mein neuer Mieter zahlt schon die erste miete nicht

4 Antworten

Nun hat er statt 2 Mieten Kaution nur eine bezahlt

Dazu könnt Ihr noch nichts unternehmen, da Mieter per Gesetz berechtigt sind die Kaution in 3 Raten zu zahlen.

Wann war denn Mietbeginn?

Wenn 1.12.12 sind per 5.1.13 zwei MM und die 2. Rate der Kaution offen.

Bei 2 offenen MM könnt Ihr fristlos kündigen.

Ich würde auch eine Anzeige wegen Einmietbetrug in Erwägung ziehen. Denn offensichtlich hat der Mieter von vorn herein nicht vor gehabt Miete zu zahlen.

Wie können wir hier vorgehen??

Im Moment können Sie ihm entweder eine Mahnung schicken oder einen Mahnbescheid erstellen lassen.

Fristlos kündigen können Sie z.B. wenn der Mieter mit zwei oder mehr Mieten im Rückstand ist.

Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand und die Möglichkeit des Mieters zur Rettung des fristlos gekündigten Mietverhältnisses

Gemäß § 543 I Satz 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis “aus wichtigem Grund” außerordentlich fristlos kündigen. Den wichtigen Grund für eine solche fristlose Kündigung des Mietvertrages definiert der Gesetzgeber in Satz 2 genauso wie den wichtigen Grund für die fristlose Kündigung eines Dienst- oder Arbeitsvertrages (§ 626 I BGB) und anderer Dauerschuldverhältnisse (§ 314 I BGB). Anders als in den beiden zuletzt genannten Fällen, in denen die Entscheidung daüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, der Rechtsprechung überlassen bleibt, nennt der Gesetzgeber für das Mietrecht in § 543 II BGB drei konkrete Fälle, in denen er einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung als gegeben ansieht.

a) Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung

Gemäß § 543 II Satz 1 Nr. 3 liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder wenn der Miete über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht

Liegt einer dieser beiden Fälle vor, besteht das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Die Gerichte dürfen dieses Recht nicht vom Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen abhängig machen. Sie haben die Entscheidung des Gesetzbers “Beim Geld hört die Freunschaft auf” zu beachten. Da insbesondere der Erwerb von Immobilien fast immer kreditfinanziert ist, will der Gesetzgeber den Vermieter bewußt vor den finanziellen Folgen schützen, die dadurch entstehen können, dass der Mieter keine Miete bezahlt.

Damit Rechtsklarheit herrscht, hat der Gesetzgeber für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht in § 569 III Nr. BGB auch definiert, was er unter einem nicht unerheblichen Teil der Miete versteht. Nicht unerheblich ist der Rückstand, wenn er für zwei aufeinanderfolgende Monate mehr als eine Monatsmiete ausmacht. Die fristlose Kündigung ist also möglich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten überhaupt keine Miete bezahlt wird in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nur teilweise bezahlt wird und die zwei rückständigen Beträge in der Summe eine Monatsmiete überschreiten über mehr als zwei Monate hinweg, die nicht zusammenhängend sein müssen, ein Mietrückstand entstanden ist, der zwei Monatsmieten erreicht

http://www.gloistein-partner.de/das-recht-des-vermieters-zur-fristlosen-kuendigung-wegen-mietrueckstand-und-die-moeglichkeit-des-mieters-zur-rettung-des-fristlos-gekuendigten-mietverhaeltnisses


Nun hat er statt 2 Mieten Kaution nur eine bezahlt

Laut BGB darf ein Mieter eine Kaution in drei Raten zahlen, egal was im Mietvertrag vereinbart wird.

In Ihrem Fall befindet sich der Mieter im Moment mit einer Miete im Rückstand.


Sie sollten ihm in einem Schreiben oder einem Gespräch deutlich machen, dass wenn er die zweite Miete auch nicht bezahlt, Sie berechtigt sind zur fristlosen Kündigung.

johnnymcmuff  05.01.2013, 22:07

Wenn Sie auch noch hilfsweise frsitgerecht kündigen, kann es sogar dzu führen, dass selbst wenn der Mieter die Rückstände bezahlt, er trotzdem nach der fristgerechten Kündigung ausziehen muss, was dann ein Gericht entscheiden müsste.

Von der Kündigung bis zur Räumung – Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt? Handlungsleitfaden in 5 Schritten

Hier können Sie lesen wie man vorgehen kann/muss:

http://www.rechtsanwaltsofort.de/fileadmin/resources/Ratgeber_Mietrecht_K_C3_BCndigung_bis_R_C3_A4umung__282_29.pdf

Habt Ihr keine Einkommensnachweise eingefordert, keine Mieterselbstauskunft eingeholt? Bei Mietrückstand sofort schriftlich anmahnen! das kann böse enden. Wiso hat die Mietzahlung etwas mit einer gesperrten Kreditkartte zu tun ? doch wohl, weil er kein Geld hat, da wird dann auch ein möglicher Dauerauftrag nicht mehr von der Bank ausgeführt. Da stimmt also etwas nicht mit der finaziellen Lage des Mieters und er könnte insolvent sein. Da würde ich sofort den rechtlichen formalismus einsetzen lassen. Wenn der Mieter sich nicht selbst erklärt, weist das auch auf die Einstellung des Mieters hin. Ich würde neben der schriftlich Mahnung den Mieter pesrsönlich ansprechen um herauszufinden ob er ein schlechtes Gewissen hat. Wenn dieses gegeben ist dann hat man aussichten darauf, dass es ein einmaliger Vorgang ist. Wenn er kaltschnäutzig und abgebrüht auftritt, dann würde ich in Richtung Kündigung vorgehen, solche Leute machen nix als Ärger.

Ich würde auf jeden Fall schriftlich vorgehen und ihm gleich eine eingeschriebene Mahnung zukommen lassen. Meistens klappt dies, falls auch die nächste Miete nicht bezahlt werden sollte inkl. der ersten natürlich, so würde ich nicht lange warten und mit der Kündigung drohen. Ich kenne noch andere Vermieter, die schon gleich mit Anwälten antraben und kein pardon kennen.

Gruss