Ist das eine Drohung und strafbar?
Hallo
Ich habe beim Streit von meiner Schwester ihrer Freundin am Telefon gesagt wenn sie nicht aufhört bekommst sie es mit mir zutun, und wenn sie weiter bedroht ,drohe ich ihr! sie ist noch minderjährige jetzt wollen ihre eltern mich anzeigen wegen Bedrohung ist das eine Straftat die ich gemacht habe mit dem Sätzen?
Ich hab die naricht nochmal abgehört und muss mich korrigieren ich sagte nicht (bekommst sie es mit mir zutun) sondern bekommst Ärger von mir!!!!
12 Antworten
Wenn das wirklich genau so gesagt wurde, ist das einfach nur kindisch und nichtssagend.
Es "mit mir zu tun bekommen" ist keine wirkliche Drohung. Das kann alles mögliche heißen. Und damit zu drohen, ebenfalls zu drohen, ist noch alberner.
Fazit: Kindergarten.
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Du hast lediglich eine unspezifische Drohung angedroht. Damit hast du rein semantisch noch keine Bedrohung im Sinne von StGB § 241 ausgesprochen.
Das ist zumindest meine Auslegung.
Nein. Wenn du keine Straftat angedroht hast (z.B. ich verprügle dich) vergiss es. Da können die Eltern ihr rotzfreches, minderjähriges Göhr noch so in Schutz nehmen. Einfach nicht reagieren, das ist eine leere Drohung.
Du hast ihr nur mit einer Drohung gedroht.