Kündigung wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug?
Ein Freund von mir wurde heute fristlos gekündigt, die Begründung ist angeblicher Arbeitszeitbetrug, es habe Unregelmäßigkeiten im login Protokoll gegeben, dabei soll er angeblich schon um 7 von zuhause aus eingeloggt haben und dann erst 2 Stunden später gegen 9 Uhr am Arbeitsplatz erschienen sein. Außerdem soll ein Kollege der erst um 9 Uhr ins Büro kommt bezeugen können das er des öfteren erst nach diesem Kollegen im Büro eingetroffen wäre, im Büro arbeiten nur 3 Leute, mein Freund, sein Kollege und eine Frau von einer externen Firma, die seine Arbeitszeiten bezeugen könnte, aber nicht gefragt wurde da sie "nicht relevant" sei. Ich gehe hier natürlich davon aus das er mir 100% die Wahrheit sagt und sich nicht von zuhause eingeloggt hat.
Abgesehen von den 3 Monaten in denen er jetzt kein Geld vom Amt erhält ist das natürlich auch eine Beleidigung und Ruf schädigend, wie stehen hier die Chancen vor Gericht zu gewinnen?
8 Antworten
Ich kann nicht sagen, wie es ausgehen würde.
Nach meinem Gefühl könnte er gewinnen. Aber würde er wirklich in dieser Firma bleiben wollen?
Abgesehen davon, kann er für die Zeit der Sperre vermindertes ALG II beantragen, da ist er wenigstens krankenversichert.
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html
Kannst Du da nachlesen.
er kann gewinnen, wenn er alles richtig gemacht hat. ob das so ist, weisst weder du noch wir.
wenn das wahr ist , hast du auf gut deutsch gesagt , deinen arbeitgeber betrogen... ! wenn es nicht so war , solltest du dich wehren
Er kann sich von zu Hause einloggen, dass klingt eher nach Betrug, so etwas gibt es gar nicht. Man kann sich nur vor Ort an dem Gerät anmelden und auch wieder abmelden. Daher schwindelt der Freund Dich an, daher sollte er Dir die Wahrheit sagen. Dann ist es auch richtig das man ihn fristlos gekündigt hat und das eine Sperre vom Arbeitsamt bekommt. Wenn er im Recht wäre könnte er dagegen angehen, aber das wird er wahrscheinlich nicht machen.
Das geht ja "wie Kraut und Rüben durcheinander"!
Entweder "Er kann sich von zu Hause einloggen, dass klingt eher nach Betrug" oder "so etwas gibt es gar nicht. Man kann sich nur vor Ort an dem Gerät anmelden und auch wieder abmelden" - was denn nun?
"Daher schwindelt der Freund Dich an" - erstens: Woher willst ausgerechnet Du das beurteilen können; und zweitens: Der Freund hat die Behauptung nicht aufgestellt.
"Wenn er im Recht wäre könnte er dagegen angehen, aber das wird er wahrscheinlich nicht machen." - toll, wie Du das beurteilen kannst, ohne überhaupt etwas Konkretes zu wissen!
doch, er sucht gerade nach einem Anwalt
Wie die Chancen vor Gericht sind kann dir hier kein Mensch beantworten da keiner die genauen Umstände und die genauen Zeugenaussagen kennt.
Ein Arbeitgeber wird aber nicht ohne Grund eine fristlose Kündigung aussprechen, zumindest nicht mit einer solchen Begründung die ansich ja leicht zu beweisen ist.