Studiumabbruch und Bafögrückzahlung

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bafög muss so oder so zur Hälfte 5 jahre nach Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden, ob man nun erfolgreich abschließt oder nicht, ob man jetzt 6 Semester oder nur 4 Semester gefördert wurde. Die 10.000€ Grenze gilt auch bei Studienabbruch. aber eben nur für Bafög. die NRW-Bank ist da bestimmt nicht mit drin.

Das BVA wird also in ca. 3 Jahren auf dich zukommen.

ABER: wenn aber bei einer Prüfung rauskommt, dass man dir unstellen könnte, du hättest gar nicht richtig studiert sondern warst nur eingeschrieben, hast aber nicht so viele Leistungsnachweise wie von einem "ordentlichen Studenten" erwartet werden kann, könnten sie es unter Umständen komplett zurückfordern. wie sie das nachweisen können oder ab wann der Verdacht besteht habe ich aber noch nie gefunden. und das könnte bei 9 Semestern und dann Abbruch kurz vor Schluss schon etwas seltsam sein. Normalerweise ist ja die max. Dauer für Bachlor 8 Semester.

Bei der Bank musst du in den AGBs nachschauen bzw. in den Vertragdetails nachschauen. Kann schon sein, dass die es dann 100% zurückhaben wollen.

aber ist es wirklich sinnvoll? du kannst ja jederzeit ein Urlaubssemester einlegen. Da du ja nach 9 Semestern eh kein Bafög mehr bekommst, kannst du ja nichts verlieren. Und vielleicht bereust du den Abbruch schon bald. Man sollte sich alle Optionen offen halten und nicht freiwillig auch noch diese Optionen abschießen.

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 15:38

Also die Regelstudienzeit liegt bei 6 Semestern...hatte mich auch häufig zu Klausuren angemledet und dann kurz vor Prüfung wieder abgemeldet, wenn ich gemerkt habe, dass ich zu wenig kann, damit keine Prüfungsversuche hops gehen.

Was die NRW-Bank betrifft, weiß ich nur, dass ich davon eigentlich gar nichts zurükzahlen muss, weil ich allein durch das Bafög schon die 10.000€ zurückzahlen muss und man als Student einfach nicht mehr als 10.000€ Schulden machen darf. ich weiß eben nur nicht, wie das ganze bei Abbruch oder nicht schaffen aussieht...

comedyla  17.12.2011, 15:48
@bienebohne

das stimmt so nicht, als student kann man auch mehr als 10.000€ machen. Bafög ist Höchstgrenze 10.000€, aber wenn man danach dann noch Geld braucht, weil man es in der Regelstudienzeit nicht geschafft hat, muss man eben einen Kredit aufnehmen.

Bafög-Amt gewährt nochmal Volldarlehen, aber das wird nicht auf die 10,000€ eingegrenzt. Und bei kfw Bank z.B. auch. also man kann sehr wohl als student mehr als 10.000€ schulden haben. Informier dich da nochmal!!

Es kann gut sein, dass das Amt wenn du eben statt 7-8 Klauusren jedes Semester nur 1-2 geschrieben hast, davon ausgeht, dass du nur "Alibimäßig" studiert hast. aber wie gesagt eine konkrete Richtline wann man davon ausgeht und wann nicht habe ich bisher nicht im Internet gefunden.

comedyla  17.12.2011, 15:55
@comedyla

aber da du 6 ganze Semester bekommen hast und ja dann Formblatt 5 erfolgreich zum 5. Semester wohl eingereicht hast ist es wohl unwahrscheinlich, dass man dir "alibimäßiges" studieren vorwerfen kann. Du hast ja dann zum 5. Semester den Nachweis vorgelegt, dass du es in der Regelstudienzeit schaffst..

also haben deine Probleme dann ja erst ab dem 5. Semester angefangen, oder?

sonst hättest du ja gar nicht für das 5. und 6. Semester noch Bafög bekommen....?!?

edit: okay dann arbeitet die NRW-Bank mit dem Bafög-Amt zusammen. aber sonst kann man auch als Student mehr als 10.000€ schulden sammeln. als nur weil man "Student" ist geht es nicht, aber dann scheint ja zu deinem Glück die NRW-Bank mit dem Bafög-Amt zu koopieren.

