Wie schreibt man einen Beschwerdebrief wegen Schimmelbefall?
Unter unserer Wohnung befindet sich unmittelbar der Keller, der sehr feucht ist. Deswegen haben wir Schimmelbefall im Wohnzimmer. Wir haben dies bereits beim Vermieter gemeldet und er hat uns Arbeiter vorbeigeschickt, die den Schimmel "beseitigt" haben. Leider ist er wieder aufgetaucht und hat sich zusätzlich noch auf unseren Möbeln ausgebreitet, obwohl diese 15 cm von der Wand entfernt standen. Wie muss ich den Brief an den Vermieter korrekt verfassen, sodass die Mängel beseitigt werden (möglicherweise Miete mindern können) und wir Schadensersatz für die beschädigten Möbel einfordern können? Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!
6 Antworten
Es kann also lt. Gutachten sein, dass der Schimmelbefall durch die aufsteigende Feuchte vom Keller kommt.
Das kann bei älteren Häusern schon der Fall sein und dann weiß man auch als Mieter, dass man möglichst keine Möbel an Außenwände stellen darf. Möbel an den Außenwänden verhindern, dass durch ausreichende Warmluftzirkulation die Wandoberflächen ausreichend abtrocknen können. Das kann zudem dafür sorgen, dass überschüssige Feuchte im Zimmer sich dort niederschlägt, wo es sowieso schon feucht ist, da diese Wände kühler sind als trockene Flächen der Wände.
Aus diesem Grund kann es gut sein, dass ihr für die Möbel gar nichts bekommt.
Wenn Du was bewegen willst, solltest Du auf Deine Kosten einen Rechtsanwalt nehmen und ggf. auch ein Gutachten zu dem Schimmel in der Wohnung anfertigen lassen. Der, der die Schimmelursache zu verantworten hat, trägt letztendlich die Kosten.
Eine Mietminderung sollte immer mit einem Rechtsanwalt abgesprochen und durch ihn veranlasst werden, sonst bekommt man schnell mal die fristlose Kündigung vom Vermieter. Dieser rechtliche Weg kann sich aber über Monate hinziehen, ohne dass sich am Zustand in der Wohnung etwas zum Positiven verändert.
Sind bereits gesundheitliche Probleme der Bewohner vorhanden, so wird es höchste Zeit auch auf eigene Kosten etwas gegen den Schimmel zu unternehmen, denn Schäden an der Gesundheit werden nicht ersetzt, weil der ursächliche Zusammenhang nie gerichtsfest geklärt werden kann.
Um geeignete Maßnahmen treffen zu können, ist es wichtig etwas über die Schimmelursachen zu wissen. Grundsätzlich entsteht Schimmel nur durch ein Überangebot an Feuchte auf einer Oberfläche, die dem Schimmel eine Nahrungsgrundlage bietet.
Die Ursache der entstehenden Feuchte muss geklärt werden. Oft schnell ersichtlich sind undichte Dächer, Fassadenmängel, aber auch undichte Wasserinstallationen. Schwerer wird es, wenn - wie leider sehr oft - die hohe Feuchte an der Wand aus der Raumluft entsteht.
Wenn sich Luft erwärmt, bekommt sie ein größeres Wasserdampfaufnahmevermögen. Die relative Luftfeuchte sinkt dadurch. Wenn sich Luft abkühlt, vermindert sich das Wasserdampfaufnahmevermögen, die rel. Luftfeuchte steigt an.
Nun muss man die Lufttemperaturen im Raum genauer betrachten, denn die ist nicht überall gleich. Vor kühlen Oberflächen sinkt die Lufttemperatur ab und die schwerer werdene kühlere Luft sinkt zu Boden. In der sich abkühlende Luft steigt die relative Luftfeuchte.
Daher beginnen Schimmelprobleme oft unten im Raum, bevorzugt in den Ecken und hinter größeren Möbelstücken, wo die Warmluft der Heizung schlecht zur Oberflächenerwärmung hin kommt. Aus diesem Grunde beschlagen auch Fenster oft von unten her, weil oben am Fenster die Luft wärmer ist und dort eine geringere rel. Luftfeuchte herrscht.
Erst durch Abkühlung an der Fensterscheibe fällt die kühler werdene Luft nach unten. In den Fensterscheibenecken unten beginnt die Kondensatbildung, weil da die Luft aus geometrischen Gründen am oberflächennahen Vorbeiströmen gehindert wird und sich die oberflächennahe Luft noch weiter abkühlt, wie es in den Raumecken auch geschieht.
In Wohnungen über dem Keller fehlt die von unten kommende Wärme. Die Luft auf dem Fußboden ist kalt und bleibt so lange auf dem Fußboden liegen (weil sie schwerer ist) bis sie erwärmt wird. Erst ab der Unterkante des Heizkörpers wird diese Luftschicht erwärmt und wieder nach oben befördert.
