Muss der Vermieter mir entgegen kommen?

5 Antworten

Wenn die Empfangsanlage Teil der Mietsache ist und du ggf. auch noch dafür einen Anteil zahlst, muss die natürlich auch funktionieren.

Ansonsten ist das ein klassische Mangel an der Mietsache. Ich würde den Vermieter noch mal anschreiben und eine Frist zur Behebung setzen, gleichzeitig noch eine Mietminderung ankündigen. Vielleicht wird er dann tätig, andernfalls minderst du die Miete.

Wenn vielleicht noch andere Mieter das Problem haben, kannst du ja schauen ob die auch mit ins Boot kommen, um etwas Druck zu machen. Und wenn zig Mieter ihre Miete mindern, hat der Vermieter ja dann auch noch einen finanziellen Ansporn.

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 16:01

Ok, vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mal nochmal beim Vermieter erstmal nachfragen.

Soweit mir bekannt muss der Vermieter nicht dafür sorgen, dass ihr TV empfangen könnt. Das ist Privatsache.

Er macht das wohl aus Kulanz.

Ihr könnt zwar einen Techniker bestellen aber auf den Kosten bleibt ihr sitzen.

Holt euch eine private Schüssel und lässt die vom Techniker installieren.

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 15:59

Vielen Dank für die Antwort. Ich zitiere dich mal kurz.

Holt euch eine private Schüssel und lässt die vom Techniker installieren. 

Was soll ich machen, wenn der Techniker dies nicht erlauben wird? Die aktuelle Schüssel ist übrigens vom Vermieter. Die aktuelle Schüssel war schon da, als wir eingezogen sind.

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 16:11
@ObscuraNebula
Was soll ich machen, wenn der Techniker dies nicht erlauben wird?

Tut mir leid. Ich meinte natürlich den Vermieter. Nicht den Techniker.

Danke für den informativen URL-Link. Ich werde mir es gleich durchlesen 😄

Ich habe meinen Eltern vorgeschlagen, einfach einen Techniker zu bestellen, und die Rechnung auf unseren Vermieter zu setzen...

Das kannst Du vergessen: Wer den Techniker bestellt, der zahlt ihn auch, auf was anderes lässt sich niemand ein.

Wenn der Sat-Empfang zur Mietsache gehört, dann kündigt eine Mietminderung an und lasst den Vermieter die Sache regeln.

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 16:00

Danke für deine Antwort.

Das kannst Du vergessen: Wer den Techniker bestellt, der zahlt ihn auch, auf was anderes lässt sich niemand ein.

Das dachte ich mir schon. Wäre eine blöde Idee von mir gewesen.

Die Parabol-Sat-Antenne ist mit einer LNB ausgestattet, die max. 4 TV betreiben könnte. Nun ist hier unbekannt, wievield Mieter mit TV von dieser Anlage versorgt werden. ich vermute, dass zumindest eine Switchanlage der Antenne nachgeordnet ist, diedie Leitungen in die Mietwohnungen verteilt. Auch eine Kaskadeschaltung könnte vorhanden sein.

Die Wartung der SAT-Anlage ist vermutlich Bestandteil der Betriebskosten. Es gäbe also mehrere Fehlerquellenmöglichkeiten, deren Anzahl und Ort zu ermitteln wäre.

Immerhin kannst du 140 Sender empfangen. Eine Mietminderung käme da nicht infrage. Was steht dazu im Mietvertrag?

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 20:07
Die Parabol-Sat-Antenne ist mit einer LNB ausgestattet, die max. 4 TV betreiben könnte. Nun ist hier unbekannt, wievield Mieter mit TV von dieser Anlage versorgt werden.

Wir wohnen in einem Haus zur Miete. Nicht in einer Wohnung. Nur unsere Familie wird mit dieser SAT-Schüssel versorgt.

Immerhin kannst du 140 Sender empfangen. Eine Mietminderung käme da nicht infrage.

Du hast anscheinend meinen Text überhaupt nicht gelesen. Ich konnte davor über 1000 empfangen. Aber danach ging nichts mehr und ich habe einen neuen Sendersuchlauf gestartet. Dann kamen nur noch ca. 140 Kanäle an und selbst die gehen nicht, weil die Empfangsstörung so schlimm ist.

Gerhart  23.05.2020, 06:24
@Chechnya1995

Du selbst solltest deinen Text im Fragekommentar noch einmal lesen aber mit den Augen eines Außenstehenden. Dann wirst du erkennen, dass es hier keine Eindeutigkeit gibt.

Im Haus werden also 3 TV-Geräte über diese Anlage betrieben, die aber offensichtlich nicht mehr die volle Betriebsfähigkeit besitzt. Der Eigentümer ist darüber schriftlich und nachweislich informiert, schafft aber keine Abhilfe.

Hat dein Vater den Vermieter mit der Instandsetzung in Verzug gesetzt, indem er eien Termin benannt hat? Wenn ja, dann kannst er nun eine Ersatzvornahme einleiten und die Anlage auf seine Kosten instandsetzen lassen. Diese Kosten können dann gegen die Miete ab übernächsten Monat aufgerechnet werden .

Wenn nein, dann sollte die Friststzung für die Instandsetzung nachgeholt werden und gleichzeitig auf die Ersatzvornahme hingewiesen werden, die bei Fristüberschreitung einsetzen wird. Das BGB ab §§ 535 536a-c deckt dieses Vorgehen.

Chechnya1995 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 15:36
@Gerhart

Ok, vielen Dank. Ich entschuldige mich erstmal für etwaige Verwechslungen oder Verwirrungen in meinem Text. Ich bedanke mich nochmals für deine hilfreiche Antwort bzw. für deinen hilfreichen Kommentar. Mein Vater hat den Vermieter bisher nur mündlich und auch freundlich darum gebeten. Das war vor ca. 2 Wochen. Wenn es auf dem mündlichen Weg nicht funktioniert, dann werde ich es schriftlich versuchen und mit anschließender Mietverminderung.