Staplerschein zurückzahlen?
Hallo, Ich habe den Staplerschein gemacht. Jedoch habe ich nach der Staplerschulung gekündigt. Kann/ Darf der Arbeitgeber die Kosten der Schulung von mir zurück verlangen? Habe keine schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertag stehen. Es ist ein Personenbezogener Stablerschein.
3 Antworten
Hallo.
Jein. Das kommt auf den genauen Text an den Ihr vereinbart habt.
dann kann er es natürlich nicht
... insbesondere dann nicht, wenn es (außerhalb des Arbeitsvertrages) keine Vereinbarung über eine Rückzahlung gibt!
Dein Arbeitgeber hat mit der Schulung eine Investition für den Mitarbeiter getätig. Insofern wäre ich nicht so sicher, dass Du die Ausbildungskosten nicht zurückzahlen musst, auch ohne schriftliche Abmachung.
Wenn Du Pech hast, werden Dir mit der letzten Gehaltsabrechnung die Kosten abgezogen und dann musst Du klagen, mir unsicherem Ausgang!
sowas muss vorher vereinbart werden. wurde nichts vereibart bleibt der ehemalige ag auf seinen kosten sitzen