Kann der Arbeitgeber mich auf 3 Jahre verpflichten?

7 Antworten

Der Arbeitgeber hat meine Ausbildung bezahlt

Das ist normal.

und somit bin ich 3 Jahre verpflichtet,

Hier kommt es auf den Vertrag an. Ist der VOR Beginn der Fortbildung geschlossen worden oder erst hinterher !

Wenn der Vertrag vorher abgeschlossen wurde, kommen folgende Zeiten in Betracht.

Dauer der Fortbildung < 1 Monat       Arbeitsbindung   < 6 Monate

Dauer der Fortbildung < 2 Monate      Arbeitsbindung  < 1 Jahr

Dauer der Fortbildung < 3-4 Monate    Arbeitsbindung  < 2 Jahre

Dauer der Fortbildung < 6 Monate       Arbeitsbindung  < 3 Jahre

Dauer der Fortbildung < 2 Jahre           Arbeitsbindung < 5 Jahre

Es handelt sich hierbei aber um eine FORTBILDUNG !

Bei einer Berufsfausbildung ist dieses unzulässig.

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44157.htm

Laboriker 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:05

Es ist eine Umschulung gewesen die auf einer Privaten Bildungsakademie stattgefunden hat. Dauer waren 9-10 Monate.

Laboriker 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:04

Es ist eine Umschulung gewesen die auf einer Privaten Bildungsakademie stattgefunden hat. Dauer waren 9-10 Monate

Deepdiver  28.07.2021, 13:04
@Laboriker

und wann wurde der Vertrag geschlossen? Vor Beginn der Umschulung oder danach?

Laboriker 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:06
@Deepdiver

Vorher im Sommer 2020 und Beendet war die Umschulg März 2021 eine Probezeit ist auch noch vorhanden 6 Monate

Deepdiver  28.07.2021, 13:38
@Laboriker

Also wurde der Vertrag vo Beginn der Umschulung abgeschlossen. Dann ist rechtens.

Laboriker 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:40
@Deepdiver

Und wenn ich während der Probezeit Kündige bin ich trotzdem belastet ?

Deepdiver  28.07.2021, 13:40
@Laboriker

Ich kenne den Vertrag nicht. Aber ich denke mal, das der AG sich dann diese Kosten von dir wiederholen wird.

ART71  28.07.2021, 13:03

War es nicht bei Ausbildung in Pflege und Erziehung bis vor kurzem noch so, dass man statt Ausbildungsvergütung zu bekommen die Ausbildung zahlen musste?

Deepdiver  28.07.2021, 13:04
@ART71

ja, das war und ist teilweise immer noch so.

Ja, ist es

Dass es derartige Verträge gibt ist irgendwie logisch, schließlich zahlt dir kein Arbeitgeber Aus/Fortbildung, damit du mit dieser Qualifikation dann zur Konkurrenz wechselst. Welche Fristen hier üblich bzw. rechtmäßig sind, kann ich dir leider nicht sagen.

Das hängt von der Länge der Ausbildung ab. zudem muss sich der rückzuzahlende Betrag mit der Zeit verringern.

Laboriker 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:15

ja genauso ist es auch im Dokument geschrieben, allerdings habe ich noch eine Probezeit und bin total unzufrieden was die Schichtgestaltung angeht.

Oponn  28.07.2021, 13:52
@Laboriker

Um was für eine Ausbildung handelt es sich konkret? Länge? Kosten?

Wenn du das unterschrieben hast, dann ist es auch gültig. Das nennt sich "Vertragsfreiheit". Jeder kann das so aushandeln wie er es für richtig hält

GutenTag2003  28.07.2021, 13:04

Vertragsfreiheit gibt es nur "innerhalb" des rechtlichen Rahmens. (Gesetze, Rechtsprechung)

Oponn  28.07.2021, 12:54

Das ist völliger Quatsch.

Highlands  28.07.2021, 12:56
@Oponn

Wieso ist das Quatsch?? Wenn man einen Vertrag aushandelt und unterschreibt dann ist der auch einzuhalten. Der FS hätte das ja nicht akzeptieren müssen.

Hat er (oder sie) aber getan. Also muss der Vertrag auch erfüllt werden. Was ist daran so schwierig?

Oponn  28.07.2021, 13:00
@Highlands

Weil auch für Verträge in Deutschland rechtliche Vorgaben existieren. Es gibt schlicht Gesetze, die man auch vertraglich nicht aushebeln kann.