Privatrechnung als Gewerbetreibender steuerlich absetzen?

5 Antworten

ab einem gewissen Betrag, ich glaube 150 Euro, berechtigen Kassenzettel, also Rechnungen ohne Kundenname und Anschrift nicht zum Vorsteuerabzug.

Aber alle Elektronik-Märkte wie Mediamarkt Saturn stellen beim Kauf von teureren Artikeln sowieso richtige Rechnungen aus. Die grossen Märkte wie REWE machen das normalerweise an der Infotheke, und die Discounter (hab ich mal bei ALDI so gemacht) machen es zentral, man muss den Kassenzettel einschicken und dann wird eine Rechnung erstellt die vom Finanzamt anerkannt wird. Ist ein Kostenloser Service.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kreuzundquerxxx  10.01.2021, 08:01

Einspruch Jürgen! "Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen steigt rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 Euro auf 250 Euro. Der Bundesrat hat Mitte Mai 2017 dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt."

selbst Wikipedia " Kassenbon" ist sehr ausführlich in der Sache

Es geht um die Anforderungen einer korrekten Rechnung und dem damit verbundenen Recht auf Vorsteuerabzug - auf einem Kassenbon fehlt nämlich der Leistungsempfänger

xRVRS 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 17:54

Gut zu wissen, danke!

Wenn die Firma groß genug ist, kannst du auch deine Geliebte von der Steuer absetzen. Die läuft dann als Angestellte ganz normal durch die Lohnbuchhaltung.

Ist natürlich verboten.

xRVRS 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 17:56

Und dann sag‘ mal einer, dass man sich Liebe nicht kaufen kann! Hahahahaah

Ein Kassenbon bis 250,- € gilt als Kaufnachweis...

bei Media Markt kaufen, gibt es ja nur den Kassenbon und keinen Vertrag oder eine Rechnung, auf der der Name hervorgeht.

Bei einem Einkauf ab 250,01€ (auch bei Media Markt....) sollte ich eine ordentliche Rechnung an der Kasse oder Info verlangen, damit ich die Umsatzsteuer dieses Einkaufs als Gewerbetreibender als Vorsteuer in Abzug bringen kann

xRVRS 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 17:55

Danke für den Hinweis!

kreuzundquerxxx  10.01.2021, 08:00

selbst Wikipedia " Kassenbon" ist sehr ausführlich in der Sache

juergen63225  09.01.2021, 23:31

Nachtrag zu meiner Antwort: die Grenze ist 150 Euro wie ich in Erinnerung hatte

https://www.zervant.com/de/blog/pflichtangaben_rechnung/

kreuzundquerxxx  10.01.2021, 07:51
@juergen63225

Einspruch Jürgen! "Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen steigt rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 Euro auf 250 Euro. Der Bundesrat hat Mitte Mai 2017 dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt."

Hans Müller muss die Bereiche Privat und Geschäft auseinander halten.

Er kann den Drucker auf ebay kaufen, dann aber eben nicht privat sondern als Firma Hans Müller. Dann ist das buchalterisch "Wareneinkauf" und er kann ihn ohne Probleme über seine Firma wieder weiter verkaufen.

Knackpunkt: Kauft er den Drucker auf ebay von einem privaten Verkäufer kann er keine Vorsteuer ziehen, muss aber beim Verkauf Umsatzsteuer abführen. Also meist ein schlechtes Geschäft.

Was er über die Firma gekauft hat ist "Betriebsvermögen". Wenn er das gebraucht verkaufen will, dann müssen die Erlöse auch in die Firma und als Einnahmen versteuert werden. Wenn er den Erlös einfach "einsteckt" begeht er Steuerhinterziehung und bei der nächsten Betriebsprüfung wird der Herr vom Finanzamt fragen, was den aus dem Drucker Modell XY4711 geworden ist, den er mal gekauft hat. Der ist ja nicht mehr da??

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xRVRS 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 17:52

Vielen Dank, ist sehr verständlich gewesen! :)

ja, das geht

einkauf 150, verkauf 200, 50 handelsspanne

ganz normal

du hast dann 200 einnahme und 150 als wareneinkauf

mwst und vorsteuer gehen auch