Rückzahlungsklausel Arbeitgeber Studiengebühren?
Hallo,
ich bin derzeit vollzeitbeschäftigt und studiere nebenbei im Verbund. Ich habe Anfang 2020 eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen. Der Arbeitgeber übernimmt die Studiengebühren für jedes Semester. Das Studium geht bis Ende 2024. es gibt eine Rückzahlungsklausel in der Vereinbarung, dass wenn ich während des Studiums aus dem Unternehmen ausscheide, das gesamte Geld zurückzahlen muss. Wenn ich jetzt kündigen würde, gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld nicht zurückzuzahlen?
Nebeninfo: Zusätzlich habe ich 3 Monate Kündigungsfrist und müsste nach dem Studium laut Vereinbarung mindestens 1 Jahr im Unternehmen noch tätig sein. Wenn ich innerhalb des einen Jahres kündigen sollte, müsste ich die übernommenen Studiengebühren anteilig zurückzahlen.
7 Antworten
Um nicht zahlen zu müssen, müsste die Klausel unwirksam sein. Dies wäre im Regelfall nur so, wenn die Bindungsfrist zu lange ist und dich daher in deiner Berufsfreiheit nach Art. 12 GG einschränkt. Hier liegt aber nur eine Bindungsfrist von eine Jahr vor, das ist wohl im Vergleich zur Gesamtdauer der Maßnahme absolut vertretbar (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 900/07).
An einen Vertrag, den man aus freiem Willen abgeschlossen hat, sollte man sich halten. Sowas ist eigentlich Ehrensache (früher genügte ein Handschlag).
corona time?
.........gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld nicht zurückzuzahlen?
Ich halte solche egoistischen Denkweisen für sehr unsympathisch!
Ich habe Anfang 2020 eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen.
Der Arbeitgeber übernimmt die Studiengebühren für jedes Semester. Das Studium geht bis Ende 2024.
Hat dein Arbeitgeber dich genötigt sein Geld zu nutzen. Wurdest du getäuscht, übervorteilt oder betrogen worden? Oder hast du den Inhalt der Vereinbarung uneingeschränkt verstanden?
Was erwartest du, dass ein Unternehmer in die Ausbildung investiert und das gut ausgebildete Personal dann zur Konkurrenz abwandert?
Natürlich sichert man sich sein Investment entsprechend ab.
Du siehst doch an dir selber, dass du dir trotz eindeutiger Vereinbarungen, Gedanken machst, wie du deinen Chef hintergehen kannst.
Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?
Mit dieser Einstellung bist du ganz und gar nicht alleine. Das ist glaube ich eine nichts außergewöhnliches mehr.
Aber das du zu feige bist, für deine Absichten und Entscheidungen einzustehen und Tacheles redest, ist kaum zu toppen.
Diese Verhaltensweise solltest du ernsthaft überdenken.
An deiner Stelle würde ich auch so denken über mich… aber wenn der Arbeitgeber scheiße baut und jahrelang mich über den Tisch zieht, dann kann man auch mal mindestens so dreist sein wie der Arbeitgeber sorry
"Wenn ich jetzt kündigen würde, gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld nicht zurückzuzahlen?"
Nein, die Klausel ist absolut wasserdicht und rechtlich gültig
Nein, die Klausel ist absolut wasserdicht und rechtlich gültig
Eine sehr "gewagte" Behauptung, wenn du die Klausel und ihre genauen Formulierungen konkret überhaupt nicht kennst!!
Das ist eine durchaus zulässige Vereinbarung. Dazu hat dich doch niemand gezwungen. Und wenn du dich jetzt nicht daran hältst, musst du eben die Kosten zurück zahlen.
Ja aber wenn der Arbeitgeber dir seit 2 Jahren mündlich Gehaltserhöhungen zusagt und man nur eine persönliche Zulage 2 Jahre lang bekommt und die dann auch noch weggenommen wird, hat man keine vernünftige Vertrauensbasis mehr…