Eine einfache Pappkostruktion unten am Heizkörper, die diesen quasi nach unten hin verlängert und etwa 5cm über dem Fußboden endet würde hier schon helfen, die kalte Luft vom Fußboden her besser "anzusaugen", was auch die kalten Füße mindert.
Da generell Wärmestrahlung für eine direkte Oberflächenerwärmung sorgt und sich die Raumluft nachfolgend unter Verringerung der rel. Luftfeuchte an der Oberfläche erwärmt, sollte auf einen möglichst hohen Anteil an Wärmestrahlung im Raum Wert gelegt werden (in der Regel Vermietersache).
Die oft verbauten Heizkörper Typ 33, 22 und 21 haben aber einen zu geringen Anteil an Wärmestrahlung (ca. 20, 25 und 30%), als das hiermit eine gute Wärmeverteilung im Raum erreicht wird. Nur der einfache Heizkörper Typ 10 bietet über 50% Wärmestrahlung. Die Anteile Wärmestrahlung zu Warmluft sind bauartbedingt und geringfügig temperaturabhängig. Je höher die Temperatur, desto höher ist der Anteil an Warmluft.
Gibt es an einer Wandstelle im Raum schon Schimmel, so ist der Dämmwert des Wandbereiches durch Auffeuchtung schon sehr stark gesunken. Die dorthin durch die Raumluft verbrachte Heizungswärme kann unter Umständen schon zu gering sein, um die Oberfläche zukünftig zu erwärmen, da die Wärme schnell durch die feuchte Wand nach aussen geleitet wird. Eine Dämmung hilft hier solange, bis diese auch aufgefeuchtet ist - dauerhaft hilft die Trocknung der Wand durch direkte Wärme zur Dämmwertverbesserung.
Auch bei guten allgemeinen Raumluftwerten von 40% kann sich dann weiter Schimmel bilden, wenn die Oberfläche zu kalt bleibt. Daher ist es sinnvoller die Oberfläche durch einen gute Heizwärmeverteilung zu erwärmen, als Lüftungsorgien zu fordern, wie es Vermieter allzu gerne tun. 2-3mal tägliche Stoßlüftung sollte ausreichen, um Schimmel zu vermeiden.
Die Wandtrocknung erfolgt ohnehin nur über die an ihr anliegende Luftschicht. Hier ist die Feuchtedifferenz entscheidend für die Trocknung oder Befeuchtung und je größer die Differenz ist, um so schneller geschehen diese Vorgänge.
Für eine schnelle Trocknung ist also eine große Feuchtedifferenz von der Wandoberflächenfeuchte hin zu der an der Wandoberfläche anliegenden trockeneren Luftschicht sehr wichtig. Da in sich erwärmende Luft die rel. Luftfeuchte sinkt und in sich abkühlende Luft sie rel. Luft ansteigt ist es also für eine schnelle Trocknung sinnvoll, die Wandoberfläche direkt zu erwärmen, um eine davor trockene Luftschicht zu errreichen.
Bleibt die Wandoberfläche kühl, so ist auch die Stoßlüftung weniger wirksam, da trotz trockenerer Luft im Raum die Luftfeuchte im kühleren Wandoberflächenkontakt immer noch ansteigt.
So zum Beispiel erreicht man bei einer Raumluftfeuchte von 50% mit einer kühleren Wandoberfläche vor dieser schnell die 70% rel. Luftfeuchte. Diese Luft soll die Oberfläche trocknen. Hat die Oberfläche eine Feuchte von 0,8 (entspricht einer davor ruhenden Luchtschicht von 80% rF), so gibt es eine Differenz von 10%, die zur Trocknung beiträgt.
Wird dagegen die Wandoberfläche etwas über die allgemeine Raumlufttemperatur erwärmt, so sinkt im Oberflächenkontakt die rel. Luftfeuchte durch Lufterwärmung ab, z.B. auf nur noch 40%. Damit hat man nun zur Oberflächenfeuchte von 0,8 eine deutlich größere Differenz von 40% für eine deutlich schnellere Wandtrocknung gegenüber den 10% bei verbesserter Lüftung und ohne Oberflächenerwärmung.
Daher ist es nicht nur wichtig, dass die Räume gelüftet werden, sondern statt übermäßiger Lüftung, die die Wanderwärmung bei der herkömmlichen Heizkörperheizung ja immer wieder kurzzeitig unterbricht (Raumluft ist Wärmeübertragungsmedium), ist es wichtiger die Wandoberfläche durch das Heizungsystem direkt zu erwärmen (hoher Anteil an Wärmestrahlung!).
Die einfachste Methode der direkten Wärmebeaufschlagung der Wandoberfläche ist die Heizrohrschleife unten innen vor allen Aussenwänden. Die Steigerung dessen ist die Heizleiste. Eine Wandheizung bewirkt das gleiche (auch die Fußbodenheizung durch viel Wärmestrahlung), ist aber aufwändig zu installieren, damit teuer und auch gegenüber der Heizleiste thermisch sehr träge.
