Kündigung wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug?

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Ich kann nicht sagen, wie es ausgehen würde.

Nach meinem Gefühl könnte er gewinnen. Aber würde er wirklich in dieser Firma bleiben wollen?

Abgesehen davon, kann er für die Zeit der Sperre  vermindertes ALG II  beantragen, da ist er wenigstens krankenversichert.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html

Kannst Du da nachlesen.

er kann gewinnen, wenn er alles richtig gemacht hat. ob das so ist, weisst weder du noch wir.

wenn das wahr ist , hast du auf gut deutsch gesagt , deinen arbeitgeber betrogen... ! wenn es nicht so war , solltest du dich wehren

Er kann sich von zu Hause einloggen, dass klingt eher nach Betrug, so etwas gibt es gar nicht. Man kann sich nur vor Ort an dem Gerät anmelden und auch wieder abmelden. Daher schwindelt der Freund Dich an, daher sollte er Dir die Wahrheit sagen. Dann ist es auch richtig das man ihn fristlos gekündigt hat und das eine Sperre vom Arbeitsamt bekommt. Wenn er im Recht wäre könnte er dagegen angehen, aber das wird er wahrscheinlich nicht machen.

Familiengerd  19.12.2016, 17:27

Das geht ja "wie Kraut und Rüben durcheinander"!

Entweder "Er kann sich von zu Hause einloggen, dass klingt eher nach Betrug" oder "so etwas gibt es gar nicht. Man kann sich nur vor Ort an dem Gerät anmelden und auch wieder abmelden" - was denn nun?

"Daher schwindelt der Freund Dich an" - erstens: Woher willst ausgerechnet Du das beurteilen können; und zweitens: Der Freund hat die Behauptung nicht aufgestellt.

"Wenn er im Recht wäre könnte er dagegen angehen, aber das wird er wahrscheinlich nicht machen." - toll, wie Du das beurteilen kannst, ohne überhaupt etwas Konkretes zu wissen!

xavia91 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 16:18

doch, er sucht gerade nach einem Anwalt

Wie die Chancen vor Gericht sind kann dir hier kein Mensch beantworten da keiner die genauen Umstände und die genauen Zeugenaussagen kennt.

Ein Arbeitgeber wird aber nicht ohne Grund eine fristlose Kündigung aussprechen, zumindest nicht mit einer solchen Begründung die ansich ja leicht zu beweisen ist.