Was beduetet es, dass man für die Betriebskosten einmal jährlich abrechnen soll?
Ich habe eine Frage zu einem Punkt in meinem Mietvertrag. Was hat dass zu bedeuten?
Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
9 Antworten
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten brauchst nicht du als Mieter vorzunehmen (zum Glück). Das wird von der Verwaltung oder dem Vermieter gemacht, sobald die endgültigen Daten vorliegen, wie hoch die Kosten tatsächlich waren. Das kann sich ja immer mal ändern - das eine wird teurer, das andere kaum billiger, und am Ende steht ein Betrag fest.
Der wird dann abgeglichen mit deinen bisherigen Vorauszahlungen und entweder bekommst du was raus oder zahlst etwas nach. Entsprechend werden danach auch deine künftigen Vorauszahlungen angepasst - meistens jedenfalls.
Das dein Vermieter einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnet! Dafür braucht er allerdings alle Rechnungen (Müll, Versicherung etc ) und natürlich auch deine zahlerstande für vielleicht Wasser, wenn du eigene Zähler hast
Das bedeutet, dass du monatliche Betriebskostenvorauszahlungen leistest. Über die tatsächlichen Betriebskosten bekommst du einmal jährlich eine Abrechnung und musst entweder eine Nachzahlung leisten oder erhälst eine Rückzahlung.
Das ist eine Art "Kassensturz" in dem der VM die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn den monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, nachweisen muß.
Je nach dem was dabei rauskommt muß er dem Mieter zu viel gezahlte BK erstatten oder der Mieter, wenn seine Kosten höher waren, dem Vermieter etwas nachzahlen muß.
Plus/Minus 0 wäre so außergewöhnlich besser gesagt dubios, das ich es nicht weiter erwähne.
Kosten für Wasser, Heizung etc. werden von Dir zusammen mit der Miete pauschal bezahlt(nennt sich Nebenkosten) und 1 x im Jahr wird dann vom Vermieter genau berechnet, wieviel Wasser Du genau verbraucht hast etc. Und das wird mit Deinen Nebenkosten verrechnet, die Du mit der Miete zahlst. Dann bekommst Du das mehr bezahlte Geld zurück bzm. wenn die Vorauszahlung nicht reicht, mußt Du den Rest nachbezahlen.
Du bringst hier etwas durcheinander. Vorauszahlungen und Pauschale sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Bei vereinbarter Pauschale gibt's keine Abrechnung.