Darf Vermieter Hecken ohne Rücksprache in einem vermieteten Garten roden?
Mietobjekt ist das OG eines Zweifamilienhauses mit vermieteten Garten. Der Wortlaut im Mietvertrag ist wie folgt:
§1 Mieträume / Mietfläche
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung im Obergeschoss des Hauses ........... bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad/WC, 1 Hausflur, 1 Kfz-Stellplatz, 1 Garage.
Die Wohnfläche beträgt ca. 100 m². Die Gartenfläche beträgt ca. 1000 m². Die Waschküche wird gemeinschaftlich von beiden Mietparteien genutzt.**
Nun werden seit Tagen durch ein durch den Vermieter beauftragtes Unternehmen mit schwerstem Gerät (u. a. Bagger) sämtliche Hecken, welche zum Sichtschutz von aussen dienten, entfernt. Es wurde keine Rücksprache mit mir gehalten. Ist das in der Form gesetzlich in Ordnung?
Des weitern interessiert mich, ob ich laut o. a. §1 des Mietvertrages den alleinigen Anspruch auf die 1000 m² Garten habe, oder ob dieser mit den Mietern im UG geteilt werden muss, weil die beidseitige Nutzung der Waschküche extra im Vetrag aufgeführt ist?
8 Antworten
Ich kann nicht erkennen, dass dir die Gartenfläche mitvermietet wurde. Auch ein Nutzungsrecht ist nicht zu ersehen. Demnach wurde ausschließlich die Gartengröße angeführt, mehr nicht. Demnach kann der Vermieter den Garten auch pflastern und grün anstreichen ohne dich zu informieren.
Mietobjekt ist das OG eines Zweifamilienhauses mit vermieteten Garten.
Wo genau steht, dass der Garten mitvermietet wurde?
Entweder fehlt in der wörtlichen Wiedergabe ein Teil oder der Garten ist nicht Teil deiner Mietsache.
Da ist kein Garten aufgeführt. Es wird nur die Größe des Gartens genannt. Daraus lässt sich kein Nutzungsrecht geschweige denn einen Bestandteil der Mietsache ableiten.
Genau so hatte ich dies auch geschrieben.
ich lese da nichts, daß dir der Garten mitvermietet wurde. Es steht noch nicht mal da, daß du ihn nutzen kannst. Wenn der Vermieter die Hecke gesetz hat, kann er sie auch entfernen. Fragen muß er die Mieter da nicht, allerdings wäre es nett gewesen, euch auf die Baggerarbeiten vorab hinzuweisen, ist ja auch laut sowas.
Unabhängig davon, ob der Garten mitvermietet ist oder nicht, gehört die Grundstückseinfriedung nicht notwendig dazu.
Meiner Meinung ist Dir weder der Garten mitvermietet, noch Dir ein Nutzungsrecht am Garten mietvertraglich zugesprochen worden.
Mitvermietet wurde Dir nach § 1 die Wohnräume, sowie der Stellplatz und die Garage. (Der Garten wurde hier nicht aufgeführt)
Wo steht denn dass du den Garten mit gemietet hast?. Im Obergeschoss hast du normalerweise mit dem Garten gar nichts zu tun.
Der Absatz ist im Mietvertrag mit "§1 Mietfläche" überschrieben und darunter ist doch auch der Garten aufgeführt?!