Wer zahlt Wartung der Therme bei Auszug (Mieter/Vermieter)?

5 Antworten

Im Rahmen der ausstehenden Betriebskostenabrechnung sind die Wartungskosten der Heizanlage als Heiznebenkosten auszuweisen. Wenn du feststellst, dass hier inkorrekt dievolle Summe und nicht 8/12 (Wohndauer) berechnet wurden, darfst du das beanstanden bzw. selbst korrigieren. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort von anitari.

Und: Die Umlage eines Umlageausfallwagnisses (2%) hat in deiner BK-Abrechnung nichts zu suchen.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:51

Tolle Antwort, danke für die Mühe. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens?

albatros  06.02.2022, 17:57
@JannemannH

Du bist berechtigt, binnen 12 Monaten nach Zustellung der Abrechnung der Vorauszahlungen für Betriebskosten (dort gehören die Wartungskosten in die Heizkosten als Heiznebenkosten integriert) hin, Einspruch einzulegen und Einsichtnahme in sämtliche relevante Originalbelege zu fordern. Wenn es da keinen Beleg gibt, darf auch nichts berechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt musst du keinerlei (fiktive) Wartungskosten bezahlen, weise die Forderung zurück und verweise auf den Mietvertrag.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 18:21
@albatros

Bis dato gibt es auch keine finanzielle Forderung, sondern schlicht die Aufforderung, dass wir diese warten lassen sollen (also verschiebt sie ihre Aufgabe an uns). Am besten halte ich einfach die Füße still?

albatros  07.02.2022, 02:29
@JannemannH
Am besten halte ich einfach die Füße still?

Ja, nicht reagieren, schweigen.

Ja, eine solche Wartung muss gemacht werden. Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Das ist bei euch der Fall. Allerdings musst du nicht die gesamten Kosten, sondern nur die anteiligen Kosten bezahlen.

Hier kann der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung interessant sein. Möglicherweise fällt ein Teil der 8/12 in einem anderen Abrechnungszeitraum. Dort könnte die Wartung einen anderen Preis gehabt haben.

Da die Wartung einmal pro Abrechnungszeitraum stattfindet, ist es unerheblich, ob sie während du dort gewohnt hast oder zu einem anderen Zeitpunkt im Abrechnungszeitraum durchgeführt wurde. In beiden Fällen musst du die Kosten anteilig tragen.

Da du als Mieter Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Belege nehmen darfst - z.B. um zu prüfen, ob die Wartung tatsächlich durchgeführt wurde, ob der in Rechnung gestellte Preis stimmt oder ob der Leistungsumfang korrekt war, kannst du auf diesem Weg herausfinden wann die Wartung stattgefunden hat.

albatros  06.02.2022, 18:02
Da die Wartung einmal pro Abrechnungszeitraum stattfindet,

Ich finde dazu im Mietvertrag keine Ansage. Der Modus kann auch ein anderer sein.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:55

Danke im Voraus für deine Mühe und den bisherigen Beitrag. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens? Viele Grüße, Niklas.

holgerholg  06.02.2022, 18:02
@JannemannH

Wenn ihr zum Februar auszieht, bekommt ihr ja wahrscheinlich eine Nebenkostenabrechnung für 2021 und eine für 2022. Eigentlich muss die Wartung jährlich gemacht werden. In wie weit man eine fehlende Wartung nachträglich beanstanden kann, weiß ich nicht. Sollte die Wartung 2021 nicht gemacht worden sein, müsstet ihr sie dort nicht bezahlen (vlt. hat sie auch einen anderen Preis). Für 2022 fallen dann aber die 2/12 der 2022er Wartung an. Sollte sie 2021 vergessen worden sein, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass sie nicht gewartet wird, da sie ja eigentlich gewartet werden muss.

Zum Prüfen der Nebenkostenabrechnung dürft ihr in alle relevanten Unterlagen (insb. Rechnungen) Einsicht nehmen. Da sollte ja dann raus hervor gehen, ob die Wartung 2021 gemacht wurde.

  1. Nein. Sie kann nur Kosten abrechnen, die auch angefallen sind.
  2. Nein, aber das spielt keine Rolle.
  3. Ja, ja.
  4. Richtig, 8/12.
JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:54

Danke vorab: Zu 2) Warum spielt es keine Rolle? Wenn Sie von einem jährlichen Rhythmus spricht, es vorher aber stiefmütterlich gemacht hat, wirkt es wie Schikane auf mich. Wäre das rechtens?

tinalisatina  06.02.2022, 17:54
@JannemannH
Wäre das rechtens?

