Ist das eine Drohung und strafbar?

12 Antworten

Wenn das wirklich genau so gesagt wurde, ist das einfach nur kindisch und nichtssagend.

Es "mit mir zu tun bekommen" ist keine wirkliche Drohung. Das kann alles mögliche heißen. Und damit zu drohen, ebenfalls zu drohen, ist noch alberner.

Fazit: Kindergarten.

Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Du hast lediglich eine unspezifische Drohung angedroht. Damit hast du rein semantisch noch keine Bedrohung im Sinne von StGB § 241 ausgesprochen.

Das ist zumindest meine Auslegung.

Nein. Wenn du keine Straftat angedroht hast (z.B. ich verprügle dich) vergiss es. Da können die Eltern ihr rotzfreches, minderjähriges Göhr noch so in Schutz nehmen. Einfach nicht reagieren, das ist eine leere Drohung.

Du hast ihr nur mit einer Drohung gedroht.