Kann Arbeitgeber Wechsel der Krankenkasse verlangen?
Leider finde ich nicht wirklich ne Antwort im Internet. Hatte mich vor kurzem bei einer bekannten grossen Krankenkasse beworben, die sich mich wohl ganz gut in Ihrem Unternehmen vorstellen können. Also ich hab noch nix unterschrieben. Jedenfalls wurde mir gesagt, wenn ich bei denen anfange, müsse ich meine Krankenkasse, also zu denen, wechseln. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich bin schon mein Leben lang bei meiner Kasse und zu frieden. Ausserdem will ich nicht grad, dass mein Arbeitgeber über meine Krankheiten inklusive Psychotherapien und Aufenthalt in Psychotagesklinik bescheid weiss! Das wüssten die ja dann alles. Bevor ich keinen Arbeitsvertrag hab, werd ich die Kasse eh nicht kündigen. Ich frag mich, was passiert wenn ich den Vertrag hab, aber einfach nicht wechsel? Wahrscheinlich werd ich die Probezeit dann nicht bestehen, ist mir schon klar. Aber da können die doch nicht als Grund angeben, dass ich nicht wechseln will, oder?
17 Antworten
Hallo,
der Arbeitgeber (egal welcher!) kann keinen Krankenkassenwechsel verlangen. Rechtlich ist das eindeutig!
In der Praxis ist es aber sehr üblich, dass Mitarbeiter bei der Arbeitgeber-Krankenkasse versichert sind. Hintergründe:
Wenn ein Mitglied dieser Krankenkasse A zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchte (z.B. zu der jetzt angesprochenen langjährigen Krankenkasse B.), ist es für viele Mitglieder Aufgabe nach den Gründen zu fragen und ggf. durch Fakten umzustimmen. Wenn der Kunde dann nach der Krankenkasse de Mitarbeiterin fragen würde, wäre mit einer ehrlichen Antwort die Erfolgsaussicht wesentlich geschmälert. Wenn man nur in der Buchhaltung oder der Immoblienabteilung (jeweils ohne Versichertenkontakt) arbeiten würde, könnte man ggf. dagegen argumentieren. Bei einer Bewerebung auf eine andere Stelle taucht das Problem dann aber wieder auf (die Mitgliedsvbescheinigung der Krankenkasse ist ein Teil der Personalakte). In manchen Tarifverträgen der Krankenkassen ist die Krankenversicherung beim Arbeitgeber Voraussetzung für weitergehende Leistungen.
die Daten der Krankenkassenmitarbeiter werden bei den großen Krankenkassen in einer eigenen Filiale geführt. Mitarbeiter anderer Abteilungen haben keinerlei Zugriffe auf diese Daten. Der Datenschutz wird hier sehr, sehr streng beachtet. Oft werden auch die Vorstandsmitglieder in dieser Filiale geführt. Oft gibt es für Leistungserbringer spezielle Aufklebe, Umschläge etc. mit der genauen Adresse der Personal-Krankenversicherung.
Ein Wechsel ist erst möglich, wenn die bisherige Mitgliedschaft ohne Unterbrecchung mindestens 18 Monate bestanden hat. Ggf. bei der jetzigen Krankenkasse nachfragen, zu wann eine Kündigung möglich wäre.
Viele Krankenkasse fordern auch Unterlagen der Vorkasse erst an, wenn bei der neuen Krankenkasse konkrete Leistungsanträge vorliegen (z.B. Krankengeld, Reha, Psychotherapie). Bis dahin weiß auch die Personal-Filiale nichts von vorherigen Krankheiten. Nach ca. 6 Jahren werden fast alle Krankheits- und Leistungsdaten vernichtet.
In der Probezeit kann der Arbeitgeber übrigens nach den meisten Arbeitsverträgen ohne Angabe von Gründen kündigen.
Was wäre, wenn man bei einer Bank arbeitet, aber alle Finanzangelegenheiten inkl. Girokonto bei der Konkurrenz hätte?
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Wenn man vor Beginn der Beschäftigung eine Lücke der Mitgliedschaft von mindestens einem Tag herstellt, hätte man 18 Monate Bedenkzeit gewonnen. Die Umsetzung hängt aber auch wesentlich von der aktuellen Art der Krankenversicherung ab (freiwillige Mitglidschaft oder Versicherungspflicht als ...?). Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.1.2015 wird aber sehr, sehr wahrscheinlich zum Jahreswechsel ein "außerplanmäßiger" Wechsel möglich sein.
oh, jetzt erst gesehen. ich hab mich gegen den job entschieden. jetz nicht allein wegen dem wechsel, sondern einfach weil es noch was besseres gab
Herzlichen Glückwunsch zu der (noch) besseren Stelle!
danke :-)
Deine Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass jeder Mitarbeiter Einsicht in meine Krankenakten haben, würde mich auch bedenklich stimmen. Ob sie Dich zwingen können zu wechseln, wage ich zu bezweifeln. Ich habe aber leider auch keinen Lösuingsansatz.
Hm, wie es in diesem speziellen Fall aussieht, weiß ich nicht - aber in der Probezeit ist die Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich. Von daher müsste sie den nicht erfolgten Wechsel der Kasse nicht mal als Grund nennen.
klar, los werden sie mich irgendwie. ich frag mich halt trotzdem, ob sie den wechsel verlangen DÜRFEN. ich find das schon arg frech
Ist vermutlich eine Grauzone - ich denke mal, die Formulierung bei denen wird wenig angreifbar sein.
Wenn Du den Job wirklich willst, könntest Du ja bis zum Ende der Probezeit die Krankenkasse wechseln und dann zu Deiner alten Kasse zurück... Vielleicht hat dich bis dahin aber auch die neue Kasse überzeugt oder andere Kollegen haben erzählt, wie sie es machen, etc...
Wo bei in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Nein, zieh das durch!
lol, nein, keine fragen mehr offen. danke für die ausführliche antwort.