Vermietung von ausgebautem Dachboden; nicht als Wohnraum angemeldet
Moin,
folgende Situation:
Vermieter bietet eine 1-Zimmerwohnung mit eigenem Zugang unter dem Dach an. Der Mieter unterschreibt einen ganz normalen Mietvertrag, die monatliche Warmmiete (allinclusive) wird auf das im Mietvertrag genannte Sparbuch des Vermieters Tochter überwiesen. EIn Jahr später wird eine größere Wohnung im Erdgeschoss frei und der Mieter zieht mit nach unten. Wiederum ein Jahr später gibt es Probleme mit Schimmel usw. und der Mieter zieht aus. Leider gibt noch eine Menge streitereien um die noch ausstehenden Nebenkosten, weil die o.g. 1-Zimmerwohnung mit über den Zähler der Erdgeschosswohnung läuft. Die Vermieterin möchte nun die Kaution einbehalten, der inzwischen eingeschlatete Mieterschutzbund sieht auch keine Lösung mehr.
Nun die Frage: Durch zufall hat der Mieter erfahren, dass in den Bauplänen des Hauses der Dachboden nicht als Wohnraum gekennzeichnet ist, dieser aber ja ausgebaut und vermietet wurde. Die Idee wäre nun, den Vermieter ein bischen zu ärgern und einen Tip an das zuständige Amt zu geben.
An wen kann sich der Mieter wenden? Welche folgen hätte dies für den Vermieter? Welche folgen hätte dies für den ehemaligen Mieter?
Vielen Dank
Ein Rachesüchtiger...
9 Antworten
Ein Dachbodenausbau bedarf einer Baugenehmigung und einer Bauabnahme. Dafür ist das Bauamtder Gemeinde zuständig. Frag einfach mal nach ob der Dachausbau genehmigt ist. Außerdem freut sich das Finanzamt sicher über einen Tipp. Die Zahlungspraxis auf das Sparkonto der Tochter ist sehr verdächtig.Wer ist im Mietvertrag als Vermieter genannt?
Ich gehe auch mal nicht ins Detail - nur so viel, ob der Dachboden als Wohnraum angemeldet ist spielt keine Rolle - entscheidet ist ob der Hausbesitzer die Freigabe hatte den Dachboden auch auszubauen. Liegt die Erlaubnis der Bauaufsicht vor, dann darf er auch als Wohnraum vermietet werden... also lehne dich da mal nicht zu weit aus dem Fenster!
Bezüglich des Schimmels solltest du noch wissen, dass der Vermieter hier in der Beweispflicht ist, dass du nicht richtig gelüftet hast. So etwas wird ja immer schnell behauptet.
Der Mieter könnte, falls der Ausbau rechtens war, sich der blen Nachrede strafbar gemacht haben und dafür mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe belangt werden. Ich gehe mal von 30 Tagessätzen aus, im Normalfall je nach Einkommen 500-2500 Euro, abgesehen von den Verfahrenskosten und weiteren Schadenersatzforderungen. Wenn es ihm das wert ist...
Anstatt über "Rache" nachzudenken, wäre es für den Mieter wohl sinnvoller, mit der Vermieterin vernünftig über die Rückzahlung der Kaution zu sprechen und nebenbei einfließen zu lassen, dass man bei vollständiger Rückzahlung bereit ist, auf eine Anzeige bzw. Meldung bei Finanzamt und Baubehörde zu verzichten.
Genau so sieht eine Nötigung aus, das lass lieber sein!