Muss ich meinen Ausbilderschein selbst bezahlen?

5 Antworten

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Wenn in der Vereinbarung nur steht, dass Du die Kosten für den Ausbilderschein zurückzahlen musst, wenn Du den Betrieb vor Ausbildungsende des Azubis verlässt, ist die Klausel unwirksam.

Schreib doch mal den kompletten Text dieser Vereinbarung. Dann kann man Dir auch eine bessere Auskunft geben.

Die Klausel kann wirksam sein, dass Du anteilig zurückzahlen musst, dazu muss man aber den genauen Wortlaut kennen

Hexle2  28.07.2017, 15:04

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Das kommt darauf an wie die Formulierung exakt lautet.

Solche Vereinbarungen gibt es und solche Vereinbarungen sind auch gültig sofern sie den rechtlichen Asnsprüchen genügen.

Sollte das hier der Fall sein, dann müsstest Du die Kosten zumindest anteilsmäßig übernehmen.

Natürlich sind solche Absprachen gültig!

wechselst du, entsteht der Firma ein Schaden, den du als Verursacher zu ersetzen hast

hättest du im Vorfeld gesagt, das du Wechsel willig bist, hätte dir die Firma den ausbilderschein gar nicht bezahlt

Solch eine Vereinbarung ist durchaus üblich. Ob sie rechtlich haltbar ist, hängt vom exakten Wortlaut ab.

Eine solche Obliegenheitsverpflichtung ist allgemein üblich