Weihnachtsgeld zurück zahlen - Kündigung bis 31.03?
Hallo zusammen,
ich habe hierzu eine Frage.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: "... ist verpflichtet, die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung bis zum 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet."
Ich habe zum November mein Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen (ein Monatsgehalt)
Und würde jetzt gerne im Dezember kündigen. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Somit würde ich zum 31.03 ausscheiden.
Beinhaltet die Klausel, dass ausscheiden bis einschließlich 31.03 oder bis zum 31.03.
Streng gesehen, bin ich ja am 31.03 noch angestellt in der Firma - erst ab dem 01.04 nicht mehr.
Muss ich in diesem Fall das Weihnachtsgeld zurückzahlen oder bleibt es mir erspart?
Vielen dank im Voraus
8 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe scheidest du ja erst zum 01.04. aus der Firma aus. Wenn du am 31.03. noch in der Firma angestellt bist kannst du das Weihnachtsgeld behalten.
In aller Regel wird aber bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld (bzw Sonderzahlungen) auf das Jahr gerechnet. Wenn du zB 11 Monate arbeitest bekommst du 11/12 des Weihnachtsgelds
Ich würde an deiner Stelle die Kündigung so formulieren, das du klarstellst, dass der 31.03. dein letzter Arbeitstag ist, dann sollte es da auch keine Probleme geben
Du scheidest mit Ablauf des 31.3. aus dem Unternehmen aus. Daher musst Du das Weihnachtsgeld zurückzahlen.
Völlig üblich.
Wenn du im Dezember mit 3 Monaten kündigst wirst du es zurückzahlen müssen.
Bis zum 31.3. musst du zurück zahlen.Du scheidest ja am 31.3. aus.
Du beantwortest dir doch selbst deine Frage!
Weihnachtsgeld zurück zahlen - Kündigung bis 31.03?
Daher darfst du das Weihnachtsgeld zurückzahlen!