Rauchmelderwartung in Nebenkostenabrechnung?

4 Antworten

Der Vermieter darf alle im Abrechnungszeitraum, hier der 1.1. - 31.12.2017, angefallenen Betriebskosten umlegen.

Ob sie nun im, vor oder nach dem Nutzungszeitraum eines Mieters entstanden sind spielt keine Rolle, er muß sie anteilig tragen.

Angenommen deine "Logik" würde stimmen und zwischen dem 1.1. - 31.7. wären die Kosten für z. B. die Heizungswartung, Emissionsmessung und Winterdienst angefallen, würde es dir gefallen die zu 100 % tragen zu müssen und der Nachmieter 0 %? Sicher nicht.

Übrigens solltest Du nochmal in den Mietvertrag schauen ob die Umlage der Rauchmelderwartung ausdrücklich vereinbart ist. Denn im Gegensatz zu dem meisten anderen BK müßte die namentlich im Vertrag benannt sein.

... natürlich, denn dorthinein haben wir die Kosten einzustellen, so jedenfalls der BGH.

Verteilt werden alle anfallenden Kosten in die Abrechnungsperiode und ob und wann die Leistung bezahlt wird/gemacht wurde, ist dabei völlig egal.

Auch Schornsteinfeger, Heizungswartung, Abfallentsorgung, Versicherungsbeiträge, Winterdienst etc. werden meist im voraus bezahlt und auf alle Monate verteilt.

Somit, prüfe, ob die Kostenstelle überhaupt mietvertraglich vereinbart wurde.

Hallo,

eine Nebenkostenabrechnung richtet sich immer auf einen bestimmten Abrechnungszeitraum - meist ist dies ein Kalenderjahr. Die Wartung eines Rauchmelders erfolgt unterjährig und ist auf den Mieter rechtlich vollständig umlegbar. Auch wenn die Wartung nach deinem Auszug durchgeführt wurde musst du den Anteil für den Zeitraum in welchem du über dieses Jahr in der Wohnung gewohnt hast bezahlen.

Viele Grüße

96dominik712 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 22:33

Vielen Dank für die rasche Antwort! Nach deiner Erklärung verstehe ich, wie das Ganze begründet wird. Mit meinem logischen Verständnis geht das dennoch nicht einher... Aber das muss ich wohl leider so hinnehmen.... Viele Grüße :-)

Stehen denn "Wartung der Rauchmelder" überhaupt ausdrücklich in deinem Mietvertrag als BK? Wenn nicht, brauchst du sie auch nicht bezahlen. Wann du ausgezogen bist, spielt hingegen bei der Umlegung der BK keine Rolle, da periodisch umgelegt wird, Bsp: Kalenderjahr 2017.

Im Übrigen wundert mich, was da nun nach 2 Jahren überhaupt an den Rauchmeldern zu "warten" war... kurz überprüfen, ob die Dinger funktionieren, ist eine Sache von Sekunden und kann jeder Depp.

Alle 10 Jahre muss man die Batterie wechseln und gut ist. Das kann man direkt im MV dem Mieter übertragen.