Gehaltsrückzahlung wegen ungemeldeter Krankheitstage?
Hallo,
Ich habe heute eine Aufforderung zur Gehaltrückzahlung wegen Überzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem bekannten Möbellager, erhalten. In der Firma habe ich vom Februar bis zum Beginn meines Studiums im Oktober 2017 gearbeitet. Letzter Arbeitstag war der 30.09.2017. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem ich aufgefordert werde, ca 200 Euro zurückzuzahlen die im September 2017 zu viel gezahlt wurden. Angegeben sind 7 Tage die als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Im September habe ich einige Tage gefehlt an denen ich mich nicht krank gemeldet habe.
Eine Krankmeldung war Laut Vertrag ab dem zweiten Tag erforderlich. Gefehlt habe ich einzelne Tage. Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin. Auf welche 7 Tage genau sich bezogen wird ist in dem Brief nicht angegeben, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine 7 Tage waren die ich gefehlt habe sondern weniger. Die Letzte Woche des Septembers habe ich mit Krankmeldung gefehlt. Ich werde aufgefordert, den Betrag bis zum 12.04 zu überweisen.
Nun frage ich mich, in wie weit ich Chancen habe da wieder rauszukommen. Kann man von mir über ein halbes Jahr später Geld zurück verlangen aufgrund von Fehltagen? Das man sich bei einem Fehltag nicht meldet war nicht unüblich, da die Krankmeldung beim Abteilungsleiter eh nicht ankommt. Ist mein Arbeitgeber in irgendeiner Nachweispflicht mir gegenüber? Ich habe schließlich keinen unbezahlten Urlaub gefordert, sondern er wird mir aufgrund von nicht erscheinen so ausgelegt.
Im Arbeitsvertrag ist keine Ausschlussfrist für eine Rückforderung vom Lohn angegeben. In manchen Tarifverträgen beträgt diese ein halbes Jahr, da der Brief nach dem 01.04 ankam wäre diese Frist dann überschritten. Gibt es eine gesetzliche Frist die greift wenn im Arbeitsvertrag nichts angegeben ist? Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht. Auch entsteht dem Arbeitgeber kein Verdienstausfall, da ich als Staplerfahrer gearbeitet habe und die Arbeit von jemand anderem übernommen wurde.
Wäre schön wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.
3 Antworten
Schau in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht da was von Ausschlussfristen. Die sind in diesem Zusammenhang wichtig.
Danke, du gibst ja auch immer super Antworten. Natürlich hätte er das müssen, wenn die Ausschlussfriste nicht nicht abgelaufen wäre, aber das wäre dann der nächste Prüfschritt gewesen..
Vielen dank euch allen ihr habt mir sehr geholfen! Werde es mir nicht entgehen lassen, dem Arbeitgeber heute noch eine saftige E-Mail zu schreiben. Ich bin dort im guten gegangen und nun versucht man mir auf hinterhältige Weise das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die wissen doch genau, dass die Frist abgelaufen ist und setzen darauf, dass ich das nicht mitkriege und einfach das Geld überweise.
Ah Tatsache, habe ich beim ersten Mal durchlesen übersehen. Ich zitiere den Abschnitt hier einmal:
§12 Ausschlussfrist
(1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von drei (3) Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform gelten gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
(2) Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch in Textform ab oder erklärt sich nicht innerhalb eines (1) Monats nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablehnung bzw. nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Damit wäre die Frist ja abgelaufen wenn ich das richtig sehe. Die Fälligkeit wäre im September bzw. Oktober gewesen und der ist ja nun über 6 Monate her? Abs. 3 hat z.B. dann Einfluss wenn ich von der Überzahlung gewusst und nicht darauf hingewiesen hätte oder ist der für mich hier nicht relevant?
Abs. 3 ist hier unrelevant. Aus meiner Sicht bist du damit aus der Verpflichtung zur Rückzahlung raus. Ich würde dem AG das Schreiben das er er die Ausschlussfriste versäumt hat.
Wenn du dich noch nicht mal krank meldest ist das noch relativ milde wenn dir die Tage dann nur als unbezahlter Urlaub angerechnet werden.
Du hättest auch locker eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung bekommen können.
Wie geschrieben, habe ich zum Oktober mein Studium aufgenommen und hatte daher eh gekündigt.
