Wer zahlt Wartung der Therme bei Auszug (Mieter/Vermieter)?
Guten Abend zusammen,
folgender Punkt: Nach gut 8 Monaten der Mietdauer ziehen meine Freundin und ich aus unserer Wohnung aus - im Streit mit der Vermieterin. Diese pocht auf die - sie nennt es - jährliche Thermenwartung. Sie will uns aber keine Auskunft dazu erteilen, wann diese zuletzt stattgefunden hat. Die Therme selbst gibt darüber auch keinen Aufschluss. Nun will Sie, dass wir die Kosten dafür selbst tragen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1) Kann Sie dies verlangen, wenn Sie uns gegenüber nicht nachweist, wann diese zuletzt gewartet worden ist?
2) Gibt es eine Vorschrift, die eine jährliche Wartung vorsieht?
3) Sollte eine Wartung unausweichlich sein, muss diese von uns getragen werden? Wird diese letztlich mit den Betriebskosten verrechnet und ist eventuell in unserer Vorauszahlung eingepreist?
4) Ich sehe es nicht ein, dass ich bei einer 8-monatigen Mietdauer für die "jährliche Wartung" aufkommen soll. Ist dies rechtens oder muss ich lediglich 8/12 bzw. 75% tragen?
Danke vorab für eure Einschätzungen. Ich habe sicherheitshalber mal den Passus des Mietvertrages angefügt. Aus einigem werde ich schlau, aus anderem nicht.
Niklas
5 Antworten
Im Rahmen der ausstehenden Betriebskostenabrechnung sind die Wartungskosten der Heizanlage als Heiznebenkosten auszuweisen. Wenn du feststellst, dass hier inkorrekt dievolle Summe und nicht 8/12 (Wohndauer) berechnet wurden, darfst du das beanstanden bzw. selbst korrigieren. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort von anitari.
Und: Die Umlage eines Umlageausfallwagnisses (2%) hat in deiner BK-Abrechnung nichts zu suchen.
Du bist berechtigt, binnen 12 Monaten nach Zustellung der Abrechnung der Vorauszahlungen für Betriebskosten (dort gehören die Wartungskosten in die Heizkosten als Heiznebenkosten integriert) hin, Einspruch einzulegen und Einsichtnahme in sämtliche relevante Originalbelege zu fordern. Wenn es da keinen Beleg gibt, darf auch nichts berechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt musst du keinerlei (fiktive) Wartungskosten bezahlen, weise die Forderung zurück und verweise auf den Mietvertrag.
Bis dato gibt es auch keine finanzielle Forderung, sondern schlicht die Aufforderung, dass wir diese warten lassen sollen (also verschiebt sie ihre Aufgabe an uns). Am besten halte ich einfach die Füße still?
Ja, eine solche Wartung muss gemacht werden. Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Das ist bei euch der Fall. Allerdings musst du nicht die gesamten Kosten, sondern nur die anteiligen Kosten bezahlen.
Hier kann der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung interessant sein. Möglicherweise fällt ein Teil der 8/12 in einem anderen Abrechnungszeitraum. Dort könnte die Wartung einen anderen Preis gehabt haben.
Da die Wartung einmal pro Abrechnungszeitraum stattfindet, ist es unerheblich, ob sie während du dort gewohnt hast oder zu einem anderen Zeitpunkt im Abrechnungszeitraum durchgeführt wurde. In beiden Fällen musst du die Kosten anteilig tragen.
Da du als Mieter Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Belege nehmen darfst - z.B. um zu prüfen, ob die Wartung tatsächlich durchgeführt wurde, ob der in Rechnung gestellte Preis stimmt oder ob der Leistungsumfang korrekt war, kannst du auf diesem Weg herausfinden wann die Wartung stattgefunden hat.
Da die Wartung einmal pro Abrechnungszeitraum stattfindet,
Ich finde dazu im Mietvertrag keine Ansage. Der Modus kann auch ein anderer sein.
Danke im Voraus für deine Mühe und den bisherigen Beitrag. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens? Viele Grüße, Niklas.
Wenn ihr zum Februar auszieht, bekommt ihr ja wahrscheinlich eine Nebenkostenabrechnung für 2021 und eine für 2022. Eigentlich muss die Wartung jährlich gemacht werden. In wie weit man eine fehlende Wartung nachträglich beanstanden kann, weiß ich nicht. Sollte die Wartung 2021 nicht gemacht worden sein, müsstet ihr sie dort nicht bezahlen (vlt. hat sie auch einen anderen Preis). Für 2022 fallen dann aber die 2/12 der 2022er Wartung an. Sollte sie 2021 vergessen worden sein, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass sie nicht gewartet wird, da sie ja eigentlich gewartet werden muss.
