Selbstständig machen: Kann man, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, Anschaffungskosten abschreiben?

6 Antworten

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Abschreibungspflicht - hier umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer

Anschaffungen bis 800 € netto = volle Abschreibung (inkl. USt) im Anschaffungsjahr (GWG - geringwertige Wirtschaftgüter - selbständig nutzbar)

oder (Wahlrecht)

als Sammelposten alle GWG bei Anschaffungen zwischen jeweils 250,01 € bis 1.000 € netto über 5 Jahre verteilt (inkl. USt) - bis 250 € netto - Sofortabschreibung

Anschaffungen ab 801,01 € netto = monatsgenau verteilen auf die Nutzungsdauer (inkl. USt) - Dauer --> siehe AfA-Tabellen

PC, Notebook, Server etc. in unbegrenzter Höhe (inkl. USt) = Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr (seit 01.01.2021) - bereits vor dem 01.01.2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter können 2021 mit dem Restbuchwert vom 31.12.2020 abgeschrieben werden.

Massageöle etc. (inkl. USt) sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 12:11

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich gelte dann als Solo-Selbstständiger, oder?

DerSchopenhauer  06.08.2021, 12:24
@Katze446

Einzelunternehmen

Du wirfst Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bei der Umsatzsteuer und hat nichts mit den Abschreibungsmöglichkeiten bzw. den Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer zu tun.

Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 11:32

Gut, danke. Ich bin gerade dabei mich über alles zu informieren, mache mir überall Notizen und komme manchmal durcheinander weil ich zu viel Input auf einmal habe. Ist alles Neuland für mich. Deshalb muss ich lernen :-)

Vielleicht wäre ein Buch bzgl. Selbstständigkeit bzw. Gewerbe sinnvoll

PatrickLassan  06.08.2021, 11:33
@Katze446

Ich halte einen Steuerberater für sinnvoll. Kostet zwar mehr als ein Buch, aber bringt wahrscheinlich auch mehr.

Sinnvoll wäre evtl. auch der Besuch eines Gründerseminars, z.B. bei der IHK:

Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 11:37
@PatrickLassan

Ich habe ja noch gar nicht angefangen. Am Anfang steht für mich die Information, welche Kenntnisse ich brauche, welche Ausrüstung, welche Räumlichkeiten, unter was meine Tätigkeit fällt (Gewerbe/Freiberufler/Handwerk), Hygienevoraussetzungen usw.

Ich wäre schön dumm, erst ein Gewerbe anzumelden ohne Vorkenntnisse

Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 11:38
@PatrickLassan

Das mit dem Gründerseminar ist gut, das werde ich machen, danke

Die Kosten für betriebliche Anschaffungen (Geräte, Material etc.) kann immer als Betriebsausgabe verbucht werden. Dann folgt: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

Die Kleinunternehmerregelung würde sich nur insoweit auswirken, dass du die im Zusammenhang mit den Anschaffungen gezahlte MwSt nicht als Vorsteuer ansetzen kannst. Würdest du die Regelbesteuerung nutzen, wäre die von dir gezahlte MwSt schon eine "Vorauszahlung".

Wenn deine Massageliege sehr teuer ist, kannst du sie über AfA (Abschreibung für Anlagegüter) über mehrere Jahre als Teilausgabe abschreiben. Die Grenzen dafür kenn ich aber nicht. Das hat aber mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun.

Kann man diese Dinge dann steuerlich geltend machen (von den Einnahmen abziehen)? Oder geht das bei der Kleinunternehmerregelung nicht?

Also die Kleinunternehmer-Regelung hat doch mit der Einkommensteuer nichts zu tun: hier geht's nur um die Umsatzsteuer!

Bei der Ek-Steuer kannst du natürlich die ganzen Betriebskosten steuerlich geltend machen ;-))

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B.: Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 21:08

Viiiieeeelen Dank!

Ich habe noch viel zu lernen und du hilfst mir dabei!

LG

Betriebsausgaben kann man "ganz normal" abziehen, aber man bekommt als Kleinunternehmer die gezahlte USt halt nicht über die Vorsteuer zurück.

Wenn man so hohe Anschaffungskosten hat, lohnt sich dann die Kleinunternehmerregelung überhaupt? Vielleicht lässt du dich mal von der IHK beraten.

Katze446 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 11:33

Bin in Kontakt mit der IHK, aber der zuständige Mitarbeiter ist in Urlaub