Rauchmelder Betriebskosten, Rauchmeldermiete und Wartungskosten ohne das Wartung stattfand?

4 Antworten

Die Kosten fuer die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefaehig, weil die Anmietung an die Stelle der nicht umlagefaehigen Anschaffung tritt. Dieser Auffassung ist das LG Hagen.

Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV und im Mietvertrag auch ausdruecklich benannt.

Quelle und mehr http://www.hausundgrund-saarlouis.de/Urteile/Urteil-Miete-fuer-Rauchwarnmelder-nicht-als-Betriebskosten-umlagefaehig.html

Sind die Wartungskosten der Rauchmelder nicht explizit im Mietvertrag vereinbart sind sie auch nicht umlegbar.

Prüfe dahingehend also ganz genau den Mietvertrag!

Du kannst der Abrechnung widersprechen oder ganz einfach Kostenarten die nicht umlegbar sind raus rechnen. Dann aber den VM informieren warum Du das getan hast.

Sollten die Wartungskosten vereinbart sein verlange beim Vermieter die Vorlage der Wartungsrechnung.

schleudermaxe  06.01.2018, 06:18

..... wieso nicht umlegbar, bei uns schon. Zudem Auszug Urteil Hagen, Zitat:

Die Frage, ob die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das Gericht hat zur Klärung dieser Frage die Revision zum BGH zugelassen.

Sheldon 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 10:54

Nein im Mietvertrag ist nichts vereinbart. Die Rauchmelder wurden erst nach Einzug eingebaut. Und der Mietvertrag wurde nicht erneuert. Danke dir!

schleudermaxe  06.01.2018, 06:17

Auszug:

Die Frage, ob die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das Gericht hat zur Klärung dieser Frage die Revision zum BGH zugelassen.

Wenn es sich um vernetzte Rauchmelder handelt, kann die Wartung auch als Fernwartung stattfinden. Willkommen in der neuen Welt.

Das wird sogar ganz sicher so sein, anders lässt sich ja die Miete dafür gar nicht darstellen.

Bei den analogen Rauchmeldern ist der Mieter für die Wartung zuständig. Ist ja auch kein Problem, hin und wieder mal den Testknopf zu drücken, oder eine Batterie auszuwechseln.

Bei vernetzten Rauchmeldern schlagen alle im Haus verbauten an, wenn einer Rauch meldet, was durchaus sinnvoll ist.

Wildfleckner  21.12.2017, 23:48

ich würde sagen fast richtig. bei Ista oder promata Rauchmelder ist eine Fernwartung mittels Funk möglich obwohl es eine Zwiespalt in der DIN 14676 ist. Die Wartung den Mietern überlassen ist gefährlich. da ein Drucktest nur eine Funktionsprüfung ist. Keine Wartung was die Hersteller vorschreiben. Zu einer Wartung gehört eine genau Inspektion des RM. raucheindringsöffnungen müssen frei sein der Rauchmelder darf nicht beschädigt sein, kein Einrichtungsgegenstand darf näher rangerückt werden usw. und jetzt geht es um die Haftung. Es muss nach einem DIN Formblatt alles protokolliert werden. Falls der Mieter das unterschreibt in Eigenregie ohne dass er die Geräte nach DIN geprüft hat wird im falle eines Brandes bei Personenschäden genau geprüft. Der Vermieter ist in der Anzeigepflicht besten Gewissens gehandelt zu haben auch bei älteren Mitbewohnern im Haus oder technischen Leinen. Es geht nicht nur um Batteriewechsel oder Testknopf drücken.

... nö, denn die Vermieter verteilen nur das, was bezahlt wurde.

Lasse Dir das ggf. bestätigen oder schaue selber in den Beleg und auch in die Vereinbarungen zu diesem Thema.

Es gibt ja auch den pauschalen Winterdienst.