Ja. Wenn es gemacht wurde, wurde es gemacht. Egal, was vorher war. Ist leider so.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:56
@tinalisatina

Dann frage ich nochmals anders: Wenn bis zum 28.2. (unserem Vertragsende) keine Wartung durchgeführt wurde, ist es dann rechtens, dass diese im März auf unsere Kosten erfolgt? Bis dato ist noch nichts passiert, weil die Vermieterin meint wir müssten das organisieren und beauftragen. Wie würdest du dich verhalten? :-)

albatros  06.02.2022, 17:59
@JannemannH

Sie kann sprechen was sie will. D. h. nicht dass das vertragskonform ist.

tinalisatina  06.02.2022, 18:00
@JannemannH

Nein, dann natürlich nicht. Das darf dann der nächste Mieter übernehmen.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 18:01
@tinalisatina

Das heißt ich halte doch einfach am besten die Füße still, gell? Dann wird es am 28.02. Thema sein und der Handwerker kann erst nach Vertragsende kommen und Problem gelöst.

tinalisatina  06.02.2022, 19:18
@JannemannH

So würde ich das machen.

Die jährliche Wartung kann in die Mietnebenkosten eingerechnet werden (bei der Jahresabrechnung mit Beleg). Sie geht in die monatlichen NK ein.

Somit müsstet ihr für 8 Monate den Anteil zahlen.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:19

Ok, danke. Wie verhalte ich mich nun am besten konkret? Aussitzen oder proaktiv werden? Vertrag endet in drei Wochen.

Kleidchen2  06.02.2022, 17:20
@JannemannH

Die Miete mit Nebenkosten korrekt zahlen, die Endabrechnung abwarten und die Mietkaution zurückfordern.

Dieser Vermieter sollte mal seinen Mietvertrag lesen ;-)

Da steht sogar ausdrücjklich drin das die Beauftragung der Wartung Sache des Vermieters ist.

Der Mieter muß lediglich, anteilig zum Mietzeitraum, die Kosten tragen.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:52

Danke für eure riesigen Mühen und euren engagierten Einsatz. Das hat viel geholfen. Frage, die sich mir stellt: Im Mietvertrag steht nichts von einer JÄHRLICHEN Wartung. Kann ich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass diese bereits die Jahre zuvor jährlich stattgefunden hat. In der Therme sind ungefähr sechsjährige Wartungsintervalle dokumentiert und ich habe berechtigte Zweifel, dass das wirklich jährlich geschehen ist. Mir riecht es nach Schikane das jetzt nochmals schnell zu machen, solange wir noch Mieter sind. Oder wäre das selbst dann rechtens?

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:17

Wie reagiere ich am besten auf ein Schreiben, dass den Duktus hat "Es ist Ihre Mieterpflicht eine Wartung durchführen zu lassen!"... ich bin bis 28.02. im Vertrag. Aussitzen? Handeln?

Vampire321  06.02.2022, 17:17
@JannemannH

Du solltest den Monteur einfach reinlassen und seine Arbeit machen lassen

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:18
@Vampire321

Es wurde ja keiner bestellt, sondern wir sollen uns darum kümmern. So die derzeitige Ausgangslage.

anitari  06.02.2022, 17:18
@JannemannH

Den Absatz aus dem Vertrag kopieren und dem Vermieter zusenden.

JannemannH 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:19
@anitari

Und wenn ich damit noch etwas warte und der Vertrag dann zum 28.02. ausläuft? Hilft das etwas? Oder eher nicht.

anitari  06.02.2022, 17:21
@Vampire321

Wo steht denn das die/der FS den Monteur nicht rein lassen will?

Vampire321  06.02.2022, 17:21
@JannemannH

Dann frag wen du anrufen sollst

anitari  06.02.2022, 17:22
@Vampire321

Warum? Die Beauftragung ist Sache des Vermieters. Steht sogar ausdrücklich im Vertrag.

Vampire321  06.02.2022, 17:23
@anitari

meine Güte, eine Heizung muss gewartet werden, die Kosten sind umlegbar ubd es ist doch viel einfacher wenn der Mieter den Termin mit dem monteur selber ausmacht, denn der weiß ja am besten wann es zeitlich am besten passt

machtvfoch nicht alles so kompliziert

bei uns läuft es so:

firma ruft mich wegen des wsrtungsvertrags an, ich Klingel bri den Mietern durch und gebe denen die tel Nummer vom Heizungsmonteur und die machen einen Termin aus…

anitari  06.02.2022, 17:25
@Vampire321

Meine Güte, waeaum soll der FS die Wartung beuaftragen? Das ist Sache des Vermieters. Lesen und verstehen ist nicht so deine Stärke?

Vampire321  06.02.2022, 17:26
@anitari

Nochmal :

bei uns läuft es so:

firma ruft mich wegen des wsrtungsvertrags an, ich Klingel bei den Mietern durch und gebe denen die tel Nummer vom Heizungsmonteur und die machen einen Termin aus…
anitari  06.02.2022, 17:44
@Vampire321

Wie das bei dir läuft ist doch völlig irrelavant.

Im Falle der/des FS meint der Vermieter das sie/er für die Bauftragung der Wartung zuständig ist.

Das stimmt schlicht un einfach nicht.

Vampire321  06.02.2022, 17:50
@anitari

Nicht-stimmen ist doch relativ

ich würde den bequemen Weg immer bevorzuge.
aber jeder wie er meint zu müssen

albatros  06.02.2022, 18:05
@JannemannH

Verweise als Erwiderung auf den Text des Mietvertrages: "Die Beauftragung ist Sache des Vermieters".