Wohnwagen Steuerlich Absetzbar bei gewerblicher Nutzung?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer Anschaffung:
Ich bin Einzelunternehmer und vertreibe Zeltanhänger im Online Handel und auf Messen. Um mir Zukünftig die teuren Übernachtungskosten auf Messen zu sparen möchte ich mir einen Wohnwagen (NICHT WOHNMOBIL) zulegen.
Folgendes habe ich damit vor:
Soll der Wohnwagen auf einer Seite mit Werbung für mein Geschäft beklebt werden. Diesen möchte ich dann z.B. bei Veranstaltungen als Werbeplattform nutzen.
Auf Messen möchte ich den Wohnwagen als preiswerte Unterkunft nutzen.
Da mein Hauptlager über keine Heizung, Büro oder Sanitäre Einrichtungen verfügt möchte ich den Wohnwagen in der Zwischenzeit als Büro mit Sanitären Anlagen nutzen. (Dort wird mein Rechner, Drucker betrieben den ich für den Versand meiner Anhänger benötige.
Last but not least möchte ich 2 mal (zusammen 3 Wochen) im Jahr mit dem Wohnwagen privat in den Urlaub fahren.
Meine Frage:
In wie weit ist es möglich einen Wohnwagen (der ja ein Anhänger und kein KFZ ist) Gewerblich abzusetzen bei oben genannten Nutzungen?
Kann ich den Wohnwagen auf Firmennamen kaufen und die umst. absetzen?
Liebe Grüße Mike
4 Antworten
Kein Problem für Dich, den Wohnwagen steuerlich abzusetzen. Da Du diesen auch privat mitnutzen möchtest, solltest Du am besten ein Fahrtenbuch führen, um am Jahresende die Nutzung genau aufteilen zu können, denn den privaten Nutzungsanteil musst Du selbstverständlich versteuern (auch mit der Umsatzsteuer!). Vorsteuerbeträge, die beim Kauf anfallen kannst Du steuerlich geltend machen.
Die Werbung kann zu 100 % als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
LG, Danny
Perfekt. Fahrtenbuch ist besser als schätzen.
DH
sowas nennt man provit rausschlagen bei vater staat,den man meistes doch privat nutzt,absetzen kannst du >ihn< auch auf dem schrottplatz
Ich sehe nichts, was dagegenspräche. Der nicht betrieblich genutzte Anteil muss natürlich herausgeschätzt werden.
Als Gewerbetreibender kannst Du einen Steuerberater zu Rate ziehen. Und den kannst Du dann auch steuerlich absetzen. So hast Du zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
<gg>
"Und den kannst Du dann auch ... absetzen."
Sag das nicht! Mein Nachbar, der Jochen, der hat bloß mal einen Hund abgesetzt, an der Autobahn. Huj, das gab eine Menge Ärger!