Verbindliches Meeting außerhalb der Arbeitszeit?
Darf ein Arbeitgeber eigentlich eine für alle Mitarbeiter verbindliche Besprechung anordnen, wenn diese zwar innerhalb der regulären Geschäftszeiten, für alle Teilzeitkräfte aber außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit liegt? (Für die Teilzeitkräfte sind das dann Überstunden, die allerdings nicht 1:1 ausbezahlt oder abgefeiert werden.)
EDIT: Vormittags sind immer alle AN anwesend. Die Besprechung ist aber für einen Nachmittag angesetzt.
Ich will mich mit meinem Chef nicht streiten. Ich möchte es einfach nur wissen.
6 Antworten
Dein AG darf Meetings/Teambesprechungen außerhalb der Arbeitszeit ansetzen.
Es müssen aber einige Dinge beachtet werden:
Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser den Überstunden für die Teilzeitkräfte und auch für Vollzeitkräfte die die tägliche Arbeitszeit überschreiten, zustimmen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Die Überstunden aus diesen Meetings müssen dem Zeitkonto gutgeschrieben und als Freizeitausgleich gegeben oder bezahlt werden.
die allerdings nicht 1:1 ausbezahlt oder abgefeiert werden.)
Du schreibst in einem Kommentar, dass im "Gegenzug" Minusstunden gemacht werden dürfen, ohne dass es zu Gehaltskürzungen kommt.
Sorry, das sieht für mich wie ein Zeitkonto aus, bei dem man sowohl Plus- als auch Minusstunden "ansammeln" kann. Das wäre ja auch in Ordnung. Wenn ein AN z.B. fünf Minusstunden auf dem Zeitkonto hätte, bekäme er z.B. zwei Stunden aus dem Meeting "gutgeschrieben" und das Minus würde nur noch drei Stunden betragen.
Anders kann ich mir so eine Regelung nicht vorstellen, es sei denn der AG ist ein "Gutmensch" der nicht auf vereinbarte Stunden besteht und immer bezahlt als wäre gearbeitet worden.
Oder er ist ein sehr cleverer Chef der weiß, dass die AN sehr selten mal eine Minusstunde haben, öfter aber Plusstunden die er dann nicht bezahlen muss.
Wenn das so ist und alle zufrieden sind, ist ja alles in Ordnung.
Deswegen möchte ich mich ja auch nicht mit ihm streiten... 😉
Danke fürs Sternchen
Was heißt "nicht 1:1 ausbezahlt"?
Wenn diese Zeit eine verpflichtede Firmenveranstaltung ist, muss sie auch bezahlt werden. Abgesehen davon, dass es dem Gedanken von Teilzeit widerspricht, wenn Überstunden außerhalb der üblichen Zeit angesetzt werden.
"Was heißt "nicht 1:1 ausbezahlt"?"
Die komplette Regelung darzulegen ist mir hier zu umfangreich. Grob gesagt kann man im Gegenzug auch Minusstunden machen, ohne dass das Gehalt gekürzt wird.
Deswegen will ich mich ja auch nicht streiten und das Risiko eingehen, dass solche Vergünstigungen dann gestrichen werden. Ich stehe auch generell eher auf dem Standpunkt, dass ein Arbeitsverhältnis ein beidseitiges Geben und Nehmen ist. Aber trotz allem interessiert es mich. 😉
Wenn es Teilzeitkräfte gibt, wird es kaum einen Termin geben können, an dem alle Mitarbeiter anwesend sind. Somit muss es für manche Leute eben außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeit sein.
Dies sind dann jedoch ganz normale Überstunden, die entsprechend bezahlt werden müssen.
Ich habe meine Frage überarbeitet. Vormittags sind immer alle da, die Besprechung ist aber nachmittags.
Es geht ihm also darum, dass so wenig "normale" Arbeitszeit wie möglich für anderes verwendet wird.
Vielleicht ist es ungünstig für den Arbeitsablauf? Oder wird die Arbeit nicht vollständig ausgeführt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum der Chef dies so ansetzt.
Ansetzen kann er es aber dan hat er das auch als arbeistzeit zu bezahlen!
dein chef kann jederzeit eine dienstbesprechung anordnen
Nicht jederzeit.
Auch außerhalb der Arbeitszeit?
Die beiden letzte Absätze treffen zu.
Wobei es nicht so ist, dass Überstunden komplett unter den Tisch fallen. Da haben wir schon eine Regelung, dass keiner zu kurz kommt.