Wer bezahlt Schimmelentfernung in der Wohnung?
Der Fall: In einer sehr kleinen (ca. 40 qm) vermieteten ETW trat in einem Zimmer massiver Schimmelbefall auf. Bevor die Mieter (Tochter und Freund der Vermieterin) eingezogen waren, gab es keinen Schimmel. Jetzt sind sie wieder ausgezogen. Die Vermieterin hat den Putz der nassen Wand abhauen und die Wand trocknen lassen, durch die Firma ihres Schwiegersohnes. Jetzt will sie die Kosten dafür in Höhe von 6.000 Euro von der Hausgemeinschaft einfordern, weil angeblich die Dachrinne daran Schuld war.
Meine Frage deshalb: Wer muss die Kosten für die Entfernung von Schimmel in einer vermieteten Wohnung bezahlen, Mieter, Vermieter oder Hausgemeinschaft. Gibt es dafür Regelungen?
5 Antworten
Der Vermieter wenn baumängel vorliegen.
Der Mieter wenn er durch sein Verhalten schuld ist (zB. durch falsches Heizen und Lüften).
Die Hausgemeinschaft, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind und/oder der Fall vertraglich festgelegt wurde.
Zunächst mal ist natürlich der Auftraggeber (Vermieterin) eines Handwerkerauftrags für dessen Bezahlung zuständig.
Wenn der Auftraggeber dann einen Dritten (Hausgemeinschaft oder Mieter) in Regress nehmen will, wird er im Zweifel nachweisen müssen, warum der Dritte regresspflichtig ist.
Sollte schon vor Beauftragung des Handwerkers ersichtlich gewesen sein, dass der Schaden aus Gründen entstanden ist (bzw. sein könnte), welche die Hausgemeinschaft (bzw. der von der Hausgemeinschaft beauftragte Hausverwalter) zu vertreten hat, dann hätte die Vermieterin die Schadenbeseitigung von diesem verlangen müssen. Erst nach mehrfach erfolgloser Mahnung hätte sie selbst einen Handwerker beauftragen dürfen.
Mal ganz davon abgesehen, dass ein seriöser Geschäftsmann drei Angebote einholt, bevor er einen Auftrag (an den Schwiegersohn!) erteilt.
Dein Problem dürfte sein, dass über die Sache letztlich kein Gericht entscheidet, sondern die Eigentümergemeinschaft.
Und da kommt es letztlich darauf an, genügend viele "Verbündete" für die eigene Position zu finden.
Recht haben oder nicht: Das ist in dem Fall leider zweitrangig. Falls der Dame die Mehrheit der Wohnungen im Haus gehört, wird die Eigentümergemeinschaft zwangsläufig zu ihren Gunsten entscheiden... (Möglicherweise saniert sie dann auch weiterhin ihre eigenen Wohnungen auf Kosten der Hausgemeinschaft.)
Da hilft den Minderheits-Eignern dann nur noch rechtzeitig zu verkaufen...
Es freut mich, dass der Konflikt so einfach (und anscheindend fair + im Interesse aller Beteiligten) gelöst werden konnte.
Das wird sicher die Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernehmen wenn es die Rinne ist. Das muss aber jemand begutachten und auch feststellen. Wenn es die Mieter schuld sind müssen die natürlich die Kosten tragen.
Soweit den Mietern keine Schuld nachzuweisen ist - geht die Schadenbeseitigung zu Lasten des Vermieters - bzw. WEG wenn nachweislich eine defekte Regen/Dachrinne die Feuchtigkeit verursacht hat.
Die Mieter haben das Zimmer sehr selten gelüftet. Deshalb wollte die Vermieterin bereits eine elektrische Zwangsentlüftung einbauen lassen (war von der ET-Gemeinschaft bewilligt, ist aber bisher nicht geschehen). Jetzt lastet sie das der Dachrinne an, die aber m.E. intakt ist. Was kann man da tun?
Immer der Verursacher des Schimmels.
Das Problem hat sich zum Glück in Luft aufgelöst. Die Wohnungsbesitzerin hat die Kosten für die Schadensbeseitigung selbst übernommen.