Zählt eine Schulung zur Arbeitszeit?
Hallo,
wie oben bereits beschrieben wollte ich fragen, ob eine bezahlte Schulung vom Unternehmen zur Arbeitszeit zählt. Zu meiner Tätigkeit: Ich habe momentan nur einen Aushilfsvertrag in einem Lager und demnach benötige ich einen Staplerschein. Ich musste dann zu einer 2-tätigen Schulung außerhalb meiner Arbeitszeit, um meinen Staplerschein zu machen.
Als ich dann die Abrechnung besprechen wollte wurde mir gesagt, dass die 2 tägige Schulung nicht zu meiner Arbeitszeit und somit diese Zeit nicht bezahlt wird. Ich habe mich etwas informiert und herausgefunden, dass diese Zeit rechtlich gesehen bezahlt werden muss. Stimmt das so?
LG
6 Antworten
Ja durchaus! Eine Schulung, auch wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt wird ist Arbeitszeit.
Das betrifft unter anderem die Anwesenheitspflicht und auch Meldepflicht bei Krankheit.
Soll heißen, wenn die Schulung am Tag mehr Zeit benötigt als die reguläre Arbeitszeit, dann kannst du sogar Überstundenvergütung erhalten. Wenn die Schulung außerhalb der Regelarbeitszeit stattfindet (z.B.: Am Wochenende) dann hast du sogar Anspruch auf die jeweils Branchenüblichen Zuschläge wie Wochenendzuschlag.
Heißt im Umkehrschluss aber auch:
Du bist verpflichtet an der Schulung teilzunehmen als würdest du zur Arbeitsstelle gehen und es besteht ebenso die Sorgfaltspflicht, sowie die Pflicht zum Lernen.
Ich hoffe das war aufschlussreich genug.
sehr gerne. Als Kfz-Mechatroniker wurde ich oft zu Herstellerschulungen geschickt und das mit Leihfahrzeug und Hotelunterkunft. Zusätzlich hatte ich wegen der Ortsabwesenheit von mehr als 24h sogar Zuschläge bekommen wie Verpflegungskostenpauschale. Ich liebe Weiterbildungen :)
Das betrifft unter anderem die Anwesenheitspflicht und auch Meldepflicht bei Krankheit.
Wo ist da der Zusammenhang mit
Ja durchaus! Eine Schulung, auch wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt wird ist Arbeitszeit.
??
Wenn man eine Arbeitsstelle hat, dann hat man dort Anwesenheitspflicht. Die hat man auch bei Schulungen die durch Arbeitgeber ermöglicht werden. Desweiteren ergibt sich daraus natürlich auch, wenn man krank wird, dass man sich dann entsprechend krank meldet bzw beim Arzt vorstellig wird.
Der Zusammenhang zwischen Arbeit am Arbeitsplatz und Besuch einer Schulung ist dann gewissermaßen gleichzusetzen.
Brauchen Sie ein Beispiel für Langsamdenker, oder soll ich Ihnen die entsprechenden Paragraphen raussuchen, oder war es das mit unqualifizierten Kommentaren herr familiengerd?
Brauchen Sie ein Beispiel für Langsamdenker [...] oder war es das mit unqualifizierten Kommentaren herr familiengerd?
Nun mal nicht so arrogant-großmäulig! Meine qualifizierten Antworten zu fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fragen belehren Dich eines Besseren!
Ich habe wegen Deiner nicht ganz klaren Aussage nachgefragt.
Du bist verpflichtet an der Schulung teilzunehmen
Aber nicht, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Ansonsten: Es ist selbstverständlich, dass für verbindliche Schulungen während der Arbeitszeit (!) die gleichen Verpflichtungen gelten wie für die Arbeit selbst.
Das kommt ganz drauf an.
Wenn Dich der Arbeitgeber verpflichtet an einer Schulung teilzunehmen, dann ist es Arbeitszeit.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir eine Schulung anbietet, durch die Du eine höhere Qualifikation bekommst und die Teilnahme freiwillig ist, dann kann das Dein Privatvergnügen sein.
Ebenso, wenn der Staplerschein Einstellungsvoraussetzung war und Du Dich verpflichtet hast, diesen noch zu erwerben. Das sollte dann aber auch im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Das erkennen hier nur wenige ! Ohne den Schein kannn er daheim bleiben .
Und niemand hier kennt den Inhalt des Arbeitsvertrags.
das verrät er ja nicht :-)) In der Branche eher üblich , wenn man etwas mehr möchte .
Daher bietet die DEKRA überall diese Kurse an , damit sich Leute damit bewerben können .
wenn der arbeitgeber von dir diese schulung fordert, dann ist die schulung arbeitszeit.
Ja wie gesagt war diese Schulung verpflichtet.
Ohne diesen Kurs kein Job ! Wie war das bei der Einstellung ?
Ja das ist Arbeitszeit, wenn du sozusagen vom Chef geschickt wirst, und der den Schein auch bezahlt. Die Anreise ist allerdings nicht eindeutig Arbeitszeit. Das ist von Betrieb zu Betrieb anders geregelt.
Für die Anreise ist der Arbeitgeber verpflichtet die notwendigen Mittel zu erbringen. Sei es die Fahrkarte oder das Benzingeld, oder sogar ein Leihfahrzeug.
Alles klar, danke. Dann kläre ich das nochmal mit meinen Vorgesetzten ab! :)
Wenn es eine vom Arbeitgeber angeordnete Schulung ist, dann ist das Arbeitszeit und die ist zu bezahlen oder wenigstens durch gleichviel Freizeit auszugleichen.
Danke!