Heizkostenabrechnung mit Hackschnitzel
Mein Vermieter betreibt ein Blockheizkraftwerk mit Hackschnitzel. Es werden 7 Häuser mit insgesamt 12 Wohneinheiten (1 nutzt er selbst) versorgt. Die Hackschnitzel werden aus eigenem Waldbestand bezogen und "geschnitzelt" :-). Die Wohneinheiten sind mit Wärmezählern ausgestattet. In der Nebenkostenabrechnung wird alles zusammen in einer Position aufgelistet: Heizkosten (inkl. Betriebskosten) + Warmwasserkosten. Als Preis wird 0,09 € je kwh + Mwst. angesetzt. Wenn ich die verbrauchten kwh zu Grunde lege, bin ich mit den Heizkosten (inkl. Betriebskosten) über dem Heizölpreis. Was ich im Internet finden konnte müsste der kw-Preis für Hackschnitzel 50-70% günstiger sein.
Hat jemand Erfahrung wie die Abrechnung aussehen muss?
- Aufteilung in Heizkosten und Betriebskosten
- Müssen die Betriebskosten einzeln aufgeführt werden (Wartung, Betriebsstrom, Abschreibung etc.)?
- Wie verteilen sich die Betriebskosten bei Leerstand? (da weniger kw im Leerstand gebraucht werden, auf die anderen Mieter?)
- Wie wird der Hackschnitzelpreis berechnet (Aufstellung der Herstellungskosten bei eigenen Wald oder marktüblicher Preis)?
- Sind 0,09 € pro kw für 2013 marktgerecht?
- Darf der Vermieter Mwst auf den kw-Verbrauch erheben? Es ist für mich nicht nachvollziehbar, ob die Betriebskosten brutto oder netto eingerechnet werden und ob ein eine Betreibergesellschaft für das Blockheizkraftwerk gegründet hat.
5 Antworten
Sie sollten sich den Bezugspreis für den Brennstoff anhand von Rechnungen nachweisen lassen und danach Vergleiche anstellen. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechnungen für die Wartungskosten der Heizung und deren Betriebsstromverbrauch. Sofern der Vermieter den Brennstoff mit MWST einkauft, was wohl der Normalfall sein dürfte, kann er die selbstverständlich an die Verbraucher weitergeben. Wer der Eigentümer des Blockheizkraftwerkes ist, wäre zunächst einmal völlig unerheblich.
Die Hackschnitzel werden aus eigenem Waldbestand bezogen und "geschnitzelt"
Dann müsste der Waldbesitzer die erhaltenen Zahlungen für das Holz versteuern...
MwSt nur bei Abführen der Steuer - also nicht als Kleinunternehmer - abzurechnen.
Die Aufstellung hat übersichtlich und nachvollziehbar zu erfolgen.
Faustregel Heizungsverbrauch: pro qm/Monat 2 Euro. Also bei 100 qm Wohnung 2 x 12 x 100 = 2400 € für Heizung. Je nach Bauzustand 50 % mehr oder weniger möglich
Das ist schon ok. Die Fernwärmeleitungen haben ja auch Wärmeverlust. Ebenso hat auch der Heizkessel einen Abgasverlust. Zu dem kWh Preis ist auch die Wartung und der Strom für die Anlage ehthalten, nicht nur die reine Wärme. Bei mir im MFH (14 Wohnungen) kostet die kWh Wärme ab WMZ auch ca 9 Cent die kWh. Darin ist auch Strom, Wartung, etc, pp enthalten.
geh mit deinen doch sehr spezifischen fragen zum mieterbund.
ich kenne das so,dass höchstens der ölpreis als abrechnung dient,aber frag mal bei www.haustechnikdialog.de