Kann mir der Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen geben wenn ich eine Nebenabrede nicht unterschreibe?
Hallo alle miteinander.
Ich habe folgende Frage zu einer Nebenabrede oder mit anderen Worten mit einer Rückzahlungsvereinbarung.
Mein Arbeitgeber hat mich auf einen Lehrgang geschickt. Nachdem ich den Lehrgang erfolgreich beendet habe, kommt zu mir nach Hause ein Brief, von meinem Arbeitgeber mit einer Nebenabrede, die ich unterschreiben soll.
In der Nebenabrede heißt es kurz gefasst, falls ich das Unternehmen vorzeitig verlasse, habe ich die Lehrgangskosten zurückzuzahlen. Ich bin an den Arbeitgeber für zwei Jahre gebunden um die Lehrgangskosten abzuarbeiten.
Da ich den Lehrgang nun habe, der Vertrag nicht unterschrieben ist und ich nicht interessiert bin die Lehrgangskosten zurückzuzahlen, könnte der Arbeitgeber mir rechtlich irgendwas beim Verlassen des Unternehmens?
Danke für eure Antworten
Die Nebenabrede ist von mir nicht unterschrieben.
Wenn es vor (!) der Fortbildung keine entsprechende Vereinbarung (Bindung, Rückzahlung) gab, bist Du dem Arbeitgeber zu nichts verpflichtet!
Nein es gab keine persönliche Vereinbarung vor Beginn des Lehrganges, weder mündlich noch schriftlich. Aber es müssen alle Mitarbeiter diese Lehrgänge besuchen.
5 Antworten
Zum einen hast Du nichts unterschrieben, der AG kann also keine Forderungen geltend machen und zum anderen sieht es für mich so aus, als wäre der Lehrgang im Interesse Deines AG gewesen, der Dich ja hingeschickt hat, und nicht auf Deinen eigenen Wunsch.
Davon mal abgesehen ist so eine pauschale Vereinbarung nichtig, selbst wenn Du sie unterschrieben hättest.
Der AG hätte genau nennen müssen, wie hoch die zurückzahlenden Kosten sind und wie sich der Betrag zusammensetzt. Außerdem hätte drin stehen müssen, dass sich der Betrag entsprechend der Zeit, die Du vor dem Ausscheiden noch im Betrieb warst, verringert.
Wenn die Bindungszeit zwei Jahre beträgt, müsste drin stehen, dass sich der Gesamtbetrag der Kosten für jeden Monat, den Du im Betrieb nach der Schulung arbeitest, um 1/24 verringert.
Wie lange dauerte denn dieser Lehrgang?
Für eine Bindungsfrist von zwei Jahren hätte der Lehrgang nach gängiger Rechtsprechung zwischen drei und vier Monaten dauern müssen. War die Schulung z.B. drei Wochen, wären zwei Jahre eine zu lange Bindungsdauer.
Lies auch mal hier:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html
Danke fürs Sternchen
Nein, es kann keine rechtlichen Konsequenzen geben, wenn Du das nicht nachträglich unterschreibst.
Der AN hat ja gar keine Ahnung, welche Kosten evtl. auf ihn zukommen können, wenn das nicht im Voraus vereinbart wurde. Da fehlt es dann an der Transparenz.
Was soll Dir passieren, wenn Du nicht unterschreibst? Mehr als kündigen kann der AG nicht und ob er das tut, bezweifle ich, da das kein Kündigungsgrund ist, wenn man etwas nicht nachträglich vereinbaren möchte.
Nachträgliche Vereinbarungen gehen nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ich vermute mal, diese Vereinbarung, die Du unterschreiben sollst, hat nicht das aktuelle Datum sondern eines, das vor Deiner Fortbildung liegt
Korrekt
Meinst Du damit meine Vermutung, bezüglich der Vordatierung?
Falls das so ist, ist dem AG ja bewußt, dass er nachträglich nicht wirkungsvoll vereinbaren kann.
Man kann es ja mal versuchen, vermutlich hat das (leider) auch schon geklappt
Ich sehe da keinerlei Notwendigkeit, etwas zu unterschreiben. Ich sehe auch nicht, dass der AG dir irgendetwas "könnte", wenn du das Unternehmen verlässt.
Grundsätzlich würde ich mir an deiner Stelle aber überlegen, Gewerkschaftsmitglied zu werden...
Nicht Unterschreiben den sowas macht man vor dem Lehrgang nicht danach da hat dein Arbeitgeber Mist gebaut!
Er kann dir weder drohen noch dazu zwingen das nachträglich zu Unterschreiben!
