Zählerschrank von der Steuer absetzen?

3 Antworten

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Für die Lohnkosten gibt es 20% Steuerminderung gem. § 35a Abs. 3 EStG. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung, welche per Überweisung beglichen wurde.

Ich gehe davon aus, dass das EFH eigengenutzt ist.

Nickname52 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 20:36

Genau, ich wohne drin und eine Rechnung gibt es auch, welche via Überweisung beglichen wurde.

kegus  03.03.2022, 20:36
@Nickname52

Dann als haushaltsnahe Dienstleistungen entsprechend beantragen.

TomRichter  04.03.2022, 00:53
@kegus

> als haushaltsnahe Dienstleistungen

die werden dann zu Recht abgelehnt - und ob das FA von sich aus die Kosten stattdessen als Handwerkerleistung ansetzen würde?

Die Arbeit kann (und darf!) nur von einem zugelassenen Elektriker durchgeführt werden.

kegus  05.03.2022, 11:15
@TomRichter

Verdammt, da hat er mich wieder. Wollte ich doch schreiben. #Handwerkerleistungen

Ja, natürlich sind sie nach Absatz 3 als Handwerkerleistungen zu beantragen.

Die reinen Lohnkosten sollten als haushaltsnahe Dienstleistung durchgehen, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wurde.

wenn das finanzamt kosten der wohnraumschaffung bzw. -renovierung anerkennt, dann kannst du die ganze rechnung steuerlich geltend machen.