Muss ich bei der Nebenkostenabrechnung die Ersatzteile für die Heizung zahlen?
In meiner alljährlichen Nebenkostenabrechnung soll ich unter dem Punkt "Heizung/Wartung" neben der natürlich umlagefähigen Wartung der Heizung auch eine VA Anode sowie ein Thermoelement bezahlen. Im letzten Jahr fiel das Thermoelement schon vor Ablauf der nächsten Wartung aus und ich sollte auch dieses bezahlen. Gehören diese Ersatzteile nicht zur Reparatur, vor allem, wenn sie schon nach einem dreiviertel Jahr wieder kaputt gehen? Oder ist das ganz einfach Pech? Ich freue mich auf viele hilfreiche Antworten. Vielen Dank schon mal im Voraus!
4 Antworten
Hier ist zwischen Wartung und Reparatur zu unterscheiden.
Bei der Anode dürfte es sich um eine sogenannte Opferanode handeln. Diese wird im Laufe der Zeit tatsächlich verbraucht und muss daher in regelmässigen Abständen erneuert werden. Den Austausch der Anode würde ich daher als regelmässige Wartung bezeichnen, die umlagefähig ist.
Das Thermoelement hingegen ist sicherlich nicht als wiederkehrende Wartung sondern als reine Reparatur zu sehen. Daher sind die Kosten hierfür auch nicht umlagefähig.
Nein gehört nicht dazu! Außerdem gibt es doch 2Jahre Garantie (was aber eher dem Vermieter interessieren sollte)
Ich bin der meinung, dass der vermieter solche sachen zu bezahen hat! Ist bei meiner wohnung jedenfalls so..
Ersatzteile sind nicht umlagefähig.
Das stimmt so nicht.
Regelmässig wiederkehrende Wartungsarbeiten sind umlagefähig. Müssen bei diesen Wartungsarbeiten turnusgemäß Teile ausgetauscht werden, wie z.B. die Opferanode, können diese Ersatzteile selbstverständlich umgelegt werden.
Davon zu unterscheiden, sind Reparaturen. Diese und die dafür notwendigen Ersatzteile sind selbstverständlich nicht umlagefähig.
Prinzipiell richtig, aber kleine Filtereinsätze, die im Rahmen der Wartung ausgetauscht werden und eher im einstelligen €-Bereich sind, kann man als Mieter schon akzeptieren.