Wen Er Das Weiter Versucht Würde ich ihm sagen er kann ja versuchen das einzukalgen aber du hattes Eigentlcih vor da weiter zu Arbeiten aber nicht wen er so weitermacht!
Dein Arbneitgeber hat sich selber Alle Rechtliche Grundlagen entzogen und kann dir nichts selbst wen du Vor den 2 jahren Kündiegst!
Solche Dinge erledigt man vor dem Lehrgang. Schau aber einmal in deinen Arbeitsvertrag. Kündigungsfrist und Lehrgänge.
Das ist eigentlich üblich bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Allerdings werden solche Vereinbarungen vorher getroffen.
Wenn dein Chef dir das im Vertrauen auf dein Bleiben bezahlt hat, ohne Unterschrift, könnte es sein, dass er vor Gericht verliert.
Allerdings gelten ja auch mündliche Vereinbarungen.
Bei lediglich 2 Jahren Bindung finde ich allerdings dein Verhalten ein wenig unfair.
könnte es sein
Das "könnte" nicht nur sein, sondern ist sicher!
Da sei du dir mal nicht so sicher.
Bin ich mir aber absolut!!
Bevor ich jetzt zu langen Erklärungen ansetze:
Lies die richtige Antwort der kompetenten Hexle2!
- Wo steht deine angegebene Antwort von Hexle?
- Der Herr Absahner wird dann eventuell auch wegen seines Arbeitszeugnisses klagen müssen oder wegen des Hinweises des alten Arbeitgebers gegen über dem neuen Arbeitgeber.
- Aber vielleicht bemerkt er ja nicht einmal die passenden Formulierungen.
- Bauernschlau muss nicht wirklich schlau sein. Manche schießen sich selbst ins Knie.
Wo steht deine angegebene Antwort von Hexle?
🙄Die Antwort von Hexle2 steht direkt über Deiner!
Deine Disqualifizierung "Herr Absahner" ist völlig unangemessen, weil hier keine Rede davon ist, dass der Fragesteller den Betrieb jetzt nach dem Lehrgang verlassen will.
Es geht hier erst einmal alleine um eine rechtliche Frage, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten aus der konkreten Situation abzuleiten sind.
- Hexle gelesen, interessanter Beutrag.
- Wenn er den Betrieb nicht verlassen will, warum dann der Aufstand?
- Sieht für mich weiterhin wie ein "Mitnahmeeffekt" aus. Alter Arbeitgeber zahlt Lehrgang, mit dem man beim neuen Arbeitgeber Punkte macht oder mehr Gehalt bekommt.
- Wir kennen vermutlich beide nicht den Fragesteller und die tatsächliche Sachlage. Die reine Sicht aus Arbeitnehmerseite finde ich allerdings für falsch. Es gibt Dinge, die sind einfach unfair.
Hexle gelesen, interessanter Beutrag.
Nicht nur interessant, sondern völlig zutreffend!
Es gibt Dinge, die sind einfach unfair.
Das hat nichts mit fair oder unfair zu tun.
Es ist absolut legitim, es abzulehnen, erst im Nachhinein auf Bedingungen für eine Leistung eingehen zu sollen, unter denen man diese Leistung möglicherweise nicht angenommen hätte!
Du solltest das mehr objektiv-nüchtern und weniger subjektiv-emotional betrachten!
Du persönlich weißt also ganz genau, was vor dem Lehrgang abgesprochen wurde?
Ich nicht.
Dämliche Bemerkung - selbstverständlich nicht.
Aber die Schilderung jedenfalls legt nicht die Annahme nahe, es habe vorher mündliche Abrede dazu gegeben. Und wenn, dann müssten sie beweisbar sein; hier ist aber nirgends die Rede davon.
Die Schilderung kann auch bedeuten, dass der liebe Fragesteller wechseln will oder einen höheren Lohn erstreiten und den Chef unter Druck setzen möchte.
Ist nur Spekulation meinerseits, aber warum hätte der Chef jetzt plötzlich gerne etwas schriftlich, was es vorher nicht gab oder nur mündlich?
Es gibt eine alte Regel, dass man sich erst dann ein Urteil bilden kann, wenn man beide Seiten gehört hat.
ich habe beobachtet, dass hier sehr viele (an)klangende Fragen kommen und sofort ein Dutzend Teilnehmer dem armen Fragesteller bedingungslos beistehen.
Manchmal ist das richtig so.
Wenn aber gezielte Nachfragen kommen dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Fragesteller schweigt oder ist bereits wieder inaktiv
- Manchmal verplappern sich einige aber und aufmerksame Leser merken, dass die Erstschilderung so nicht gewesen sein kann.
