Miete ausversehen doppelt bezahlt, wie kann ich Miete zurückfordern?
Ich möchte die Miete nicht verrechnen, lassen, sondern einfach zurückgebucht haben. Wie vorgehen, wenn keine Reaktion von Hausverwaltung folgt
6 Antworten
Ich möchte die Miete nicht verrechnen, lassen, sondern einfach zurückgebucht haben.
Darauf hast du aber keinen Anspruch. Wenn du versehentlich die Miete doppelt überwiesen hast, kannst du die Überzahlung von den folgenden Mietzahlungen abziehen.
Der Vermieter muss wegen deines Fehlers nicht seine Zeit, Mühe oder sogar Personalkosten seiner Hausverwaltung aufwenden, eine Rücküberweisung zu veranlassen :-O
Wie vorgehen, wenn keine Reaktion von Hausverwaltung folgt
Hinnehmen. Auch eine unnötige, da zweckfreie schriftliche Zurückweisung kostet Zeit und Mühe...
Du kannst das natürlich zurückfordern.
Eine angemessene Zahlungsfrist wären etwa 2 Wochen.
Aber denn ist Weihnachten und zwischen den Jahren arbeitet so oder so niemand ernsthaft, über Jahreswechsel auch nicht, also wirds sowieso Januar und Deine Doppelzahlung zur Januarmiete.
Eine Rückforderung ist juristisch korrekt?
Ja klar.
Ich muss mich nicht auf eine Verrechnung oder ähnliches einlassen?
Wenn keine Schuld besteht, musst Du das nicht.
Wenn jedoch erneut eine Schuld besteht, was ja nächsten Monat soweit ist, kann die Vermieterseite das natürlich verrechnen.
bei der nDer Zeitpunkt wann die Miete zurücküberwiesen wird ist nicht so wichtig, Hauptsache die Rückzahlung erfolgt.
Wie gesagt, wenn das Januar erreicht, ist aus mit Rückzahlung - es sei denn, Du zahlst nochmal.
Wie vorgehen, wenn ich nun keine Reaktion erhalte?
Erstmal eine Zahlungsfrist setzen. Angemessen sind wohl 2 Wochen.
Dann Mahnen, wieder 2 Wochen.
Dann..... ist Januar und Du kannst es eh lassen.
Hier irrt der feinerle. Ein Rückforderungsanspruch wäre auch durch Verrechnung mit nächster Mietfälligkeit verwirklicht.
Hingegen muss die Hausverwaltung nicht erklären, dass sie aus Kostengründen und/oder nach Weisung des Vermieters nur verrechnet :-O
Wenn Du überwiesen hast, kannst Du selbst nichts (mehr) machen, außer den Vermieter zur Rücküberweisung aufzufordern.
Wenn die Hausverwaltung darauf jedoch nicht reagiert, wie vorgehen?
Schriftlich auffordern, Frist setzen, den ganzen Sermon.
Realistischerweise macht das aber keinen Sinn, weil das dauert.
Also bleibt nur, wenn der Vermieter nicht reagiert, dann halt die nächste Miete auszusetzen.
Den Vermieter um Rücküberweisung bitten?
Ja, aber es kommt keine Reaktion.
Deine Frageformulierung las sich für mich so, als hättest du das noch nicht getan und möchtest wissen, was du dann tun musst, FALLS der Vermieter nicht reagiert.
Das ist problematisch (derzeit). Mach ein Einwurfeinschreiben und teile mit, dass du die versehentliche Doppelzahlung mit der Folgemiete aufrechnest. Dementsprechend entfällt für dich die Überweisung der Januarmiete und damit ist dein Mieterkonto ausgeglichen.
Nochmals: ich wünsche keine Verrechnung. Bitte richtig lesen bevor geantwortet wird.
Und nun? Was hast du für Vorstellung?
Eine Rückforderung ist juristisch korrekt? Ich muss mich nicht auf eine Verrechnung oder ähnliches einlassen? Der Zeitpunkt wann die Miete zurücküberwiesen wird ist nicht so wichtig, Hauptsache die Rückzahlung erfolgt.
Wie vorgehen, wenn ich nun keine Reaktion erhalte?