Schimmel wegen Nachbarn

5 Antworten

Ich besitze ein Mietobjekt welches auch vermietet wird, der Mieter hat jetzt Schimmel festgestellt und diesen auch beseitigt, da aber auch die Möbel beschädigt sind wurden mir diese von einem Anwalt in Rechnung gestellt. Ich muss aber auch dazu sagen, dass der Mieter keine schriftliche Meldung der Mängel machte, sondern nur mündlich diese machte und auch meistens nicht bei mir sondern bei meinen Kindern, ist das Vorgehen also überhaupt rechtskonform?

Das ist rechtskonform:

Eine Mängelanzeige kann auch mündlich (z. B. telefonisch), per Mail oder Fax erfolgen. Aus Gründen eines etwaig erforderlichen Nachweises durch den Mieter ist jedoch eine schriftlich, d. h. postalische (in evidenten Fällen per Einwurf-Einschreiben zu übersendende) Mängelanzeige ratsam. Verknüpft werden sollte eine Mängelanzeige immer mit einer unter Fristsetzung gestellten Beseitigungsaufforderung.

Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/mietmaengel.html

Das Hauptproblem ist jedoch dass der Schimmel von unten kommt und das Dach der Nahbarsgarage undicht scheint. Die Garage grenzt direkt an die schimmelige Wand an, somit wirkt es so als ob der Nachbar für den Schimmel verantwortlich ist, wie sollte ich am besten vorgehen?

Dazu hat bwhoch2 schon was geschrieben, dem ich mich nur anschließen kann.

Soll ich die Kosten dem Mieter schon bezahlen?

Wenn, dann auf jeden Fall nur unter Vorbehalt.

Erst mal sind Sie Ansprechpartner Ihres Mieters. Aber sie könnten das auch mal bei Haus & Grund fragen, wie Sie sich verhalten sollen.

Sollte die Schuld durch das Nachbarhaus enstanden sein, dann müssen Sie ihn auf Schadenersatz verklagen.

MfG

Johnny

Ich kann rechtlich nicht beurteilen, in wie weit die Mitteilung bei den Kindern als "zugestellt" gilt. Ich wäre da eher skeptisch. Zunächst einmal müßte ein Mängelschreiben des Mieters eingegangen sein, evt. mit Fristsetzung. Dies ist so nicht geschehen und dir wurde somit keine Gelegenheit gegeben den Mangel abstellen zu können. Ich würde daher den Schadenersatz ablehnen oder zumindest mal der Höhe nach bestreiten. Ab gesehen davon kann man jetzt schlechter nach der Ursache forschen. Vielleicht war es ja ein Lüftungsproblem (das ist es zu 90%!) und er hat den Schaden deshalb behoben um das vertuschen zu wollen und schiebt dir jetzt mit solchen Winkelzügen des Schaden unter.

Die Nachbargarage würde ich zunächst als Ursache ausschließen.

Übrigens: Wenn der Mieter den Schimmel nicht fachgerecht beseitigt hat, dann macht er sich auch noch schadenersatzpflichtig ;-)

Zunächst hätte der Mieter Dir erstmal den Mangel anzeigen müssen. Als Eigentümer hast Du zu entscheiden wie der Mangel beseitigt wird. Um Schimmel fachgerecht, also auch dauerhaft zu beseitigen muss die Ursache eindeutig geklärt werden, ggf. Sachverständigen zu Rate ziehen!

Da hier die Ursache ungeklärt ist, demzufolge theoretisch auch Eigenverschulden des Mieters vorliegen könnte, würde ich erstmal garnix zahlen. Schon garnicht die Kosten seines Rechtsanwalts.

Viel Erfolg ...!!!

johnnymcmuff  31.05.2014, 10:42

Zunächst hätte der Mieter Dir erstmal den Mangel anzeigen müssen.

Hat er, mündlich. Laut Mieterschutzbund auch ok.

Erstens: Baumangel. Als Vermieter stehst du damit grundsätzlich für alle Schäden des Mieters grade, die durch den Schimmelbefall entstanden sind, da DU ihm die vertragliche Beschaffenheit schuldest. Bist du der Meinung, der Mieter habe dies dadurch verursacht, weil er den Mangel zu spät (oder gar nicht) angezeigt hat, dann kann das schon anders aussehen.

Zweitens: Schadenersatz kannst du gegen den Nachbarn geltend machen, sofern er alleinig für diesen Baumangel verantwortlich ist.

Für Beide Fälle brauchst du definitiv einen Anwalt.

Als erstes musst Du mal die Ursache genau heraus finden. Geh zu Haus & Grund. Die kennen geeignete Sachverständige, die das einwandfrei ermitteln können.

Wenn fest steht, dass die Nachbarsgarage schuld ist, muss Du den Nachbarn dazu auffordern, den Anschluss abzudichten, um weitere Bauschäden zu verhüten und evt. kannst Du ihn mit dem Schadensersatz belangen. Auch hierfür steht Dir Haus & Grund ggf. auch mit fachkundigen Anwälten zur Seite.