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 15:56
@bienebohne

"BAföG-EmpfängerInnen-NRW.BANK Studienbeitragsdarlehen

BAföG-EmpfängerInnen und Studienbeiträge / NRW.BANK-Studienbeitragsdarlehen

Auch BAföG-Empfänger fallen unter die Studienbeitragspflicht. Diese sollten sich jedoch auf jeden Fall über die Möglichkeit der Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens der NRW-Bank informieren. Denn die maximale Rückzahlungsverpflichtung für Studienbeitragsdarlehen in Verbindung mit der Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem BAföG-Amt ist in der Höhe beschränkt. So soll die Rückzahlungsumme des Studienbeitragsdarlehens alleine oder des Studienbeitragsdarlehens und des BAföG-Darlehens nicht höher als 10.000,00 € betragen. Bei einer Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem BAföG-Amt wird diese Darlehensschuld vorrangig berücksichtigt. Sollte die BAföG Darlehensschuld unter 10.000,00 € liegen, so soll für ein in Anspruch genommenes NRW.BANK Studienbeitragsdarlehen nur noch die Differenz zu der maximalen Gesamtschuld in Höhe von 10.000,00 € getilgt werden. Der Rest der Darlehensschuld aus einem NRW.BANK Studienbeitragsdarlehen soll aus dem Ausfallfonds beglichen werden."

Bin zwar in Bochum und nicht in Köln, aber es wird wohl das selbe sein

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 15:59
@comedyla

ne ich hatte schon vorher Probleme, aber ich habe die Zähne zusammengebissen und einfach gemacht, gelernt und gelernt und gelernt bis zum Umkippen.....erst danach wurde es schlimmer. Dann kam noch die Trennung von meinem damaligen Freund, Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, verlust des Freundeskreises.....danach ging es nicht mehr so leicht mit Zähne zusammenbeißen.....naja...

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 16:08
@comedyla

Ja das ist klar, aber einen kfw-Kredit habe ich ja nicht aufgenommen.

ich komme nur mit meinem Problem gerade auf keinen grünen Zweig^^ Die einen sagen dies, die anderen das, und eine gescheite Internetseite, die darüber informiert, scheint es auch nicht zu geben....Mist!

comedyla  17.12.2011, 16:13
@bienebohne

mmh aber weißt du was mir immer bei solchen Sachen hilft, die sehr wichtig sind??

beim zuständigen Amt und deinem Berater vorbeigehen, anrufen, Email schreiben, von mir aus auch eine Brieftaube losschicken :-)

du solltest bevor du so eine wichtige Entscheidung triffst, eh mit der Studienberatung reden und mit dem Bafög-Amt. denn es kann immer einen Weg geben, der dir so grad gar nicht klar ist...

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 16:15
@bienebohne

obwooooohl: eigentlich hast du recht! Durch dieses eine Formblatt prüfen die ja zwischendurch ob ich noch würdig bin Bafög zu beziehen und das war ich ja. Also können sie mir ja eigentlich nicht vorwerfen, dass ich nichts getan hätte.... Also nehme ich mal an, dass ich trotzdem nur die Hälfte zurückzahlen muss. Schön :) Vielen Dank :)

edit: ja da hast du auch recht....ich versuche auch noch ein wenig motivation zusammen zu kratzen. ganz aufgegeben habe ich den kampf noch nicht ;) ich gehe zu den klausuren und wenn ichs nicht schaffe, dann schaffe ich es eben nicht und gut ist.

Ultraknut  17.12.2011, 15:33

ahh genau der meinung war ich auch. du hast nicht zufällig irgendwo n link zu ner quelle für mich, wo ich das offiziell nachlesen könnte? ^^

comedyla  17.12.2011, 15:44
@Ultraknut

ich kann mal schauen. Hatte das mal mit den Beratern geklärt und die haben mir das so beantwortet und hatten mir auch die Gesetzte dazu gezeigt. Und da hieß es, es ist egal ob man sich selbst exmatrikuliert oder eben wegen endgültig nicht bestandener Prüfung exmatrikuliert wird, muss man 50% zurückzahlen.

außer man hat eben das Amt getäuscht oder hat nicht in dem Maße studiert und Leistungsnachweise gesammelt wie man eben hätte tun sollen.

