Mieterhöhung wg. Modernisierung kurz nach einzug rechtens??

4 Antworten

Mieterhöhung wegen Modernisierung ist möglich, auch kurz nach Einzug.

Auch unabhängig von normalen Mieterhöhungen.

Aber Modernisierungsmaßnahmen sind rechtzeitig anzukündigen.

Sollte das nicht geschehen kann eine Mieterhöhung erst 6 Monaet später erfolgen; schau mal hier rein:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-nicht-angekuendigt/

 Der Vermieter muss auch damit rechnen, dass ein Teil der Kosten als Instandhaltungskosten nicht auf Mieter umgelegt werden kann.

Wenn nach Mietbeginn Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt werden, ist dass so rechtlich in Ordnung. Hierfür sind keine Abstandsfristen einzuhalten, wie etwa bei Erhöhung nach Vergleichsmiete oder Mietspiegel. Allerdings soll die Mod.-Ankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden. Das eigentliche Mieterhöhungsverlangen ist erst möglich, wenn alle angekündigten Arbeiten abgeschlossen sind. Bei der Berechnung ist der eigentliche Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsanteil herauszurechnen. Das können erfahrungsgemäß gerne bis zu 80% sein. Das Mieterhöhungsverlangen muss diesen Anteil offenlegen. Die höhere Miete wäre frühestens nach 3 Monaten nach Zugang des MEV fällig. Bei Nichteinhaltung bestimmter Parameter kann sich die Frist bis zur Fälligkeit um 6 auf 9 Monate verlängern.

Da Fenstertausch gegen hochwertige Isolierglasfenster eine energetische Modernisierung darstellt, ist wegen der Beeinträchtigungen eine Mietminderung über einen Zeitraum von drei Monaten nicht zulässig bzw. nicht möglich.

schleudermaxe  16.03.2017, 12:46

... und der Vermieter darf, obwohl ihm die Fenster gar nicht gehören?

schleudermaxe  16.03.2017, 12:51
@schleudermaxe

Zudem ist der BGH nicht auf Deiner Seite, oder?

....

Dagegen reicht es nicht aus, wenn der Vermieter nur erklärt, die neuen Wärmeschutzfenster sparten Energie ein. Es reicht auch nicht aus, wenn der Vermieter zusätzlich Kostenaufstellungen oder einzelne Rechnungen der eingeschalteten Handwerksbetriebe beifügt.

Das gilt auch dann, wenn sich aus einer Rechnung der Wärmedurchgangskoeffizient der neu eingebauten Kunststofffenster ergibt. Allein hieraus ist für den Mieter die behauptete Einsparung von Energie nicht nachvollziehbar.

Der Vermieter muss zusätzlich den Zustand der alten Fenster so genau angeben, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen kann und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeichnete Einspareffekt beurteilen kann.

albatros  17.03.2017, 12:05
@schleudermaxe

Zudem ist der BGH nicht auf Deiner Seite, oder?

 

Wieso? Begründung?

albatros  17.03.2017, 12:07
@schleudermaxe

... und der Vermieter darf, obwohl ihm die Fenster gar nicht gehören?

Wem sonst als dem Vermieter gehören die Fenster?

Ich  sehe hier keine Modernisierung, sondern lediglich werden die uralten porösen und undichten Fenster gegen dichte Fenster ausgetauscht.

So wurde es bei mir versucht handzuhaben, allerdings bekam ich Recht . ein dichtes Fenster ist Bestandteil jeder Wohnung..

albatros  16.03.2017, 11:20

Du irrst, gerade das ist eine typische Modernisierung: Einsparung von Energie, nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes.

schleudermaxe  16.03.2017, 12:45
@albatros

... seit wann sollte das so sein?

 

.... wir Mieter haben aber doch mit einer WEG nichts am Hut und die haben nichts mit uns am Hut.

Wenn denn die Monteure über die Schwelle gelassen werden, werden alle anfallenden Arbeiten auch von der WEG geordnet/bezahlt. Von wem denn auch sonst?

Und eine Wohnwertverbesserung sehe ich noch nicht.

Die Fenster gehören zudem nicht dem Vermieter.

albatros  16.03.2017, 11:21

Ganz schön daneben, deine Antwort, gelle?