Kosten für SAT-Anlage auf Nebenkostenabrechnung
Hallo Community,
ich habe mal eine Fragen zu meiner Nebenkostenabrechnung die ich heute bekommen habe. Und zwar bin ich mir bei einem Punkt nicht sicher ob dieser so abgerechnet werden darf:
Unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung eine Position für die SAT-Anlage aufgeführt die er wie folgt berechnet hat:
0,11 € x 77 qm² x 12 Monate = 101,64 €
Das kann doch nicht erlaubt sein oder? Die SAT-Anlage hing bei unserem Einzug bereits und es war bis jetzt auch nie ein Techniker da der Wartungsarbeiten an der SAT-Anlage vorgenommen hat und ich weiß auch nicht welche Betriebskosten sonst für diese SAT-Anlage anfallen würden!
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Handelt es sich um eine umfangreichere Anlage, die durch eine regelmäßig alle paa Jahre stattfindende Wartung funktionsfähig und durch Austausch von Teilen jeweils auf dem technisch neuesten Stand gehalten wird, müssen nicht in jedem Jahr entsprechende Belege nachgewiesen werden. Die z. B. in einem Zeitraum von 10 Jahren angefallen Kosten werden somit Jahr für Jahr auf die gerade im Haus wohnenden Mieter umgelegt.
Das ist der Preis dafür, dass man immer zuverlässig Empfang auf jeweils höchstem technischen Niveau hat und einen Anspruch darauf auch geltend machen kann.
100 € pro Jahr sind relativ viel, aber wenn man bedenkt, wieviel für einen Kabelanschluss pro Monat ausgegeben werden muss, ist das eher bescheiden.
Kosten einer Gemeinschaftsantennenanlage gehören zu den umlegbaren Nebenkosten, wenn vertraglich vereinbart.
Also erst mal in den schauen ob dort diese Kostenart aufgelistete ist oder auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Trifft eins von beiden zu ist die Umlage rechtens.
Über die genauen Kosten muß Dir der Vermieter auf Verlangen die Originalbelege (Rechnungen) vorlegen.
und ich weiß auch nicht welche Betriebskosten sonst für diese SAT-Anlage anfallen würden!
Betriebsstrom zum Beispiel. Aber 100 € im Jahr sind schon heftig. Besonders wenn das Haus viele Wohnungen hat.
Betriebsstrom für eine SAT-Schüssel fällt nicht an. Der Strom fließt, sobald Du Deinen Receiver bzw. Fernseher einschaltest. Und die Abrechnung erfolgt über Deinen eigenen Zähler.
Lass Dir vom Vermieter erstmal die zugehörige Rechnung zeigen.
In der Regel werden solche Kosten nach Anzahl der Anschlüsse umgelegt (zumind. beim Kabelfernsehen).
Sollten es Kosten für GEMA Gebühren sein, so musst Du diese nicht bezahlen. Selbst große WEG's (über 300 Wohnungen) gelten als privat! Dazu gibt es aktuelle Urteile.
Wenn es Wartungskosten aus einem Wartungsvertrag sind, dann musst Du diese evt. bezahlen. Das hängt ggf. von Deinem Mietvertrag ab - bzw. guck mal, ob Wartungskosten für eine TV-Empangsanlage (SAT) zu den umlegbaren Kosten gehören.
Wenn Du aber schon länger in der Wohnung wohnst und diese Position nun erstmalig (als Wartungskosten) erscheint - dann musst Du es wohl nicht bezahlen.
Du hast grundsätzlich Recht... Was ist aber, wenn die Anlage heute Nachmittag ausfällt ?
Dann rufst du doch sicherlich bei deinem Vermieter an und forderst, dass die Anlage so schnell wie möglich wieder in Betrieb gesetzt wird, da du darauf ja einen Anspruch hast.
Ob die 11 Cent pro Quadratmeter der richtige Satz ist, kann ich dir nicht sagen und ich finde unterm Strich auch über 100 Euro zu viel, aber ich würde mir da auch einm klein wenig Geld von meinen Mieter holen.
Ja sag ich doch. Damit rechtfertigt sich ja auch der Vermieter mit den Nebenkosten der Sat-Anlage.
Reparaturen sind keine Kosten die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Das wiederum stimmt nur bedingt. Wenn zum Beispiel das Ceranfeld beim Herd durch den Mieter beschädigt wird, dann muss auch er dafür haften bzw. die Reparaturkosten tragen.
Aber wir beiden meinen trotzdem das Gleiche !!
Wenn es 20 € im Jahr wären, wäre ich damit ja auch einverstanden aber für 100 € kann ich mir selber eine SAT-Anlage kaufen und mir die an die Wandschrauben.
Jupp, dass wollte ich dir mit meinen letzten Worten sagen. Wenn du aber an einem Mietobjekt keine eigene Schüssel anbauen darfst, dann musst du wohl oder übel das von deinem Vermieter nutzen. Evtl. dann mal im Mieterschutz anfragen, wie hoch sich solche Nebenkosten belaufen dürfen.
die SAT-Anlage braucht auch Strom. Aber 100€/Jahr kommt mir auch viel vor
die SAT-Anlage braucht auch Strom
Nein - die hat jedenfalls keinen eigenen Stromanschluß.
wenn dort nur ein Multi-LNB für bis zu 4 Anschlüsse (Quad-LNB) vorhanden ist dann nicht. Es gibt zwar auch Okto, kenne aber keinen, der so etwas installiert. Bei mehr als 4 Anschlüssen ist ein Multiswitch üblich, und der braucht Strom (um die 20W)
Richtig, aber auf Kosten des Vermieters.