Neuer Wasserboiler / Betriebskosten
Hallo
Bei uns funktionierte der alte Warmwasserboiler nicht mehr und als wir dies den Vermieter mitgeteilt haben kam er seiner Pflicht nach und hat ein neuen Anbringen lassen. Doch nun sind in den Betriebskosten bei Punkt 2 WARTUNGSKOSTEN dafür aufgeführt.
Nach einer Recherche im Internet gäbe es bei einer Wartung für den Vermieter das recht dazu.
Doch hier haben wir direkt ein neuen Boiler bekommen und ich finde das dies KEINE Wartung ist. Täusche ich mich jetzt. Muss ich diese Kosten mit tragen?
Mfg Dennis
7 Antworten
Der Vermieter stellt den Boiler. Der Mieter hat für die regelmäßige Wartung und Kontrolle des Boilers durch einen Fachbetrieb zu sorgen, ca. 1x im Jahr. Nur unter diesen Bedingungen ist der Vermieter verpflichtet das Gerät bei Defekten reparieren zu lassen oder auszutauschen. Ich rede hier von einer Gastherme.
Wartungskosten der Warmwasseraufbereitungsanlage gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Umlegen darf sie der Vermieter aber nur wenn dies so im Mietvertrag vereinbart ist.
Also erst mal in den Mietvertrag schauen.
Wartungen elektrischer Warmwasserboiler oder Durchlauferhitzer sind i. d. R. jedoch nicht nötig. Wenn doch muß der Vermieter die Notwendigkeit nachweisen.
Sollte das der Fall gewesen sein hättet Ihr das doch mitbekommen. Schließlich muß der Handwerker dazu ja in die Wohnung.
Es kann natürlich auch sein das hier Wartungskosten anderer Anlagen, z. B. der Heizungsanlage, gemeint sind.
Klarheit schafft ein Blick in die Originalbelege beim Vermieter. Das muß er gewähren.
- Richtig, Wartungskosten sind umlagefähig.
- Du weißt doch gar nicht um welche Kosten es sich in der Abrechnung genau handelt, wenn du dir keine Rechnung zeigen lässt. Vielleicht sind das wirklich Wartungskosten für den neuen Boiler, weil die Firma dem Vermieter nach dem Defekt des alten Boilers dies empfohlen hat, damit er diesmal länger hält. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter so versucht hintenrum unter dieser "Bezeichnung" die Kosten der Erneuerung umzulegen. Leider gibt es auch solche schwarzen Schafe. Eine Boilererneuerung gehört definitiv nicht mit zur Wartung, da es sich nicht um regelmäßig, laufende oder wiederkehrende Kosten handelt.
Tipp: Du hast ein Recht die Rechnungen die für die Erstellung der Abrechnung relevant sind einzusehen. Mache einen Termin bei deinem Vermieter und lass dir die besagte Wartungsrechnung zeigen. Dann weißt du ob es sich wirklich um eine Wartung gehandelt hat oder ob der Vermieter euch "bescheißen" will.
Naja, vermutlich ist vor dem Einbau des neuen Boilers der alte auch geprüft worden. Ausbauen und neuen Einbauen sind definitiv auch definitv Wartungskosten.
Der Austausch ist keine Wartung, sondern Instandsetzung. Deren Kosten trägt der Vermieter. Wenn keine Wartung stattfand, brauchst du sie auch nicht bezahlen. Ich wüsste auch nicht, welche Wartung ein Boiler bräuchte. Anders bei Durchlauferhitzern, aber nur für gasgeheizte. Elektrische brauchen auch keine Wartung.