Zum Prüfen der Nebenkostenabrechnung dürft ihr in alle relevanten Unterlagen (insb. Rechnungen) Einsicht nehmen. Da sollte ja dann raus hervor gehen, ob die Wartung 2021 gemacht wurde.
- Nein. Sie kann nur Kosten abrechnen, die auch angefallen sind.
- Nein, aber das spielt keine Rolle.
- Ja, ja.
- Richtig, 8/12.
Danke vorab: Zu 2) Warum spielt es keine Rolle? Wenn Sie von einem jährlichen Rhythmus spricht, es vorher aber stiefmütterlich gemacht hat, wirkt es wie Schikane auf mich. Wäre das rechtens?
Wäre das rechtens?
Ja. Wenn es gemacht wurde, wurde es gemacht. Egal, was vorher war. Ist leider so.
Dann frage ich nochmals anders: Wenn bis zum 28.2. (unserem Vertragsende) keine Wartung durchgeführt wurde, ist es dann rechtens, dass diese im März auf unsere Kosten erfolgt? Bis dato ist noch nichts passiert, weil die Vermieterin meint wir müssten das organisieren und beauftragen. Wie würdest du dich verhalten? :-)
Sie kann sprechen was sie will. D. h. nicht dass das vertragskonform ist.
Nein, dann natürlich nicht. Das darf dann der nächste Mieter übernehmen.
Das heißt ich halte doch einfach am besten die Füße still, gell? Dann wird es am 28.02. Thema sein und der Handwerker kann erst nach Vertragsende kommen und Problem gelöst.
So würde ich das machen.
Die jährliche Wartung kann in die Mietnebenkosten eingerechnet werden (bei der Jahresabrechnung mit Beleg). Sie geht in die monatlichen NK ein.
Somit müsstet ihr für 8 Monate den Anteil zahlen.
Ok, danke. Wie verhalte ich mich nun am besten konkret? Aussitzen oder proaktiv werden? Vertrag endet in drei Wochen.
Die Miete mit Nebenkosten korrekt zahlen, die Endabrechnung abwarten und die Mietkaution zurückfordern.
Dieser Vermieter sollte mal seinen Mietvertrag lesen ;-)
Da steht sogar ausdrücjklich drin das die Beauftragung der Wartung Sache des Vermieters ist.
Der Mieter muß lediglich, anteilig zum Mietzeitraum, die Kosten tragen.
Danke für eure riesigen Mühen und euren engagierten Einsatz. Das hat viel geholfen. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens?
Wie reagiere ich am besten auf ein Schreiben, dass den Duktus hat "Es ist Ihre Mieterpflicht eine Wartung durchführen zu lassen!"... ich bin bis 28.02. im Vertrag. Aussitzen? Handeln?
Du solltest den Monteur einfach reinlassen und seine Arbeit machen lassen
Es wurde ja keiner bestellt, sondern wir sollen uns darum kümmern. So die derzeitige Ausgangslage.
Den Absatz aus dem Vertrag kopieren und dem Vermieter zusenden.
Und wenn ich damit noch etwas warte und der Vertrag dann zum 28.02. ausläuft? Hilft das etwas? Oder eher nicht.
Wo steht denn das die/der FS den Monteur nicht rein lassen will?
Dann frag wen du anrufen sollst
Warum? Die Beauftragung ist Sache des Vermieters. Steht sogar ausdrücklich im Vertrag.
meine Güte, eine Heizung muss gewartet werden, die Kosten sind umlegbar ubd es ist doch viel einfacher wenn der Mieter den Termin mit dem monteur selber ausmacht, denn der weiß ja am besten wann es zeitlich am besten passt
machtvfoch nicht alles so kompliziert
bei uns läuft es so:
firma ruft mich wegen des wsrtungsvertrags an, ich Klingel bri den Mietern durch und gebe denen die tel Nummer vom Heizungsmonteur und die machen einen Termin aus…
Meine Güte, waeaum soll der FS die Wartung beuaftragen? Das ist Sache des Vermieters. Lesen und verstehen ist nicht so deine Stärke?
Nochmal :
bei uns läuft es so:
firma ruft mich wegen des wsrtungsvertrags an, ich Klingel bei den Mietern durch und gebe denen die tel Nummer vom Heizungsmonteur und die machen einen Termin aus…
Wie das bei dir läuft ist doch völlig irrelavant.
Im Falle der/des FS meint der Vermieter das sie/er für die Bauftragung der Wartung zuständig ist.
Das stimmt schlicht un einfach nicht.
Nicht-stimmen ist doch relativ
ich würde den bequemen Weg immer bevorzuge.
aber jeder wie er meint zu müssen
Verweise als Erwiderung auf den Text des Mietvertrages: "Die Beauftragung ist Sache des Vermieters".
Tolle Antwort, danke für die Mühe. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens?