Verarscht mich mein Vermieter mit der Wasserabrechnung?

9 Antworten

Nach diesem Vertrag zahlst du an den Vermieter nur die Grundgebühr und die Bereitstellung der Anschlüsse und Abflüsse. Das tatsächlich verbrauchte Wasser ist mit keinem Wort erwähnt. Es scheint, als habe dein Vermieter Recht.

BuZZy23 
Beitragsersteller
 13.02.2012, 09:48

Aber da steht ja gleich als erstes unter Punkt 2: hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs.. ?

Schuhu  13.02.2012, 10:08
@BuZZy23

Damit ist die Abwassergebühr, die Anschluss- und Ablesekosten und dergleichen gemeint.

angy2001  13.02.2012, 17:13
@BuZZy23

das sehe ich auch so, zum Wasserverbrauch gehören immer die Wasser- und die Abwasserkosten (beide werden auf der gleichen Basis der Verbrauches von den Wasserwerken berechnet). Der Maßstab der Umlage ist eine andere Sache.

Ich versteh' das auch so wie du. Wende dich mal an den Mieterschutzbund, die wissen wie du dich da verhalten solltest.

hast Du schon mal mit den Stadtwerken ghesprochen ? Vielleicht können die Dir ja helfen

Das Wort "verarschen" gehört nicht in eine sachliche Auseinandersetzug mit dem Thema.

Natürlich steht im Mietvertrag einer Hausverwaltung erst einmal alles drin, was abgerechnet werden könnte, selbst wenn die Positionen zu einem Großteil garnicht zutreffen. Zweitens können nur die Dinge in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden, für die durch den Vermieter Kosten nachgewiesen werden können, und die vom Gesetz her überhaupt umlegbar sind. Deine Wasserkosten haben mit dem Mietvertrag garnichts zu tun. Offensichtlich hast Du einen separaten Vertrag mit den Stadtwerken, den Du natürlich erfüllen mußt. Gleichzeitig bedeutet das, daß Dein Vermieter Dir in der Nebenkostenabrechnung für Wasser keine Kosten in Rechnung stellen kann.

Da verstehe ich Deine Aufregung nicht.

In den Mietverträgen sind oft sämtliche umlegbaren Betriebskosten aufgelistet. D. h. nicht, dass sie in deinen Betriebskosten auch komplett enthalten sind. Du kannst das aus deiner Abrechnung ersehen. Allerdings müsstest du mit dem Versorger einen Liefervertrag haben um von ihm belastet zu werden. Durch Abnahme des Wassers entsteht natürlich ein Liefervertrag automatisch.