Kein Wasser wegen Bauarbeiten - Entschädigung?
Hallo, wenn in einer Mietwohnung wegen eines Austauschs der Wasserohre (in allen Wohnungen) für 2 volle Tage das Wasser abgestellt wird, haben die Mieter dann Anspruch auf Mietminderung/Entschädigung? Oder haben sie sogar Anspruch z.B. in einem Hotel untergebracht zu sein? Oder sind da 2 Tage zu kurz?
Danke und Grüße
Kai
4 Antworten
Das LG Berlin hat in einem Urteil aus dem Jahr 2002 mal 20% Mietminderung für angemessen gehalten. Das muss nicht bedeuten, dass ein anderes Gericht zu dem gleichen oder auch nur einem ähnlichen Beschluss käme.
20 Prozent für zwei Tage - da käme kein gigantischer Betrag zusammen. Man kann es natürlich trotzdem einfach mal versuchen, dem Vermieter mitteilen, dass die Miete gemindert ist und die nächste Zahlung entsprechend kürzen.
Aber gehen wir mal von den genannten 20 % aus...
Und gehen wir ferner davon aus, dass die Miete 600 Euro beträgt und das Bad 10% der Wohnfläche ausmacht...
Dann haben wir einen "Mietanteil" von 60 Euro für das Badezimmer pro Monat, also 2 Euro pro Tag bei 30 Tagen im Monat, ziehen wir da dann mal unsere 20% ab, dann sind wir bei der wahnwitzigen Summe von 40 Cent.
Die Briefmarke für das Schreiben ist teurer...
Die 20 % Mietminderung dürfen sich aber nicht nur auf das Bad beziehen, sondern natürlich auf die gesamte Kaltmiete.
Das wären dann also 120,- € durch 30 Miettage x 2 = 8 €.
Wegen 8 € was veranstalten wäre aber genauso sinnlos.
Ob das sinnvoll oder sinnlos ist, muss der Fragesteller wohl für sich selbst entscheiden. Vielleicht gibt es ihm ja eine gewisse Befriedigung, dass die erlittene Beeinträchtigung nicht völlig folgenlos bleibt. Ich habe lediglich anzudeuten versucht, in welchem Rahmen sich eine Mietminderung bewegen könnte - was er daraus macht, ist für mich nicht von Belang.
So what - ob das Bad saniert wird oder lediglich das Wasser fehlt: die Nutzung ist in beiden Fällen ganz erheblich eingeschränkt, im letzteren meinetwegen weniger stark. Andererseits betrifft ein Ausfall der Wasserversorgung (im Gegensatz zur Badsanierung) auch die Nutzung der Küche.
Und wie ich oben bereits schrieb, könnte ein anderes Gericht (zumal bei einem anderen Sachverhalt) zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Ich wollte damit lediglich einen Anhaltspunkt dafür liefern, dass es allenfalls um sehr geringe Beträge gehen kann.
Wenn das rechtzeitig angekündigt wird, kann ja Vorsorge getroffen werden - Entschädigung wird da nicht drin sein, da die "Mietsache" weiterhin genutzt werden kann.
Genau, einfach den Standardmäßig 500 Liter Wassertank in der Wohnung befüllen und gut ist. No problem.
Mindestens 4 Wochen Unterbringung in der Präsidenten Suite des Kempinski Hotels...
Der Vermieter macht das ja sicherlich nur um euch Mieter alle zu ärgern...
Und der Mieter macht es nur, um den Vermieter zu ärgern. So eine sinnlose Antwort. Ich bin aktuell in der gleichen Lage und es macht sehr viel Spaß wenn man weder Aufwaschen kann und sich jeden Toilettengang zwei mal überlegen muss. Natürlich kann der Vermieter nichts für den Umstand, jedoch muss man auch den Mieter verstehen das er den Umstand kritisiert!
Was hat die Motivation des Vermieters mit der Frage zu tun, ob die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist?
Genau so viel oder wenig wie das o.g. Urteil bei dem es um eine komplette Badsanierung ging...
Das mit dem Ärgern ist gar nicht mal so abwegig, da die Arbeiten erst 4 Tage vorher angekündigt wurden (schön mit rückdatiertem Briefkopf).
Diese Ansicht teile ich allerdings nicht.
Oder haben sie sogar Anspruch z.B. in einem Hotel untergebracht zu sein?
Nein, nur Anspruch auf Mietminderung; bei komplettem Ausfall von Wasser laut einem Urteil 20% und wie Havenari als Beispiel angegeben hat ist das nicht viel.
Die 20 % Mietminderung von dem Urteil was hier gerade erwähnt wird galt für eine Komplettsanierung eines Badezimmers, inkl Austausch der Duschen, Waschbecken, Fliesen...
Also mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...