Fristlose Kündigung als Prospektverteiler, da angeblich kein Arbeitsvertrag eingegangen ist
Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem, meine Freundin hat jetzt einen Job als Prospektverteilerin angenommen. Die Arbeitszeit, ca. 6 Std. sortieren der Prospekte, dannach 5.5 Std zum Austragen werden natürlich so nicht bezahlt. SIe hat ihren Arbeitsvertrag bereits vor 1 Woche per Post an den Verlag gesand. Dieser Schrieb sie nun jedoch an dass kein von meiner Freundin unterschriebener Vertrag vorliegt. Kann sie aus dieser Situation heraus fristlos aufhören auszutragen. Es ist nämlich pure Abzocke was da betrieben wird
Danke für Antworten
6 Antworten
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Es geht auch mündlich und wenn sie schon gearbeitet hat und der Arbeitgeber auch die Arbeit angenommen hat, dann ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Jetzt kann man nur noch fristgemäß kündigen. Hört sie einfach auf zu arbeiten, kann der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend machen.
sie wird ja nicht für die wirkliche arbeitszeit bezahlt, sondern pro prospekt oder so ähnlich. das weiss man aber. was für einen lohn hat sie sich den vorgestellt?
von den arbeitsvertrag muss sie eine kopie für sich gemacht haben. warum sollte sie fristlos kündigen können?
der verlag hat nur gesagt, das der vertrag nicht bei ihnen ankam, mehr nicht.
sie hat den arbeitsvertrag nicht unterschrieben, aber bereits 3 wochen gearbeitet.
damit besteht ein vertrag.
ich habe auch schon 3 monate in eienr firma gearbeitet, ohne einen vertrag unterschrieben zu haben, den gab es nach 3 monaten.
sie soll einen neuen vertrag fordern, den sie unterschreibt und schaut, das sie eine kopie davon macht und diesen erneut de rfirma schickt und dann kann sie kündigen
Deine Freundin hat doch bestimmt eine Kopie des Arbeitsvertrages behalten,daraus sollte die Kündigungsmöglichkeit hervorgehen.
Wenn nicht,dann kann man von der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 Abs.:1 BGB ausgehen,dass heißt,das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Beachte:Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,um rechtswirksam zu sein.
Die Arbeit einfach so aufzugeben,kann nicht empfohlen werden,da der Arbeitgeber dann möglicherweise eine Schadenersatzforderung stellen könnte.
Wenn sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat ( laut Verlag), dann besteht doch kein Arbeitsverhältnis, das man kündigen müsste.
deshalb hat der verlag dann die prospekte abgeliefert und wundert sich nicht, was damit passiert ist?
sorry, die aussage ist falsch
Der Verlag ging davon aus, dass der Vertrag noch eingeschickt wird.
Wahrscheinlich ist das deren Masche?
Aussicht auf einen Nebenjob stellen, Prospekte zum Verteilen rausschicken und dann "vergebens" auf einen Arbeitsvertrag warten, der aus irgendwelchen Gründen niemals ankommt.
Ich meinte damit: ich würde einfach aufhören bei dem Verein, ohne Kündigung. Das war der Kern der Aussage. Allerdings würde ich denen nen schicken Brief schicken, mein Geld einfordern und schon mal mit einem Anwalt wedeln, weil es wirklich nach Betrug riecht!
naja, dann hat sie wohl die letzten 3 wochen umsonst ausgetragen
Und gerade deshal würde ich korrekt kündigen, denn das heisst doch, dass sie von bestehendem Arbeiotsverhältnis ausging.
es gibt jedoch keine probezeit oder ähnliches, und die zahl der auszutragenden prospekte hat sich einfach verdoppelt
Hat sie sowas wichtiges nicht per Einschreiben verschickt???Ich würd sofort aufhören,wenn ich dabei nichts verdiene....
wenn kein vertrag besteht, warum kann sie dann nicht einfach aufhören