Einbauküche wird nicht mit vermietet, darf aber benutzt werden
Hallo Leute, ich ziehe bald in eine neue Wohnung und folgendes steht in meinem Mietvertrag und "sonstige Verabredungen":
Die vorhandene Einbauküche wird nicht mit vermietet sondern dem Mieter unentgeldlich zur Verfügung gestellt. Reparaturen gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Eventuell erforderlicher Ersatz ist vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
Ist das so in Ordnung bzw. rechtens? Ich dachte immer, alles was vermietet wird bzw in der Wohnung ist ist auch Gegenstand der Mietsache.
Bitte nur konstruktive Antworten
Vielen Dank :-)
16 Antworten
Grundsätzlich ist alles, was sich in der Wohnung befindet mitvermietet, wenn es keine vertragl. Regelungen dazu gibt. Hier allerdings gibt es eine Vereinbarung, die in ähnlicher Form auch von Haus und Grund empfohlen wird. Ich kenne jedenfalls kein Urteil, dass dem Mieter eine unangemessene Benachteiligung bescheinigt. Macht auch keinen Sinn, denn eine Benachteiligung ist nicht erkennbar. Die Last der Reparatur ist auch keine Benachteiligung, da der Vermieter danach nicht besser gestellt wird. MfG
Haus und Grund -- lol . War klar.
1) Würden Sie die Katze im Sack kaufen und eine Küche übernehmen , deren ganze Funktionen man gar nicht alle so schnell prüfen kann meist und
2) später auch noch für Schäden aufkommen wollen, die sich bei Abriss dahinter befinden?
Mieter sind diesbezüglich kaum rechtlich aufgeklärt und denken noch man wolle denen was Gutes tun indem man Ihnen etwas " kostenlos" überlässt/ schenkt.
Keine Benachteiligung der Mieter ? Wenn der VM kündigt zahlt er auch den Umbau der Küche in die andere Wohnung oder ist es nicht so, dass er sogar verlangen kann, wenn nur aus taktischen Gründen, diese komplett zu entfernen wenn er sie nicht für einen Appel übernehmen kann ?
Spiegelt sich das in der Miethöhe überhaupt, dass er keine Küche vermietet ?
Ich warte nur drauf, dass die ersten Mieter auch noch ihr Klo selber mitbringen müssen, lach.
Das alles ist genauso " seriös" wie die gängige Praxis gerne mal ein paar Monatsmieten mietfrei anzubieten und dreist dafür den Mieter in die irre zu führen mit einer Renovierungsverpflichtung laut Vertrag dafür die dann aber sich nicht beschränkt auf das Malen und Tapezieren sondern leicht in die tausende gehen kann bei der Renovierung der maroden schrottigen Immobilien solcher Vermieter, die Investitionen scheuen wie der Teufel das Weihwasser.,--- und viel mehr kostet als die gesparten Monatsmieten. Die Beratungsstellen sind voll von solchen seriösen Vermieterfällen.
Wenn man Reparaturen usw. selber zahlen soll,dann ist es besser man kauft sich eine eigene Küche.Der Vermieter soll die alte Küche entsorgen(falls sie vom Vormieter ist).
Oder die vorhandene Küche wird mit vermietet und der Vermieter haftet für Reparaturen.
Stellt Euch mal vor der Herd geht kaputt,Ihr kauft einen neuen Herd und zieht nach einem Jahr aus,was ist dann mit dem Herd?
Redet nochmal mit dem Vermieter!
Eine solche Klausel ist - selbst individualvertraglich - unwirksam. Ich hab's zwar gerade nicht griffbereit, aber es gibt diverse Gerichtsurteile, die dies als unzulässige Benachteiligung des Mieters bezeichnen, da der Vermieter dadurch lediglich seine gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung der Mietsache umgehen will. Letztlich ist alles, was sich in der Wohnung befindet und dessen Eigentum ist, auch Mietsache und somit mitvermietet und der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet...
So ist . Und weil das unwirksam ist, weist H und G ja ihre Mitglieder darauf hin. Deshalb werden solche " Küchen" nun nicht " kostenfrei überlassen" sondern verschenkt und rät dazu festzuhalten reinzuschreiben " ohne Küche zu vermietet" . Der Effekt für den Mieter ist der selbe. Wer sich darauf einlässt ist selber schuld. Wenn VM schon sowas aufziehen, kann man sich sicher sein, dass der auch sonst versuchen wird alles mögliche abzuwälzen und die Bude verotten lässt.
Sorry, ist in den Seminarunterlagen von Haus & Grund, bin erst Ende nächster Woche wieder im Büro...
Von Haus und Grund??? Dort wird dazu geraten, derartige Vereinbarungen zu treffen, zumindest auf deren Homepage. Kann es sich evtl. um Einzelfallentscheidungen, unter besonderer Berücksichtigung der Umstände handeln? MfG
Nein, hier wird das so vermittelt und mit Urteilen belegt. Haus & Grund Hannover ist allerdings auch nicht Mitglied im Dachverband...
Wenn die Unterlagen zur Hand sind, habe ich starkes Interesse. Denn gelegentlich treffe ich eben genau solche Vereinbarungen. Allerdings nicht, wie hier dargestellt wird um den Mieter um seine Rechte zu bringen. Denn beide Seiten profitieren davon. MfG
Schließe mich dem Interesse an.
