Was passiert, wenn ich Kredite nicht zurückzahlen kann?

5 Antworten

Was soll schon passieren? Dann werden die Schulden halt beigetrieben, und zwar nach Möglichkeit komplett "auf einen Schlag" und du landest in der Schufa. Überleg mal: Wenn du ausgehandelte Abschläge nicht zahlst, wie viel Vertrauen wird dir deine Bank dann noch entgegenbringen? Genau, gar keins. Also erwirkt sie einen Titel und der Gerichtsvollzieher tanzt bei dir an. Das würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall riskieren, sondern versuchen, niedrigere Raten auszuhandeln.

usain8x 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 14:49

aber wie wollen sie auf einen schlag eintreiben, wen bei mir nichts zu holen ist außer mein laptop und mein tv´und mein backofen?

Cijay2104  30.05.2013, 15:07
@usain8x

Dann musst du die eidesstattliche Versicherung abgeben.

whiteTree  30.05.2013, 17:49
@usain8x

Dass die nicht mit einem Schlag eingetrieben werden kann, ist klar (normale Backöfen und Fernseher können auch gar nicht gepfändet werden, Laptop ist fallabhängig). Es wird halt tituliert, und die versuchen immer wieder, zu vollstrecken. Sobald es tituliert ist, spielt auch Verjährung fast keine Rolle mehr, weil Titel 30 Jahre gültig sind und sich mit jeder Vollstreckungsmaßnahme wieder auf 30 Jahre verlängern.

Ein Leben als Schuldner ist nicht unbedingt angenehm...

Ist der Vertrag schon abgeschlossen? Wenn nicht, würde ich das absolut sein lassen, wenn ich nicht sicher weiß, dass ich immer pünktlich zahlen kann! Auf gut Glück, in der Hoffnung, dass ich, wenn's gut geht, das mit Ferienjobs abarbeiten kann, würde ich tunlichst lassen!

Die Gesamtfälligstellung (mitsamt normal zu zahlenden Zinsbeträgen) kommt zwar erst, wenn man mit zwei Raten hintereinander im Verzug ist, und viele der Fantasiegebühren, die Banken und Inkassos bei Verzug fordern, muss man auch nicht bezahlen, aber den Ärger muss man sich ja nicht unnötig aufhalsen!

Schau mal im BGB unter §491ff und §497ff nach, bei letzteren steht das Verfahren im Verzugsfall (wobei Banken und Inkassos oft weit mehr rauszuschinden versuchen, als ihnen gesetzlich zusteht).

Hast du den Kredit schon?

Als Student bekommst du von der Bank diese Summe nicht.

usain8x 
Beitragsersteller
 31.05.2013, 12:32

doch hab ich zusammengerechnet bekommen bei 2 banken und bei otto.de zusammengerechnet. hat sich über die jahre angesammelt

Heidrun1962a  31.05.2013, 16:02
@usain8x

Pass auf, dass dir die Kredite nicht gekündigt werden, denn dann bekommst du in Zukunft Probleme bei Finanzierungen. Dann bist du nicht mehr kreditwürdig. Also irgendwie die Raten bezahlen.

Ja ganz einfach dir wird der Kredit gekündigt,und du musst die Summe aufeinmal zahlen.Kannst du es nicht kannst du sicher sein das eines Tages der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht.

Dann werden die quasi eingeklagt, und irgendwann steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Türe. Ich würde versuchen eine kleinere ratenhöhe auszuhandeln, und wenn mal ein bissel mehr machbar ist dann ein bissel mehr einzahlen. So hast Du quasi immer ein kleines Polster im Ratenplan

usain8x 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 14:47

ist das dann eidesstattliche versicherung oder privatinsolvenz wenn der gerichtsvollzieher kommt? und so ein vollzieher würde gegenstände bei mir pfänden oder?

werdnichkomisch  30.05.2013, 15:53
@usain8x

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann versucht er erst das Geld in Bar einzutreiben. Im zweifelsfalle lässt er sich auch auf eine Ratenzahlung ein, diese aber dann nicht über Jahre hinweg. Ist kein Geld zu holen, dann schaut er nach pfändbaren Gegenständen. Sind diese nicht da, dann nimmt er die eidesstattliche Versicherung ab. Privatinsolvenzen kann er nicht anleiern, diese muss man dann selbst "beantragen". Da hilft dann die Schuldnerberatung weiter

whiteTree  30.05.2013, 17:43
@usain8x

Die eidesstattliche Versicherung bzw. Vermögensauskunft kommt seit 2013 recht schnell, sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt. Und zwar u.U. noch vor Pfändungen. Sie besagt aber nur momentane Zahlungsunfähigkeit, nicht Privatinsolvenz. PI ist ein Sonderfall, auf den ich gar nicht spekulieren würde, die geht auch nur, wenn man kein ausreichendes Einkommen hat, um den Betrag mit Folgekosten irgendwann abzuzahlen.

Vor dem Gerichtsvollzieher muss allerdings erst ein Vollstreckungstitel erwirkt werden, also erst gerichtlicher Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid, ggf. auch gleich Klage. Speziell beim gerichtl. Mahnbescheid sollte man auf ungerechtfertigte Zusatzkosten und überhöhte Zinsen achten und denen teilwidersprechen - sonst werden sie rechtsgültig!