Krankenschein zu spät abgeben fristlose Kündigung in der Ausbildung nach Probezeit möglich?

annie80 

Deine erste Abmahnung bei denen?

Siimplex 
Beitragsersteller
 

Ja

Chiko135 

Hast du sonst schonmal unentschuldigt gefehlt?

Siimplex 
Beitragsersteller
 

Nein, war ja wie gesagt auch noch bis vor kurzem in der Probezeit

6 Antworten

Kündigung geht meines Wissens nach erst nach der 3. Abmahnung.

Am Besten mal beim deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) anrufen und vielleicht in die passende Gewerkschaft eintreten. Dann genießt Du den Arbeitsrechtschutz des DGB - und die kennen sich aus.

Wenn du dir ansonsten noch nichts hast zuschulden kommen lassen und auch wie du schreibst während deiner Probezeit keine unentschuldigte Fehlzeiten hattest, halte ich die Kündigung nicht für haltbar. Sie bezieht sich quasi auf den selben Anlass wie die erste Abmahnung und das an zwei Tagen hintereinander auszusprechen halte ich für problematisch. Als Azubi genießt du besonderen Kündigungsschutz und dieses Vorgehen erscheint mir fragwürdig.

Sieht mir eher so aus, als ob sie einen Grund suchen, um dich loszuwerden. Allerdings frage ich mich, warum sie dann bis nach der Probezeit gewartet haben, vorher wäre es einfacher gewesen.

Du kannst einen Anwalt einschalten und auf Weiterbeschäftigung klagen. Das hätte den Vorteil, dass du weiter zur Berufsschule gehen kannst, während du dir einen neuen Betrieb suchst. Ich würde auch, wie du schreibst, die Handelskammer einschalten, die können dir auch helfen, einen neuen Betrieb zu finden.

Wie groß ist der Betrieb?

Der Kündigungsschutz gilt zum Beispiel in Betrieben in denen weniger als 5 Personen arbeiten nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Die Abmahnung ist berechtig.

Der Arbeitgeber hat Dich ins Büro bestellt, da er solange keine AU vorliegt davon auszugehen hat das man der Arbeit unentschuldigt fernbleibt.

Da Du nicht erschienen bist, wird das als Arbeitsverweigerung gewertet und somit auch fristlos gekündigt.

Ich muss ja schon sagen, dass Du am 04.01. bis zum 07.01. krankgeschrieben wurdest und der Schein erst am 07.01. beim Arbeitgeber eingeht ist schon schlecht. Solange kann die Post nicht brauchen. Hier wurde bestimmt die Post später aufgegeben.
Das dann die AU verlängert wurde und bis zum 13.01. immer noch keine neue AU vorgelegt wurde ist ein Versäumnis.

Der Arbeitgeber kann verhaltensbedingt kündigen, was er in Form der fristlosen Kündigung getan hat.

Ob diese ehr in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird oder man sich vor Gericht aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses trennt mag ich nicht vorhersagen.

Ich kann nur empfehlen mit dem Arbeitgeber schnellstens abzuschließen und mit der IHK nach einem Ausbildungsbetrieb suchen wo Du deine Ausbildung fortführen kannst.

Bringe deine Energie besser in die Ausbildung ein, als in eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem bisherigen Arbeitgeber. Das ist mein Tipp.

Was Du machst, entscheidest Du!

Viel Glück wünsche ich dir, egal welchen Weg Du beschreitest.

Kannst ja mal berichten was Du machst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Probezeit rum ist, ist sie rum. Ab dem Tag, wo sie endet, greifen für dich die Sonderregeln für Azubis rund um die arbeitgeberseitige Kündigung. Diese sind sehr streng - und lassen definitiv keine Kündigung (egal ob ordentlich oder außerordentlich) wegen einer einmalig verspäteten Abgabe eines Krankenscheins zu!

Von daher, ja, definitiv Widerspruch zur Kündigung einreichen. Und wende dich ruhig an die zuständige Kammer zur Unterstützung!

Naja, du hast es bis Freitag nicht geschafft eine AU von Freitag oder Montag in die Post zu geben. Arbeitsrechtlich kann ich das nicht bewerten, aber Abmahnung 1 und Kündigung an zwei Tagen hintereinander ist schwierig.