Du solltest dich vorher beim Landkreis beraten lassen, wie es bei Abbruch des Studiums aus gesundheitlichen Gründen ist. Es ist wirklich so, dass man das Geld komplett zurückzahlen muss, wenn man das Studium nicht schafft oder abbricht. Dies ist aber bei leistungsbedingten Umständen so. Dies kann aus gesundheitlichen Gründen komplett anders sein.

und kurz vor Bachelorabschluss aus gesundheitlichen Gründen abzubrechen

MUSS das denn sein? Kannst du nicht 1 oder 2 Krankheitssemester einlegen? Wäre doch vielleicht die elegantere Lösung :-/

nein, die baföggrenze von 10k gilt in jedem fall. ich denke die bank will allerdings ihre ganze kohle wiederhaben.

Rob951  17.12.2011, 15:20

'Bei Abbruch oder Aufgabe des Studiums, weil man nicht mitkommt sieht die Sache anders aus, weil einem dann vorgeworfen werden kann, dass man nicht genug für das Studium getan hat. Das ist quasi als Strafe dafür, dass man zu faul war. Im Falle des Fagestellers sieht es aber anders aus, da er etwas schwerer krank zu sein scheint.

Ultraknut  17.12.2011, 15:25
@Rob951

hast du ne quelle dazu? wenn ich das hier google finde ich überall nur, dass auch studienabbrecher nur 50% zurückzahlen müssen. und eine aufhebung der 10k grenze kann ich auch nirgends finden.

bienebohne 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 15:25
@Rob951

Also schwer krank ist vielleicht übertrieben....Ich habe psychische Probleme und Ursache ist mein Studium. ich studiere Mathe, was mir in der Schule zwar sehr viel Spaß gemacht hat, aber seit dem ersten Semester nur noch ein Klotz am Bein ist. Ich habe schon die meisten Scheine für den Bachelor, aber es ist mittlerweile eine echte Qual geworden dafür zu lernen, weil ich mich einfach nicht mehr darauf konzentrieren kann, mir wird übel und ich bekomme Nervenzusammenbrüche.....Ich bekomme nun Antidepressiva, die mich irgendwie durchs Studium bringen sollen, aber wirklich besser ist es noch nicht geworden

Ultraknut  17.12.2011, 15:31
@bienebohne

Naja, ich hab mein erstes studium auch nach dem 6. semester abgebrochen, leider auf grund nicht bestandener prüfung. ich bin trotzdem der überzeugung, nicht alles an bafög zurückzahlen zu müssen. hab mich aber noch nicht mit dem bafögamt auseinander gesetzt.

deswegen hätt ich ja gern mal ne quelle vom Rob, wo er das her hat, dass die regel da nicht gilt, weil ich wie gesagt nirgends soetwas gelesen habe ^^

Rob951  18.12.2011, 16:33
@Ultraknut

Es geht bei dieser "Strafe" nicht um die Aufhebung der 10k-Grenze, sondern die Leistungsbereitschaft während des Studiums ist Anspruchsvoraussetzung. Wenn man die Leistungsbereitschaft oder -fähigkeit nciht hat und dennnoch BAföG bezieht, dann hat man diese Lesitung zu Unrecht bezogen und muss sie zurückzahlen (komplett!!). Schau zu den Anspruchsvoraussetzungen meinen Link (Lesitungsberietschaft und -fähigkeit Absatz 2). http://www.bafoeg.bmbf.de/de/370.php

Rob951  18.12.2011, 16:34
@bienebohne

Es wäre definitiv ratsam eventuell die Krankheit vom Arzt bescheinigen zu lassen, und dass dies vom Studium stammt. Vllt bist so besser beraten.

Rob951  18.12.2011, 16:37
@Ultraknut

Es ist bei allen Sozialleistungen so, dass wenn sich (nachträglich) herausstellt, dass man die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt, dass man die zu Unrecht bezogenen Lesitungen zurückzahlen muss. Wenn der Landkreis von dir nciht alles zurückhaben will, dann hst du scheinbar Glück.

Kannst du es nicht pausieren lassen? Was sagt die Uni dazu?