Mieterhöhung wg. Modernisierung kurz nach einzug rechtens??
Hallo!
ich bin vor nicht mal 3 Monaten in meine jetzige Wohnung umgezogen. Alles ist bestens, aber heute wurde mir vom Vermieter per Mail mitgeteilt, dass auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass im ganzen Mehrfamilienhaus nach und nach die Holzfenster gegen Kunststofffenster (inkl. Isolierverglasung und Rollläden) ausgetauscht werden - demnächst würden Handwerker sich wg. dem Ausmessen und Austausch bei mir melden... Am Telefon teilte mir der Vermieter durch die Blume mit, dass die "Planung" wg. den Fenstern wohl schon länger besteht und es auch schon im November/Dezember - also VOR meinem Einzug - beschlossen wurde. Nur habe ich heute zum ersten mal davon gehört.
Mein Vermieter hat zwar nichts von einer Mieterhöhung wg. Moderisierung gesagt aber dies kann ja theoretisch noch kommen... Wie ist das denn: a) Kann mein Vermieter bereits nach 3-4 Monaten die Miete theoretisch einfach so erhöhen nur weil ihm kurz nach meinem Einzug "einfällt" dass so eine Modernisierung ja bei der Eigentümerversammlung beschlossen wurde? Wie gesagt hatte ich bisher noch keiné Kenntnis darüber. b) Und bis wann muss mein Vermieter die eventl. Mieterhöhung wg, Modernisierung denn geltend gemacht haben? c) kann ich eventl. Mietentschädigung verlanden, wenn die "Modernisierungsmaßnahmen" zeitlich mehrere Tage in Anspruch nehmen? Immerhin kann ich dann ggf. gewisse Räumlichkeiten vielleicht nicht nutzen (z.B. muss das Bett, das unter dem Fenster steht) auseinander gebaut werden - einfach "wegschieben" geht aus Platzgründen nicht).
4 Antworten
Mieterhöhung wegen Modernisierung ist möglich, auch kurz nach Einzug.
Auch unabhängig von normalen Mieterhöhungen.
Aber Modernisierungsmaßnahmen sind rechtzeitig anzukündigen.
Sollte das nicht geschehen kann eine Mieterhöhung erst 6 Monaet später erfolgen; schau mal hier rein:
http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-nicht-angekuendigt/
Der Vermieter muss auch damit rechnen, dass ein Teil der Kosten als Instandhaltungskosten nicht auf Mieter umgelegt werden kann.
Wenn nach Mietbeginn Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt werden, ist dass so rechtlich in Ordnung. Hierfür sind keine Abstandsfristen einzuhalten, wie etwa bei Erhöhung nach Vergleichsmiete oder Mietspiegel. Allerdings soll die Mod.-Ankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden. Das eigentliche Mieterhöhungsverlangen ist erst möglich, wenn alle angekündigten Arbeiten abgeschlossen sind. Bei der Berechnung ist der eigentliche Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsanteil herauszurechnen. Das können erfahrungsgemäß gerne bis zu 80% sein. Das Mieterhöhungsverlangen muss diesen Anteil offenlegen. Die höhere Miete wäre frühestens nach 3 Monaten nach Zugang des MEV fällig. Bei Nichteinhaltung bestimmter Parameter kann sich die Frist bis zur Fälligkeit um 6 auf 9 Monate verlängern.
Da Fenstertausch gegen hochwertige Isolierglasfenster eine energetische Modernisierung darstellt, ist wegen der Beeinträchtigungen eine Mietminderung über einen Zeitraum von drei Monaten nicht zulässig bzw. nicht möglich.
Zudem ist der BGH nicht auf Deiner Seite, oder?
....
Dagegen reicht es nicht aus, wenn der Vermieter nur erklärt, die neuen Wärmeschutzfenster sparten Energie ein. Es reicht auch nicht aus, wenn der Vermieter zusätzlich Kostenaufstellungen oder einzelne Rechnungen der eingeschalteten Handwerksbetriebe beifügt.
Das gilt auch dann, wenn sich aus einer Rechnung der Wärmedurchgangskoeffizient der neu eingebauten Kunststofffenster ergibt. Allein hieraus ist für den Mieter die behauptete Einsparung von Energie nicht nachvollziehbar.
Der Vermieter muss zusätzlich den Zustand der alten Fenster so genau angeben, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen kann und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeichnete Einspareffekt beurteilen kann.
... und der Vermieter darf, obwohl ihm die Fenster gar nicht gehören?
Wem sonst als dem Vermieter gehören die Fenster?
Ich sehe hier keine Modernisierung, sondern lediglich werden die uralten porösen und undichten Fenster gegen dichte Fenster ausgetauscht.
So wurde es bei mir versucht handzuhaben, allerdings bekam ich Recht . ein dichtes Fenster ist Bestandteil jeder Wohnung..
Du irrst, gerade das ist eine typische Modernisierung: Einsparung von Energie, nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes.
.... wir Mieter haben aber doch mit einer WEG nichts am Hut und die haben nichts mit uns am Hut.
Wenn denn die Monteure über die Schwelle gelassen werden, werden alle anfallenden Arbeiten auch von der WEG geordnet/bezahlt. Von wem denn auch sonst?
Und eine Wohnwertverbesserung sehe ich noch nicht.
Die Fenster gehören zudem nicht dem Vermieter.
Ganz schön daneben, deine Antwort, gelle?
... und der Vermieter darf, obwohl ihm die Fenster gar nicht gehören?