Vermieter erlaubt nur Ausländern Sat-Anlage
Hallo, unser Vermieter (Bau Genossenschaft Mittelholstein) erlaubt nur Ausländern eine Sat-Anlage auf dem Balkon zu instalieren. Da ich mich wegen meiner deutschen Herkunft schlechter Behandelt fühle als diese Nachbarn frage ich mich wie der Vermieter ein solches Verbot gegen mich durchsetzten könnte. Ich weiß das z.B. Mieter aus dem Kurdischen Raum ein Recht auf eine Sat-Anlage haben um Sender aus Ihrer Heimat zu Empfangen. Jedoch dürfen bei uns auch Russen, die über Kabel 7 Sender empfangen könnten (über extra-Paket inkl. Mietkosten, Reciever usw.) eine Sat-Anlage anbringen. Laut dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/) dürfen Menschen jedweder Herkunft, Religion und Hautfarbe nicht bevorteilt werden. Ich fühle mich jedoch benachteiligt dadurch, das mit eine solche Anlage verwehrt bin NUR WEIL ICH DEUTSCHER BIN.
Also wie sieht es da mit meinen Rechten aus? Wie kann ich gegen Deskriminierung im eigenen Land vorgehen?
MFG
9 Antworten
Das ging ja schnell :) Danke fühle mich dadurch schonmal ein wenig sicherer, werde die Tage auch mal zu meinem Vermieter gehen mit einem Teilausdruck des AGG. Hoffe, dass er einlenkt und es nicht vor Gericht geht aber naja mal sehen. Habe auch nochmehr Nachbarn auf meiner Seite denen es genauso geht wie mir.
Hey? Hast du meine Antwort nicht gelesen?
Du sagst es bereits ;) konfrontiere deinen vermieter mit dem gleichstellungsgesetz und sage ihm das du dich gezwungen siehst ihn zu verklagen wenn er dir nich gestattet eine sat anlage zu insstallieren, das schöne sollte es wirklich zum prozess kommen wird er 100 pro verlieren und darf ein heiden geld zahlen
Wenn dein VM TV-Empfang via Kabel ermöglicht, muss er es nicht gestatten, eine SAT-Schüssel anzubringen.
Die Reglung wegen der nur per SAT empfangbaren ausländischen Sendern ist keine Diskriminierung, sondern höchstrichterlich entschiedenes Informationsrecht eines jeden Bürgers.
Eine SAT-SChüssel ist nur verboten, wenn sie so angebracht wird, das die Bausubstanz beschädigt wird oder der Gesamteindruck bzw. das Erscheinungsbild des Hauses gestört wird. Niemand verbietet dir einen SAT-Empfänger in der Wohnung (DVBT), auf dem Dachboden (Flachantenne) oder hinter der Balkonbrüstung uneinsehbar :-).
G imager761
Doch, DVB-T und DVB-S miteinander geht.
beim vermieter kannst du gar nichts machen, denn der kann da nix für. es gibt ein gesetz, dass vermieter, die satanlagen am haus nicht erlauben, bei ausländischen mietern eine ausnahme machen müssen. du musst dich also an den gesetzgeber wenden. viel spaß
es gibt ein gesetz, dass vermieter, die satanlagen am haus nicht erlauben, bei ausländischen mietern eine ausnahme machen müssen
Nein, das gibt es nicht...
Also: Mach dir nicht so viele Gedanken was bei anderen geht und was nicht....
Ich gehe davon aus, dass dein Balkon nach Süden zeigt?
Leih dir oder kauf dir eine mobile, digitale Sat-Anlage (Schwaiger, knapp 70€) zum Ausprobieren! Das Dingen pöppelst du per Saugnapf auf eine Tischplatte und richtest es aus. Dann an die Rückwand des Balkons und immer tiefer setzen, bis das Signal schlechter wird. Dann wieder 10cm höher gehen. Dann staune mal, wie tief deine Sat-Schüssel hinter der Brüstung verschwunden ist. Wenn das alles nach deinen Wünschen geklappt hat, kannst du dir eine andere Schüssel besorgen. Niemand weiss was, niemand sieht was. Bei uns (Düsseldorf) habe ich auch bei strömendem Regen mit einer 45er Schüssel einen TOP Empfang. Ich brauche gar keinen größeren Spiegel.
zu Punkt 3:
Sat-Empfang und DVB-T sind 2 verschiedene Sachen.
DVB-T kommt vom Fernsehturm, hat nur 50 km Reichweite und benötigt keine Schüssel, sondern eine normale Zimmer- oder Dachantenne. Außerdem gibt es kein HDTV über Antenne.
Auch ein Receiver kann nur DVB-T- oder DVB-S-fähig sein. Beides geht nicht.
Gruß DER ELEKTRIKER