Zählerschrank von der Steuer absetzen?
Ich habe meinen Zählerschrank im Keller erneuern lassen und frage mich ob ich die Mitarbeiterkosten von der Steuer absetzen kann? In der Rechnung steht „Zentralisierung, Zählerschrank für ein Einfamilienhaus mit Verdrahtungsfeld“. Immerhin 400€ Arbeiterkosten. Danke im voraus.
3 Antworten
Für die Lohnkosten gibt es 20% Steuerminderung gem. § 35a Abs. 3 EStG. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung, welche per Überweisung beglichen wurde.
Ich gehe davon aus, dass das EFH eigengenutzt ist.
Dann als haushaltsnahe Dienstleistungen entsprechend beantragen.
> als haushaltsnahe Dienstleistungen
die werden dann zu Recht abgelehnt - und ob das FA von sich aus die Kosten stattdessen als Handwerkerleistung ansetzen würde?
Die Arbeit kann (und darf!) nur von einem zugelassenen Elektriker durchgeführt werden.
Verdammt, da hat er mich wieder. Wollte ich doch schreiben. #Handwerkerleistungen
Ja, natürlich sind sie nach Absatz 3 als Handwerkerleistungen zu beantragen.
Die reinen Lohnkosten sollten als haushaltsnahe Dienstleistung durchgehen, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wurde.
wenn das finanzamt kosten der wohnraumschaffung bzw. -renovierung anerkennt, dann kannst du die ganze rechnung steuerlich geltend machen.
Genau, ich wohne drin und eine Rechnung gibt es auch, welche via Überweisung beglichen wurde.