Wer zahlt Wartung der Therme bei Auszug (Mieter/Vermieter)?
Guten Abend zusammen,
folgender Punkt: Nach gut 8 Monaten der Mietdauer ziehen meine Freundin und ich aus unserer Wohnung aus - im Streit mit der Vermieterin. Diese pocht auf die - sie nennt es - jährliche Thermenwartung. Sie will uns aber keine Auskunft dazu erteilen, wann diese zuletzt stattgefunden hat. Die Therme selbst gibt darüber auch keinen Aufschluss. Nun will Sie, dass wir die Kosten dafür selbst tragen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1) Kann Sie dies verlangen, wenn Sie uns gegenüber nicht nachweist, wann diese zuletzt gewartet worden ist?
2) Gibt es eine Vorschrift, die eine jährliche Wartung vorsieht?
3) Sollte eine Wartung unausweichlich sein, muss diese von uns getragen werden? Wird diese letztlich mit den Betriebskosten verrechnet und ist eventuell in unserer Vorauszahlung eingepreist?
4) Ich sehe es nicht ein, dass ich bei einer 8-monatigen Mietdauer für die "jährliche Wartung" aufkommen soll. Ist dies rechtens oder muss ich lediglich 8/12 bzw. 75% tragen?
Danke vorab für eure Einschätzungen. Ich habe sicherheitshalber mal den Passus des Mietvertrages angefügt. Aus einigem werde ich schlau, aus anderem nicht.
Niklas
5 Antworten
Im Rahmen der ausstehenden Betriebskostenabrechnung sind die Wartungskosten der Heizanlage als Heiznebenkosten auszuweisen. Wenn du feststellst, dass hier inkorrekt dievolle Summe und nicht 8/12 (Wohndauer) berechnet wurden, darfst du das beanstanden bzw. selbst korrigieren. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort von anitari.
Und: Die Umlage eines Umlageausfallwagnisses (2%) hat in deiner BK-Abrechnung nichts zu suchen.
Ja, eine solche Wartung muss gemacht werden. Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Das ist bei euch der Fall. Allerdings musst du nicht die gesamten Kosten, sondern nur die anteiligen Kosten bezahlen.
Hier kann der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung interessant sein. Möglicherweise fällt ein Teil der 8/12 in einem anderen Abrechnungszeitraum. Dort könnte die Wartung einen anderen Preis gehabt haben.
Da die Wartung einmal pro Abrechnungszeitraum stattfindet, ist es unerheblich, ob sie während du dort gewohnt hast oder zu einem anderen Zeitpunkt im Abrechnungszeitraum durchgeführt wurde. In beiden Fällen musst du die Kosten anteilig tragen.
Da du als Mieter Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Belege nehmen darfst - z.B. um zu prüfen, ob die Wartung tatsächlich durchgeführt wurde, ob der in Rechnung gestellte Preis stimmt oder ob der Leistungsumfang korrekt war, kannst du auf diesem Weg herausfinden wann die Wartung stattgefunden hat.
- Nein. Sie kann nur Kosten abrechnen, die auch angefallen sind.
- Nein, aber das spielt keine Rolle.
- Ja, ja.
- Richtig, 8/12.
Die jährliche Wartung kann in die Mietnebenkosten eingerechnet werden (bei der Jahresabrechnung mit Beleg). Sie geht in die monatlichen NK ein.
Somit müsstet ihr für 8 Monate den Anteil zahlen.
Dieser Vermieter sollte mal seinen Mietvertrag lesen ;-)
Da steht sogar ausdrücjklich drin das die Beauftragung der Wartung Sache des Vermieters ist.
Der Mieter muß lediglich, anteilig zum Mietzeitraum, die Kosten tragen.