Fahrradcodierung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?
Ist die Fahrradcodierung bei mir zuhause (z.B. von www.fahrrad-diebstahlschutz.com) im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar? Das Fahrrad gehört ja zu meinem Haushalt und es ist ja eine handwerkliche Dienstleistung mit reinem Arbeitslohn ohne Materialkosten.
4 Antworten
Ganz logisch ist das eine Haushaltsnahe Dienstleistung. Voraussetzung ist eine Rechnung, aus der der Lohnanteil hervorgeht, und die Überweisung der Rechnung. Lohnanteil deshalb, weil in der Leistung möglicherweise auch eine EDV-Speicherung auf Zeit oder ein Fahrradpass enthalten ist. Das wäre natürlich kein Lohnanteil. Überweisung deshalb, weil es gesetzlich so gefordert wird. Zum Nachweis für das Finanzamt wird also die Rechnung und der Kontoauszug mit der Belastung benötigt.
Fahrrad ist reines Privatvergnügen, ausser du bist Fahrradkurier. Wenn du deine Waschmachine reparieren lässt zählt dies ja auch ncht
Die Reparatur der Waschmaschine und auch aller anderen Haushaltsgeräte gehört mit dem Lohnanteil aber ganz bestimmt zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen und kann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Rechnung überwiesen wurde. Barzahlung und Scheckzahlungen werden nicht anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind doch immer Privatvergnügen. Putzfrau, Kindermädchen, Gärtner, Haushaltshilfe, ist doch immer Privatvergnüngen, denn man könnte ja auch selbst putzen. Die Haushaltsnahen Dienstleistungen sind doch gerade als steuerliche Erleichterung für Privathaushalte geschaffen worden. Die Antwort hat mich daher nicht wirklich überzeugt. Trotzdem vielen Dank dafür!
Entgegen mancher Meinung hier ist ganz klar dem BMF-Schreiben vom 15.02.2010 zu entnehmen, dass Reparaturen, Wartung und Pflege von Gegenständen des Haushalts berücksichtigungsfähig sind soweit sie in der Hausratversicherung versicherbar sind und die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden.
Es sind übrigens dann Handwerkerleistungen, nicht haushaltsnahe Dienstleistungen, denn es gibt unterschiedliche Höchstbeträge für die Anerkennung.
dienstleistug.......eine erweiterung für die Sicherheit des Fahrrads ist keine haushaltsnahe Dienstleisung weil das Fahrrad nichts mit Haushalt zu tun hat und es sich eher um eine Reparatur/Scönheit/Sicherheitsanschafung handelt......deshalb nein
Langsam glaube ich es ;-) Allerdings sind Fahrräder auch oft Bestandteil der Hausratversicherung, weil z.B. Versicherungen klar sagen ein Fahrrad gehört zum Haushalt. Auch auf Reisen gehört mein Gepäck zum Haushalt. Warum sollte das Fahrrad also nichts mit Haushalt zu tun haben? Und Reparaturen sind fast immer Haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn der Abfluß verstopft ist und der Handwerker macht ihn frei ist es eine typische Reparatur und eindeutig Haushaltsnahe Dienstleistung. Ihre Antworten haben mir aber sehr weitergeholfen! Ich glaube jetzt nämlich das es absetzbar ist eben weil ein Rad zum Haushalt gehört und Reparaturen fast immer als HD absetzbar sind. Daher müsste es für die Fahrradcodierung eigentlich auch gelten.