Der Büroschlüssel ist weg. Muss ich für den Austausch der ganzen Schließanlage zahlen?

5 Antworten

Das Problem ist bei einer Schließanlage, dass der Schlüssel wohl auch noch zusätzlich zur Eingangstüre passt oder? Du schreibst zwar, dass er nur in das eine Büro passt, aber das kann fast nicht sein...  Es gab schon öfters der Fall, dass eine komplette Schließanlage ausgewechselt werden musste, dafür gibt es dann die Haftpflichtversicherung, aber... es besteht doch die Hoffnung, dass Du den Schlüssel noch findest oder aber, dass vielleicht doch nur der eine Zylinder ausgewechselt werden muss, wenn es stimmt, dass der Schlüssel nur dort passt...  

Elfipupsi 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 08:51

Nein, der Schlüssel ist wirklich NUR für dieses eine Büro. Für den Eingang hat jeder Mitarbeiter einen Transponder. 

Eminara  10.07.2015, 08:51

nein, das übernimmt nicht die Haftpflichtversicherung

Deepdiver  10.07.2015, 08:53
@Eminara

klar übernimmt das die Privathaftpflicht. Esmuss nur eine Zusatzvereinbarung für Schlüssel von Schließsystemen vereinbart sein. HAbe ich auch. Das kann bis zu 20.000 kosten.

stinkertum  10.07.2015, 08:49

Nein, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt das der Dienstherr.

und ich die Kosten dafür tragen muss?

Nein, musst du nicht. Muss der Arbeitgeber tragen. Du musst das nur bei "grober Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" tragen, das ist hier aber beides nicht der Fall.

Melde das bitte so schnell wie möglich.

stinkertum  10.07.2015, 08:47

Ergänzung: bin übrigens selber Beamter im ÖD

TerhorstAgentur  10.07.2015, 09:18

Bei einem Raub übernimmt die inhaltsversicherung (sowas wie eine Hausratversicherung nur für Geschäftsräume) die Kosten der Schloßänderung das hatte ich doch schon geschrieben. Aber ich stimme zu das die Entscheidungsgewalt auf ein Gericht übertragbar ist. Das wird aber die Haftpflichtversicherung der Fragestellerin übernehmen sofern der Verlust beruflicher Schlüssel versichert ist

stinkertum  10.07.2015, 09:28
@TerhorstAgentur

Die Versicherungen springen alle nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ein. Ich habe auch (jeweils mit dabei) zwei Schlüsselversicherungen, die springen auch nur bei o.g. Fällen ein.

TerhorstAgentur  10.07.2015, 10:13
@stinkertum

zunächst mal, sag mir eine Versicherung die bei Vorsatz leisten würde.... Die möchte ich dann auch gerne haben

Um das mal klar zu stellen:
eine private Haftpflicht Versicherung leistet für Schäden durch Fahrlässigkeit und falls das optionale Tarifmerkmal "grobe Fahrlässigkeit" mit eingeschlossen ist, natürlich auch dafür.
Schlüsselverlust (beruflich oder privat) ist über eine private Haftpflichtversicherung nur über das optionale Tarifmerkmal Schlüsselverlust abgedeckt, sofern Fahrlässigkeit vorliegt, oder bei  grober Fahrlässigkeit falls das optional mitversichert ist.

Schwerer Diebstahl oder Raub ist über eine Hausrat sowie über eine Geschäftsinhaltversicherung abgedeckt. (da der Schlüssel nicht zum Hausrat der VN gehört, sondern dem Arbeitgeber fällt es natürlich zur Geschäftsinhaltversicherung)
Wer einfachen Diebstahl ermöglicht, handelt Fahrlässig oder grob fahrlässig und ist somit haftbar. Fahrlässig wäre in diesem Fall das herumliegenlassen in der Wohnung der VN, grob fahrlässig wäre es den Schlüssel in einem Carport zu verstecken, weil der Diebstahl ohne Aufwand durchzuführen wäre.

stinkertum  10.07.2015, 12:43
@TerhorstAgentur

Es geht hier gar nicht um grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sondern um leichte Fahrlässigkeit, und da springt der Dienstherr ein.

TerhorstAgentur  10.07.2015, 09:10

Sie ist nur nicht haftpflichtig, wenn sie alles getan hätte, damit der Schlüssel nicht entwendet wird. Wird er trotzdem gestohlen oder geraubt haftet die inhaltsversicherung. Hier liegt fahrlässigkeit vor und daher ist die Fragestellerin haftbar

stinkertum  10.07.2015, 09:11
@TerhorstAgentur

Das ist deine Laienmeinung, letztendlich entscheidet das ein Gericht. 

Und bei einem Raub (!) die Haftung beim Schlüsselinhaber zu sehen, halte ich für sehr fragwürdig und ist nicht haltbar.

Der Schlüssel passt nur zu diesem Büro, dann übernimmt das der Dienstherr. Solltest du ihn aber wieder finden, gib ihn Faineshalber zurück.

Da du wahrscheinlich den Erhalt des Schlüssel bestätigen musstest, bist Du haftbar falls der Schlüssel nicht schnellstens wieder auftaucht. Wahrscheinlich muss die schliesankage getauscht werden, ist aber in einer guten privat Haftpflicht Versicherung (muss ausdrücklich mit versichert sein) versichert. Die Kosten gehen sehr schnell in fünfstellige Euro Beträge.

eilemuc  10.07.2015, 09:28

"Dieser Schlüssel ist nur für dieses eine Büro!"...warum soll die Anlage gewechselt werden? Sie kaufen auch ein neues Auto, wenn ein Wischerblatt fehlt? Im teuersten Fall muss dieser Zylinder mit den entsprechenden Einzelschlüsseln gewechselt werden.

TerhorstAgentur  10.07.2015, 09:58
@eilemuc

@stinkertum:

Das ist nicht richtig. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Dienstherr, Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Der Arbeitnehmer haftet nur, wenn der Schaden schuldhaft entstanden ist

bereits bei Fahrlässigkeit und natürlich bei grober Fahrlässigkeit ist der AN haftbar. Grobe Fahrlässigkeit ist auch nicht zwangsläufig über eine privat- Haftpflichtversicherung gedeckt. Grobe Fahrlässigkeit gehört schon zu optionalen Tarifmerkmalen. Fahrlässigkeit liegt für diesen Fall z.b. vor, wenn die AN den einfachen Diebstahl des Schlüssels ermöglicht hat. (Einfacher Diebstahl=ohne Aufwand zu entwenden)

Schwerer Diebstahl (=zb. Entwendung nach Aufbrechen der Wohnung oder eines Behältnisses) oder Raub (Androhung oder Ausübung von Gewalt um in den Besitz einer Sache zu gelangen) ist über die Geschäftsinhaltversicherung (sowas wie eine Hausratversicherung für Geschäftsräume)


"Dieser Schlüssel ist nur für dieses eine Büro!"...warum soll die Anlage gewechselt werden? Sie kaufen auch ein neues Auto, wenn ein Wischerblatt fehlt? Im teuersten Fall muss dieser Zylinder mit den entsprechenden Einzelschlüsseln gewechselt werden.

Wenn dem so ist, reicht es natürlich nur den Teil der Schließanlage zu ersetzen

stinkertum  10.07.2015, 09:08

Das ist nicht richtig. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Dienstherr, Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Der Arbeitnehmer haftet nur, wenn der Schaden schuldhaft entstanden ist. 

Ergänzungsfrage: Bist du in einer Gewerkschaft wie verdi o.ä.?