Bei der unentgeltlichen Überlassung der Küche handelt sich doch um einen schlichten Leihvertrag im Sinne des § 598 BGB.
Zwar hat der der Verleiher i.S. des § 602 BGB die Kosten der vertragsmäßigen Abnutzung bei ordnungsgemäßigem Gebrauch zu tragen, eine vertragliche Abwälzung dieser Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten ist aber bei Leihverträgen statthaft und in der gängigen Praxis nicht unüblich.
Ob diese Leihvertragsklausel Bestand hat, hängt davon ab, ob sie für den Mieter als Überraschend zu werten ist. Gerade bei einer Individualvereinbarung ist dies doch eher zu verneinen als zu bejahen.
Danke Dir jetzt schon mal Xtra lieb für Deine Mühe, LG.
Es gab keine Individualabsprache, diese Klausel habe ich so vorgesetzt bekommen.
Unter einem anderen § sind Kleinreparaturen bis 100€ und Gesamtreparaturen pro Kalenderjahr bis 250€ angegeben.
Wie sollte man denn jetzt mit dem Vermieter verhandeln? Ihm sagen, dass es so nicht rechtens ist? Oder vorschlagen, irgendeinen Zusatz zu ergänzen, z.B. dass ich nur bei Fahrlässigkeit eine Neuanschaffung tätigen muss und nicht, wenn der Herd durch normale Nutzung kaputtgeht? Denn was kann ich dafür, wenn nächste Woche der alte Herd kaputtgeht?
So, ich denke, xtra hat Ihre Unterlagen nicht gefunden und es wird keine weiteren Urteile geben. MfG
Wie ich bereits schrieb, bin ich voraussichtlich erst Ende nächster Woche wieder im Büro bin, da ich im Krankenhaus liege. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich deswegen auf eigenen Wunsch selbst entlasse...
Nicht gleich wieder die Giftspritze rausholen. Finde ich im Übgirgen nett, sich selber zu entlassen...nein, mir ist klar das es sich um ein fehlendes Nein handelt. Und natürlich gute Besserung. MfG
Also, auch wir sind zwischenzeitlich geheilt und haben es satt, immer wieder für verschmutzte Backöfen, versaute Kühlschränke und Mikrowellen sowie Ablufthauben und abgerissene Schranktüren etc. aufzukommen. So darf der Mieter kostenfrei nutzen und bei Defekten bezahlen oder auszutauschen oder sorgsamer damit umgehen. Alles doch ganz einfach. Aus den gleichen Gründen vermieten viele eben ja auch die Mietgegenstände ohne Fußbodenbelag, was ich durchaus verstehe. Alles Gute.
Erstaunlicherweise sind solche Geräte täglicher Nutzung auggestzt und befinden sich nach jahrelanger Mietdauer nicht im Neuzustand . Dafür bezahlt man Miete. Irgendwie haben die **** unter den privaten Vermietern immer noch nicht nicht begriffen, dass die auch in ihre Immobilie investieren müssen und nicht nur kassieren. Gleichwohl allzuviele versuchen rein gar nichts aufwenden zu müssen . Bei denen die das machen, sind es meistens marode uralte Küchen, die völlig überaltert sind und einen Zeitwert von Null haben daher auch nicht von den Hatpflichtversicherungen der Mieter reguliert werden. Das ist der Grund warum dann die nicht mehr sa niert werden ( können) und gänzlich ohne Küche vermietet wird. lach.
Kein VM überlässt seinen Mietern eine relativ gute gebrauchsfähige Küche for nothing.
Selbst der Abriss des Alptraumes in schönem 70er-Jahre Komfort wird dann noch auf die Mieter abgewälzt und sämtliche dahinter verborgenen Mängel.
Warum lassen sie den Kram denn drin ? Weil in der kurzen Besichtigungszeit die Mieter gar nicht so schnell merken wie kaputt das wirklich ist meistens und eine Wohnung ganz ohne Küche nicht sehr attraktiv ist für die meisten.
Also, ich habe derzeit 1.000 Mietgegenstände und kann somit bewerten.
Eine Einbauküche kostet heute bei diesen Mengen für uns rd. 5.000 EUR und hält bitte wie lange?
Meine zu Hause jetzt über 30 Jahre incl. Austausch Geräte/Scharniere.
Bei meinen lieben Mietern rd. 8 bis 10 Jahr, wie oben beschrieben uralt und auf.
Kostenansatz im Monat bei 60 m² also rd. 1,00 EUR m². Dito für Schönheitsreparaturen. Finanzierung Zinsen ohne Tilgung 6,00 EUR m².
Benötigte Kaltmiete also (Vermieter soll ja leben und Mietausfall und Schäden selber bezahlen) somit rd. 1.000 EUR/Monat.
Wenn das denn so vereinbart wird, kann es eine EBK kostenfrei geben.
Wenn nicht, marktüblich sind hier bei uns oft rd. 450,00 EUR/Monat, dann eben keine Küche. Alles doch ganz einfach, oder?
Der Vorteil bei dieser Regelung für den Vermieter ist, dass du keinen Anspruch auf eine funktionierende Küche hast. Sowie etas zur Mietsache gehört hat der Mieter auch einen Anspruch auf deren vertragsgemäßen Zustand.
Mich würde eines dieser Urteile interessieren. MfG