SAT-Modernisierung / Arbeitslohn steuerlich geltend machen
Hallo,
kann man die Arbeitsstunden für eine Modernisierung der SAT-Anlage steuerlich geltend machen wie z.B. der Austausch eines Fensters?
Grüße Sabine
5 Antworten
Du kannst sowohl als Mieter als auch als Eigentümer bis zu € 6.000 im Jahr an Handwerkerlohn steuerlich geltend machen; davon bekommst du 20 % von deiner zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen- also Maximal € 1.200. Vorraussetzung: Der Arbeitslohn muss in der Rechnung als eigene Position ausgeweisen sein und die Rechnung muss unbar bezahlt werden. Also kannst du diese Kosten auch geltend machen, (wenn du die Rechnung nicht bar bezahlt hast.) Hier steht alles nochmal gut erklärt: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm
Natürlich, seit heuer geht steuerlich sogar noch viel mehr wie bisher.
- Voraussetzung, Leistung des Handwerkers muss im Haushalt erbracht worden sein. z.B. Lass die Wasch- maschine nicht mitnehmen, sonder halte den Handwerker in Fesseln in der Wohnung g ;)
- Voraussetzung
Du musst den Handwerker überweisen.
Viele mögen das nicht wg des Risikos.
Du kannst aber vorab auf der Rechnung
"Barzahlung" durchstreichen und eine
glatte Summe (statt 101,73 EUR z.B. 100,00
EUR als Vorschuss/Anzahlung schreiben.
Dann schreibst du z.B. noch dazu, dass die
Rechnung bar überwiesen wird und der
Vorschuss wieder bar/per Überweisung erstattet.
Wenn zu versteuernde Einnahmen im Zusammenhang mit der Anlage erzielt werden, dann ja.
Nein, das stimmt so nicht- du kannst sogar eine Küchenmontage steuerlich geltend machen.
Unfug! "firstguardian" liegt mit seiner Antwort völlig richtig!
Wenn die zu versteuernden Einnahmen in Zusammenhang mit der Anlage stehen, kann ich die komplette Rechnung steuermindernd geltend machen- egal ob Material oder Arbeitszeit. Die Steuererleichterung im Zusammenhang mit Handwerkerleistung bekommt jeder- egal ob Privat-oder Geschäftsmann/frau. Diese wirkt sich sogar steuermindernd aus- und zwar zu 20 % der Rechnungssumme.
Oh Gott! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Nichts anderes habe ich angemerkt, als das, was Sie jetzt hier unverständlicher Weise nachschieben. Es muß schon sehr schwierig sein, einen Fehler einzugestehen - wie?
Für mich ist es nicht schwierig, einen Fehler einzugestehen. Ihre Antwort war zwar dem Sinn nach richtig, jedoch nicht die richtige Antwort auf die Frage. Hier wurde speziell nach den Handwerkerleistungen nach §35 Estg gefragt.
Übrigens habe ich in meinem 2. Kommentar einen Fehler entdeckt. Und zwar müsste es richit heißen:
"Wenn die zu versteuernden Einnahmen in Zusammenhang mit der Anlage stehen, kann ich die komplette Rechnung einnahmenmindernd geltend machen- egal ob Material oder Arbeitszeit."
ich würde es einfach als Handwerkerleistung aufführen.Das Finanzamt kann´s ja streichen.
Nur wenn du die SAT-Anlage beruflich brauchst.
Total falsch. Auch WK für Einnahmen
Das ist falsch!
Ich hätte es auch nicht besser schreiben können. Alles korrekt so!