Ich stelle hier nicht alle unter Generalverdacht, bin aber Berufsskeptiker.
Natürlich muss mein bei Fragen vorsichtig sein:
Es gibt solche, die "einfach" eine rechtliche Information auf eine objektive Situation erwarten ("Welchen Urlaubsanspruch habe ich, wenn ...?"), und solche, in die sehr stark subjektive Bewertungen in die Schilderung einer Situation einfliesen ("Ich werde gemobbt, darf ich ...?", obwohl es nur um ein schlechtes Verhältnis geht).
Die vorliegende Frage lässt sich aber virbehaltlos beantworten, da die Kriterien dafür bekannt und objektiv sind - und daraus ergibt sich die in allen Punkten zutreffende Antwort von Hexle2.
sofort ein Dutzend Teilnehmer dem armen Fragesteller bedingungslos beistehen
Dafür gibt es ein krasses (negatives) Beispiel: der User Herakles3000, der nichts hinterfragt, für den - zugespitzt formuliert - jedes kleine "Hüsterchen" eines Kollegen odes des Arbeitgebers eines Fragestellers gleich Mobbing oder Bossing ist, für den es sich bei jedem (noch so relativ bedeutungslosen) nicht rechtskonformen Verhalten eines Arbeitgebers gleich um Betrug handelt, auf den mit einer Anzeige zu reagieren sei usw.
Im Übrigen gilt das aber auch umgekehrt: Viele User hier wittern in der völlig sachlich gestellten Frage eines Arbeitnehmers nach seinen Rechten gleich seine Absicht, den Arbeitgeber übervorteilen zu wollen und an seine eigenen Pflichten nicht zu denken.
Das "Arbeiten" mit Spekulationen, Vorurteilen, Vorverurteilungen, Unterstellungen usw. ist hier leider weit verbreitet - und das trifft in diesem Fall hier leider auch zu mit Deiner Bemerkung zum "Herrn Absahner".
Damit soll das Thema für mich beendet sein:
Da ich den Lehrgang nun habe, der Vertrag nicht unterschrieben ist und ich nicht interessiert bin die Lehrgangskosten zurückzuzahlen, könnte der Arbeitgeber mir rechtlich irgendwas beim Verlassen des Unternehmens?
Auch das ist erst einmal nur eine Frage, die nicht automatisch bedeutt, dass der Fragesteller das Unternehmen jetzt auch verlassen will.
Aber keiner weiß, was sich in den nächsten 2 Jahren, für die der Arbeitgeber eine Bindung wollte (wäre - neben anderen Punkten - dann ja auch noch zu prüfen, ob diese Dauer überhaupt gerechtfertigt wäre) noch ergeben könnte, was für den Fragesteller Anlass wäre, zu kündigen.
Amen.
Das ist auf jeden Fall gut zu wissen dass der Arbeitgeber keine Forderungen geltend machen kann wenn ich nichts unterschrieben habe.
Ich habe natürlich alles sehr oberflächlich geschrieben, mit Absicht. Soll ja erstmal für alle verständlich bleiben. Ich kann aber für dich auch ins Detail gehen.
Und zwar arbeite ich in einer Feuerwehr bei einem Wirtschaftsunternehmen. Der Arbeitgeber muss seine Feuerwehrleute auf Lehrgänge schicken wie den B1 und den Rettungssanitäter. Der B1 geht 6 Monate und der Rettungssanitäter geht 3 Monate. Bei jedem dieser Lehrgänge gibt es eine Nebenabrede. In meiner Nebenabrede ist natürlich genau detailliert aufgelistet, wie viel der Lehrgang gekostet hat und wie hoch die Lohnfortzahlung gewesen ist. Mein Lehrgang ging 3 Monate und kostete insgesamt um die 8000€. Frühere Kollegen die mittlerweile das Unternehmen verlassen haben, um zur Berufsfeuerwehr zu gehen, haben diese Nebenabrede unterschrieben und per Rechtsanwalt anfechten wollen. Diese haben gnadenlos verloren und müssen an den Betrieb die restlichen Kosten zahlen. Genau wie du schon geschrieben hattest, musste es nicht die komplette Summe sein, sondern nur anteilsmäßig was sie schon im Betrieb abgearbeitet hatten.
Da ich auch interessiert bin das Unternehmen zu verlassen, wäre ich dumm wenn ich diese Nebenabrede unterschreiben würde, oder ?
Könnte es denn rechtliche Konsequenzen für mich geben?
Gruß