Die Heizung sollte durchgängig die Räume erwärmen, auf die heizkostensteigernde (!) Nachtabsenkung sollte verzichtet werden, denn durch das Wiederanheizen nach wenigen Stunden eilt die Wandoberflächentemperatur der thermisch sehr trägen Wand noch eine lange Zeit der schnell ansteigenden Lufttemperatur hinterher.
Durch diese hohe Temperaturdifferenz entsteht wiederum eine hohe Luftfeuchte direkt vor der kühleren Wandoberfläche, wodurch die diese befeuchtet wird. Durch die Befeuchtung wird die Schimmelbildung gefördert und der Dämmwert der Wand gesenkt, was die Heizkosten steigert.
Ohnehin strahlt die Fassade der thermisch trägen Massivwand fleißg weiter eingespeicherte Wärme an die Umwelt ab, obwohl die Heizung innen ausgestellt wurde. Dadurch entsteht innerhalb der Wand ein Wärmedefizit, welches durch ein verstärktes Wiederanheizen aufgefüllt werden muss. Dadurch spart man keine Heizkosten.
Türen zu unterschiedlich stark beheizten Zimmern sollten stehts geschlossen bleiben, da sonst die wärmere Luft des stärker beheizten Zimmers sich an der kühleren Wandoberfläche des weniger stark beheizten Raumes ihrer Feuchtigkeit entsorgt.
Bei kleineren Schimmelproblemen kann die Rotlichtlampe - einige Tage lang ununterbrochen 50-70cm vor der Wandoberfläche betrieben - die feuchte und schimmlige Wandstelle zum Austrocknen bringen.
Auch kann ein großer Deckenventilator für eine bessere Wärmeverteilung im Raum sorgen, wenn er - auf kleinster Stufe und durchgängig betrieben - die Warmluft unter der Zimmerdecke zwangsweise nach unten drückt.
Einen Beschwerdebrief brauchst Du nicht schreiben.
Teile ihm schriftlich den Mangel mit (das nennt man dann logischerweise "Mangelanzeige") und setze ihm eine Frist zur Behebung des Mangels.
Zu dem, was Miramar unten schreibt: ein Architekt kann innerhalb von Minuten belegen, ob die Schimmelbildung von falschem Lüften oder aus der Wand kommt. Dazu hat er ein Feuchte-Messgerät, mit dem die Feuchtigkeit der Wand gemessen wird.
Am Besten wendest Du Dich an den Mieterverein, die vermitteln auch Architekten für geringes Geld. Diese Kosten kannst Du im Streitfall dann sogar auf den Vermieter abwälzen.
Ob Du ggf. Schadensersatz für beschädigte Möbel erhalten kannst, sagt Dir ebenfalls der Mieterverein.
Oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Ihr müsst eine erneute Mangelanzeige verfassen. Ihr könnt zwar darin schon mit Mietminderung drohen, müsst dem Vermieter aber eine einhaltbare Frist zur Beseitigung des Mangels einräumen.
Also ihm erneut eine Frist setzen? Sind 2 Wochen ausreichend? Und was kann ich bezüglich der Möbel tun?
Eins nach dem anderen,Gutachten,damit zum Vermieter,könnt Ihr Euch einigen,gut so,ansonsten per Anwalt die sachlich und fachliche richtige Forderung stellen.Beste Grüße
Schlecht! Ein gewiewter Vermieter behauptet: Ihr heizt nicht und lüftet nicht sachgerecht.Nur ein Gutachten hilft wirklich.
Hatte ich mit meinem Vermieter auch. Nach Vorlage des Heiz- und Lüftungsprotokolls, das ich über 10 Monate täglich angefertigt habe, war er ziemlich schnell ziemlich still.
Glück gehabt,wäre juristisch Aussage gg.Aussage.
Wenn zusätzlich noch der Gutachter eine durchfeuchtete Wand / Bausubstanz bestätigt stehts da schon wieder ganz anders
Hierzu würde ich die Schiedsstelle über den Mieterbund einschalten.zunächst muß geklärt werden,wie es zum Schimmelbefall kommt und von welcher Art und Intensität der Schimmelbefall ist.Dies kann von Baumängeln über falsches heizen und lüften,Wäsche trocknen,wie auch von Kältebrücken ,bzw.mehreren Ursachen kommen.Wenn Ihr schuldlos seit,ist die Wohnung unbewohnbar(Gutachten) bzw.teilweise unbewohnbar(Raum / Räume) und der Vermieter muß den Schaden beseitigen und Euch ggf,einen Schadenersatz leisten,bzw.eine vorübergehende Bleibe bezahlen.Beste Grüße
Und wie und bei wem kann ich Schadensersatz für die beschädigten Möbel fordern? Wir haben bereits ein Protokoll vom Gutachter, dass es schimmelt, da die Wände Wasser ziehen (da der Keller feucht ist).