Mieter beschädigt Garten!

4 Antworten

Du könntest ihnen schriftlich eine Abmahnung zukommen lassen und sie auffordern, die Hecke wieder zu schließen - durch neue Pflanzen z.B.

Betty1988 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 12:55

die hecke haben wir mittlerweile selber geschlossen (zaun davor, damit niemand mehr durchrennt) . Den Mietern wurde es zwar gesagt, dass sie doch etwas davorstellen sollen und sie haben auch gesagt sie machen es. aber nach 2 wochen warten haben wir uns gedacht wir machen es selber weil da kein verlass ist. Kann man da eig. was machen zwecks dieser Lügengeschichte? weil die mieter ja behaupten wir hätten davon gewusst und zugestimmt. aber das stimmt nicht. das wird schwierig zu klären sein oder?

danke für die antwort ! =)

guterwolf  04.11.2011, 13:03
@Betty1988

ist die Frage: was willst du erreichen?

helmutgerke  04.11.2011, 14:13
@Betty1988

die Lüge dürfte doch wohl lediglich zum Selbstschutz benutzt wurden sein.

Für mich nicht nachvollziehbar, warum nun noch darauf rumreiten.

Aussage gegen Aussage!

guterwolf  04.11.2011, 15:52
@helmutgerke

DH - so sehe ich das auch. Was nützt es denn den Mieter der Lüge zu überführen?

wie ist denn die Gartenüberlassung im Mietvertrag geregelt?

Sicherlich ist das Ausreißen von Büschen und Bäumen, die durch den Vermieter gepflanzt wurden, ist nicht erlaubt. -aber hier wird etwas behauptet.

Halte es schriftlich fest und schicke es deinem Mieter als "Abmahnung"

du hast den garten mitvermietet. die mieter können ihn nutzen und gestalten wie sie möchten. lediglich bei wirklich unersetzbaren pflanzen wie großen bäumen oder nicht rückbaubaren maßnahmen müßten sie dich vorher fragen. alles andere lässt sich ersetzen und abbauen, was sie bei auszug auch tun müssen. zur not müssen sie eben eine größere pflanze kaufen, die die lücke in der hecke schliesst.

johnnymcmuff  04.11.2011, 18:02

oder nicht rückbaubaren maßnahmen müßten sie dich vorher fragen.

Es dauert Jahre bis diese Hecke wieder nachwachsen kann

Das ist hier der Fall,man kann es nicht einfach zurück bauen!

Schokolinda  04.11.2011, 19:58
@johnnymcmuff

keine ahnung, was das für eine wunderbare hecke sein soll, aber es sollte möglich sein, in die lücke eine große pflanze zu setzen. große pflanzen kann man kaufen, sie sind nur entsprechend teuer. aber das kann dem vermieter ja egal sein, das zahlt ja der, der den schaden verursacht hat.

andererseits würde ich mich fragen: wenn die hecke in jahren zuwächst - wie lange soll der mieter eigentlich dort noch wohnen? eventuell auch jahre, so dass die hecke wieder zuwächst? will ich mich dann mit ihm streiten, wenn es bei auszug wahrscheinlich nicht mehr relevant ist z.b. weil die kinder der durchgang schon bald nicht mehr interessiert?

Meine Meinung:

Wenn im Mietvertrag der Garten mit aufgeführt ist,dürfen die Mieter diesen benutzen,aber keine baulichen Veränderungen ohne Rücksprache vornehmen.Ich finde auch das entfernen ein teil der Hecke muss man erfragen.Hier steht wohl Aussage gegen Aussage.

  • Schreiben sie dem Mieter eine Abmahnung

  • Fotografieren Sie das Grundstück in welchem Zustand es ist und Schreiben Sie das Datum des Fotos hinzu.Vielleicht machen die noch ein paar Veränderungen.

  • Ich denke eine Garten ist wie eine gemietete Wohnung,nach Auszug muss man den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Betty1988 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 16:20

das sehe ich genauso. is kanns ja nicht sein das einfach mal ein stück in der hecke mittedrin fehlt. vorallem wenn ich bedenke das das ca 10 jahre dauert bis die nachgewachsen ist. is echt ne frechheit!