Beauftragung einer Fachfirma zur Treppenhausreinigung seitens des Vermieters
Unser neuer Vermieter veranlasst zum 31.07.2014 eine Fachfirma zur Treppenhausreinigung. Laut unserem Mietvertrag sind wir allerdings verpflichtet das Treppenhaus selbst zu putzen, und tun dies auch regelmäßig seit Jahren. Jetzt behauptet/unterstellt der Vermieter jedoch das wir unserer Putzpflicht nicht nachkommen, dies aber definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Des weiteren werden/sollen uns diese Kosten für die Reinigungsarbeiten als umlagefähige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung berechnet. Ist dies überhaupt zulässig? Hätte uns der Vermieter uns nicht vorher abmahnen müssen? Dies betrifft alle drei Mietparteien in unserem Haus.
3 Antworten
Unser neuer Vermieter veranlasst zum 31.07.2014 eine Fachfirma zur Treppenhausreinigung. Laut unserem Mietvertrag sind wir allerdings verpflichtet das Treppenhaus selbst zu putzen, und tun dies auch regelmäßig seit Jahren.
Er kann eine Fremdfirma beauftragen aber auf seine Kosten.
Hier ein Link wie eine Anwalt die Sache beurteilt, der Beitrag bestätigt meine Aussage:
Jetzt behauptet/unterstellt der Vermieter jedoch das wir unserer Putzpflicht nicht nachkommen, dies aber definitiv nicht der Wahrheit entspricht.
Müsste er erst mal beweisen und das Verhalten abmahnen.
Des weiteren werden/sollen uns diese Kosten für die Reinigungsarbeiten als umlagefähige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung berechnet. Ist dies überhaupt zulässig?
Nein, nicht zulässig.
Hätte uns der Vermieter uns nicht vorher abmahnen müssen? Dies betrifft alle drei Mietparteien in unserem Haus.
Einseitig kann er nichts ändern siehe auch der Link vom Rechtsanwalt.
MfG
Johnny
Das freut mich.
Der Vermieter darf die Umstellung nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter vornehmen, zumal er die Kosten auf diese abwälzen will. Macht er das ohne Mieterzustimmung, bleibt er auf den Kosten sitzen. Berechnet er diese in der Jahresabrechnung der Vorauszahlungen, solltet ihr diese abziehen. Ihr Mieter solltet natürlich weiter wie immer die Treppenhausreinigung durchführen.
Sollten einzelne Mieter ihrer Pflicht nicht nachkommen, darf er für diese eine Firma bestellen und deren Kosten diesen Mietern in Rechnung stellen.
Auch Dir vielen Dank für die Hilfe/Antwort.
Der Vermieter kann euch von dieser Pflicht entbinden, eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen. Wird bei uns grundsätzlich so gemacht.
Der Vermieter kann euch von dieser Pflicht entbinden, eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen.
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Die Antwort ist total falsch.
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Lese mal den Link durch, dann weißt Du auch dass Deine Antwort falsch ist:
- Meint gutefrage, das man nur antworten soll, wenn man eine Antwort weiß, ansonsten soll man sich in Zurückhaltung üben.
MfG
Johnnymcmuff
Nee, kann er nicht. Vertrag ist Vertrag.
Vielen Dank für den Link und Hilfe. Hat sehr geholfen.