Verpflichtung nach Führerschein?

8 Antworten

Ja das ist völlig in Ordnung. Ein extra Gesetz gibt es dafür nicht, so ist unser Rechtssystem nicht aufgebaut. Aber es gibt das BGB, das im allg. Verträge beschreibt und regelt.

Nicht rechtskräftig wäre dieser Vertrag, wenn er dir die Kündigung untersagen würde, aber das tut er nicht. In dem Fall musst halt nur du für den Führerschein aufkommen.

Ja, die Regelung ist üblich und erlaubt.

Da dieser Vertrag nicht gegen die "guten Sitten" verstösst, ist er rechtens.

Das ist zulässig und eine völlig normale Regelung.

diese Regelung ist absolut nicht rechtswidrig, sondern ganz normal und üblich. Der Arbeitgeber möchte sich eben absichern, dass er das Geld nicht zum Fenster hinausgeschmissen hat. Übrigens bist du mit der Verpflichtung von 2 Jahren durchaus im unteren Bereich - ich kenne da wesentlich längere Verpflichtungszeiten.

IndePendencY 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 18:56

Den Sinn dahinter verstehe ich natürlich und ich hab auch absolutes Verständnis dafür. Ich habe aber gehört, dass sowas nicht rechtskräftig ist.