Kann der Arbeitgeber mich auf 3 Jahre verpflichten?
Ich habe damals eine Vereinbarung zusätzlich zum Arbeitsvertrag unterschrieben.
Der Arbeitgeber hat meine Ausbildung bezahlt und somit bin ich 3 Jahre verpflichtet, oder wenn ich Kündigen sollte muss ich den Betrag erstatten.
Ist sowas eigentlich Rechtskräftig ?
7 Antworten
Der Arbeitgeber hat meine Ausbildung bezahlt
Das ist normal.
und somit bin ich 3 Jahre verpflichtet,
Hier kommt es auf den Vertrag an. Ist der VOR Beginn der Fortbildung geschlossen worden oder erst hinterher !
Wenn der Vertrag vorher abgeschlossen wurde, kommen folgende Zeiten in Betracht.
Dauer der Fortbildung < 1 Monat Arbeitsbindung < 6 Monate
Dauer der Fortbildung < 2 Monate Arbeitsbindung < 1 Jahr
Dauer der Fortbildung < 3-4 Monate Arbeitsbindung < 2 Jahre
Dauer der Fortbildung < 6 Monate Arbeitsbindung < 3 Jahre
Dauer der Fortbildung < 2 Jahre Arbeitsbindung < 5 Jahre
Es handelt sich hierbei aber um eine FORTBILDUNG !
Bei einer Berufsfausbildung ist dieses unzulässig.
Es ist eine Umschulung gewesen die auf einer Privaten Bildungsakademie stattgefunden hat. Dauer waren 9-10 Monate.
und wann wurde der Vertrag geschlossen? Vor Beginn der Umschulung oder danach?
Vorher im Sommer 2020 und Beendet war die Umschulg März 2021 eine Probezeit ist auch noch vorhanden 6 Monate
Also wurde der Vertrag vo Beginn der Umschulung abgeschlossen. Dann ist rechtens.
Und wenn ich während der Probezeit Kündige bin ich trotzdem belastet ?
Ich kenne den Vertrag nicht. Aber ich denke mal, das der AG sich dann diese Kosten von dir wiederholen wird.
War es nicht bei Ausbildung in Pflege und Erziehung bis vor kurzem noch so, dass man statt Ausbildungsvergütung zu bekommen die Ausbildung zahlen musste?
ja, das war und ist teilweise immer noch so.
Ja, ist es
Dass es derartige Verträge gibt ist irgendwie logisch, schließlich zahlt dir kein Arbeitgeber Aus/Fortbildung, damit du mit dieser Qualifikation dann zur Konkurrenz wechselst. Welche Fristen hier üblich bzw. rechtmäßig sind, kann ich dir leider nicht sagen.
Das hängt von der Länge der Ausbildung ab. zudem muss sich der rückzuzahlende Betrag mit der Zeit verringern.
ja genauso ist es auch im Dokument geschrieben, allerdings habe ich noch eine Probezeit und bin total unzufrieden was die Schichtgestaltung angeht.
Um was für eine Ausbildung handelt es sich konkret? Länge? Kosten?
Wenn du das unterschrieben hast, dann ist es auch gültig. Das nennt sich "Vertragsfreiheit". Jeder kann das so aushandeln wie er es für richtig hält
Vertragsfreiheit gibt es nur "innerhalb" des rechtlichen Rahmens. (Gesetze, Rechtsprechung)
Das ist völliger Quatsch.
Wieso ist das Quatsch?? Wenn man einen Vertrag aushandelt und unterschreibt dann ist der auch einzuhalten. Der FS hätte das ja nicht akzeptieren müssen.
Hat er (oder sie) aber getan. Also muss der Vertrag auch erfüllt werden. Was ist daran so schwierig?
Weil auch für Verträge in Deutschland rechtliche Vorgaben existieren. Es gibt schlicht Gesetze, die man auch vertraglich nicht aushebeln kann.
Es ist eine Umschulung gewesen die auf einer Privaten Bildungsakademie stattgefunden hat. Dauer waren 9-10 Monate