Kosten für die Einäscherung von Haustieren steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Nein, kannst du nicht. Haftpflicht ist halt generell absetzbar, auch wenn es eh nicht wirklich was bringt. Und haushaltsnahe Dienstleistungen sind deshalb absetzbar, um Schwarzarbeit einzudämmen, es soll halt lukrativ sein, den Haushaltshelfer offiziell zu zahlen.

Das kannst du von deinem Budget absetzen, aber sicher nicht beim Finanzamt

Rein theoretisch: Wie hoch sind die Kosten, und wie hoch ist bei Deinem Einkommen die zumutbare Belastung?

Ich denke, dass Du mit der Antwort auf diese beiden Fragen selbst auf die richtige Lösung kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum sollte man das von der Steuer absetzen können?

MrHunter17 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 15:43

Nunja, ich weis (es auch) nicht besser, weshalb ich diese Frage ja hier im Forum gestellt habe. Da es eben eine ungeplante höhere Ausgabe war (zumindest für mich), wollte ich mich lediglich informieren, ob es jemanden gibt der hier bereits Erfahrungen mit gemacht hat. Eine Tierhaftpflichtversicherung bspw. ist ja auch privat, dennoch wie auch die eigene Privathaftpflicht (bis zum Höchstbetrag unter Sonderausgaben), die Betreuung des Haustieres durch einen "Dienstleister" zu Hause, während eines Urlaubes bspw. ohne das Haustier oder sogar das Ausführen eines Hundes durch einen Dienstleister (haushaltsnahe Dienstleistungen) absetzbar.

Lange Rede kurzer Sinn, unser Steuersystem hat mich immer öfter überrascht - sowohl positiv wie negativ. Dabei hat man auch schon einiges Lernen können wovon man profitieren konnte (und vermutlich die meisten aufgrund von Unkenntnis nicht profitieren).

zonkie  15.01.2019, 16:33
@MrHunter17

Ich würde annehmen das es dich hier nicht überraschen wird. Andere Kosten lassen sich aus Auslegungansätzen ansetzen. Die Bestattung eines Tieres würde ich nicht dazu zählen.

Und auch wenn dies gehen würde.. außergewöhnliche Belastung hat noch eine zumutbare Belastung was wohl dazu führen würde das die Kosten vermutlich steuerlich nicht relevant wären.

Du kannst es natürlich einfach in die Erklärung eintragen und sehen wie das Finanzamt dazu Stellung nimmt man darf schließlich anderer Meinung sein. Aber wie gesagt vermutlich wäre es auch bei anerkennung nicht relevant als außergew. Belastung.