Ohne Spezifizierung der Forderung kann er diese nicht geltend machen.
Stellt sich die Frage inwieweit kann er Deine Fehlzeiten genau nachweisen - sprich wie erfolgte die Zeiterfassung?
Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin.
Selbst das - Du dich z.B. nicht telefonisch gemeldet hast - dürfte nicht nachweisbar sein.
Er müsste mir ersteinmal mitteilen wann genau ich gefehlt habe oder wie läuft das? Was passiert wenn ich die Frist zum 12.04 nicht einhalte? Kommt dann ein weiteres Schreiben oder kann es bereits passieren, dass das Inkassobüro vor der Tür steht?
Die Zeiterfassung erfolgte per Stempeluhr, da ich an dem Tag nicht gestempelt habe ist also dokumentiert, dass ich nicht da war. Meine Uhr ging allerdings nicht ins Minus, sondern wurde ausgeglichen auf 0. Das würde ja bedeuten, dass sie mit einem Krankheitstag gerechnet haben. Einen unbezahlten Urlaubstag wäre vermutlich nicht automatisch am Folgetag ausgeglichen worden ohne das ich einen Antrag gestellt hätte.
Krankmeldung musste entweder per Telefon oder E-Mail erfolgen. Da die Krankmeldung per Telefon auf Band aufgenommen wurde, wäre wohl nachzuweisen, dass ich mich nicht gemeldet habe.
Habe einem anderen User bereits geantwortet, dass die Auschlussfrist 3 Monate beträgt. Da der September bereits 6 Monate her ist, wäre die Sachlage hiermit eigentlich schon klar und ich muss mir keine Sorgen machen oder sehe ich das falsch?
Da die Krankmeldung per Telefon auf Band aufgenommen wurde, wäre wohl nachzuweisen, dass ich mich nicht gemeldet habe.
Lustig - und wenn man dann einfach die Anrufe von Mitarbeitern löscht haben diese sich nicht gemeldet?
Wenn Du Dich nicht meldest - tja vielleicht folgt ein weiteres Schreiben.
Wie ging Dir denn das jetzige Schreiben zu? Einwurfeinschreiben? Normaler Brief?
Ansonsten - wirklich reagieren musst Du wenn ein Mahnbescheid bei Dir eingeht.
Alles andere ( dass Du Dich nicht am ersten Tag ordnungsgemäß AU gemeldet hast ) kann Dein ehemaliger AG nicht nachweisen. Und wenn Deine Zeit nicht per Stempeluhr oder anders tagemäßig erfasst wurde kann er auch Deine Abwesenheit schlecht nachweisen.
Und gemäß den in Deinem AV genannten Ausschlußfristen ist die Sache doch eh erledigt. Seinen Anspruch hätte er bis zum 31. 12. anmelden müssen. Also brauchst Du gar nicht zu reagieren.
Vielen dank euch allen ihr habt mir sehr geholfen! Werde es mir nicht entgehen lassen, dem Arbeitgeber heute noch eine saftige E-Mail zu schreiben. Ich bin dort im guten gegangen und nun versucht man mir auf hinterhältige Weise das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die wissen doch genau, dass die Frist abgelaufen ist und setzen darauf, dass ich das nicht mitkriege und einfach das Geld überweise.
Warum lässt Du Deinen AG nicht schmoren - lasse ihn doch warten, ob das blöde kleine Schaf bezahlt.
Ich würde dem nicht schreiben.
Es handelt sich um eine Firma mit über 1000 Mitarbeitern. Dementsprechend steh ich nur mit der Abteilung im Kontakt die für solche Dinge zuständig sind und nicht mit dem Chef. Aber gerade die müssten dann ja wissen, dass eine solche Forderung unglaublich verlogen ist und das will ich die auch wissen lassen. Bin vermutlich nicht der erste, der so einen Brief erhalten hat.
Endlich mal jemand, der an das zunächst entscheidende Moment (Ausschlussfristen) denkt!
Der Arbeitgeber hat hier - nach der zitierten Klausel - absolut keine Ansprüche mehr!!
Unabhängig davon: Selbst ohne Ausschlussfristen hätte er seine Forderung mit der genauen Benennung der Fehltage untermauern müssen.