Selbstständig machen: Kann man, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, Anschaffungskosten abschreiben?
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mich richtig ausgedrückt habe :-)
Also, wenn ich neu anfange mit Wellnessmassagen und voraussichtlich am Anfang wenig einnehme, kann ich die Kleinunternehmerregelung für mich in Anspruch nehmen. Dann werde ich von der Umsatzsteuer befreit und habe eine vereinfachte Buchführung.
Doch wie ist es dann mit den Anschaffungskosten und Ausgaben wie z.B. Massageliege, Handtücher, Massageöle, Decken, Hot Stones usw.
Kann man diese Dinge dann steuerlich geltend machen (von den Einnahmen abziehen)? Oder geht das bei der Kleinunternehmerregelung nicht?
Und wie ist der Unterschied bei einmaligen Ausgaben zur Grundausstattung wie einer Massageliege und bei regelmäßigen Ausgaben wie für Massageöle, die man regelmäßig einkauft und für das Gewerbe braucht?
6 Antworten
Abschreibungspflicht - hier umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer
Anschaffungen bis 800 € netto = volle Abschreibung (inkl. USt) im Anschaffungsjahr (GWG - geringwertige Wirtschaftgüter - selbständig nutzbar)
oder (Wahlrecht)
als Sammelposten alle GWG bei Anschaffungen zwischen jeweils 250,01 € bis 1.000 € netto über 5 Jahre verteilt (inkl. USt) - bis 250 € netto - Sofortabschreibung
Anschaffungen ab 801,01 € netto = monatsgenau verteilen auf die Nutzungsdauer (inkl. USt) - Dauer --> siehe AfA-Tabellen
PC, Notebook, Server etc. in unbegrenzter Höhe (inkl. USt) = Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr (seit 01.01.2021) - bereits vor dem 01.01.2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter können 2021 mit dem Restbuchwert vom 31.12.2020 abgeschrieben werden.
Massageöle etc. (inkl. USt) sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Einzelunternehmen
gut
Du wirfst Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.
Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bei der Umsatzsteuer und hat nichts mit den Abschreibungsmöglichkeiten bzw. den Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer zu tun.
Gut, danke. Ich bin gerade dabei mich über alles zu informieren, mache mir überall Notizen und komme manchmal durcheinander weil ich zu viel Input auf einmal habe. Ist alles Neuland für mich. Deshalb muss ich lernen :-)
Vielleicht wäre ein Buch bzgl. Selbstständigkeit bzw. Gewerbe sinnvoll
Ich halte einen Steuerberater für sinnvoll. Kostet zwar mehr als ein Buch, aber bringt wahrscheinlich auch mehr.
Sinnvoll wäre evtl. auch der Besuch eines Gründerseminars, z.B. bei der IHK:
Ich habe ja noch gar nicht angefangen. Am Anfang steht für mich die Information, welche Kenntnisse ich brauche, welche Ausrüstung, welche Räumlichkeiten, unter was meine Tätigkeit fällt (Gewerbe/Freiberufler/Handwerk), Hygienevoraussetzungen usw.
Ich wäre schön dumm, erst ein Gewerbe anzumelden ohne Vorkenntnisse
Das mit dem Gründerseminar ist gut, das werde ich machen, danke
Die Kosten für betriebliche Anschaffungen (Geräte, Material etc.) kann immer als Betriebsausgabe verbucht werden. Dann folgt: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Die Kleinunternehmerregelung würde sich nur insoweit auswirken, dass du die im Zusammenhang mit den Anschaffungen gezahlte MwSt nicht als Vorsteuer ansetzen kannst. Würdest du die Regelbesteuerung nutzen, wäre die von dir gezahlte MwSt schon eine "Vorauszahlung".
Wenn deine Massageliege sehr teuer ist, kannst du sie über AfA (Abschreibung für Anlagegüter) über mehrere Jahre als Teilausgabe abschreiben. Die Grenzen dafür kenn ich aber nicht. Das hat aber mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun.
Kann man diese Dinge dann steuerlich geltend machen (von den Einnahmen abziehen)? Oder geht das bei der Kleinunternehmerregelung nicht?
Also die Kleinunternehmer-Regelung hat doch mit der Einkommensteuer nichts zu tun: hier geht's nur um die Umsatzsteuer!
Bei der Ek-Steuer kannst du natürlich die ganzen Betriebskosten steuerlich geltend machen ;-))
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
wie z.B.: Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
Gruß siola55
Viiiieeeelen Dank!
Ich habe noch viel zu lernen und du hilfst mir dabei!
LG
Betriebsausgaben kann man "ganz normal" abziehen, aber man bekommt als Kleinunternehmer die gezahlte USt halt nicht über die Vorsteuer zurück.
Wenn man so hohe Anschaffungskosten hat, lohnt sich dann die Kleinunternehmerregelung überhaupt? Vielleicht lässt du dich mal von der IHK beraten.
Bin in Kontakt mit der IHK, aber der zuständige Mitarbeiter ist in Urlaub
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich gelte dann als Solo-Selbstständiger, oder?