pflegegeld für pflegefamilie
Wieviel geld erhält das jugendamt wenn es ein kind in obhut nimmt und was bekommen die pflegeeltern
3 Antworten
Das Jugendamt erhält kein Geld. Ich kenne eine Familie die ein Vollzeitpflegekind aufgenommen haben. Das Kind ist 6 Jahre alt. Sie mußten beide einen Kurs absolvieren, brauchen Gesundheitszeugnis und ein pol. Führungszeugnis. Dafür bekommen die Pflegeeltern 850€. Dafür müssen alle Dinge des tägl. Lebens bezahlt werden und Mutter oder Vater dürfen nicht arbeiten. Die Kinder sind meist so vorgeschädigt, das sie die volle Zuwendung zumindest eines Elternteiles brauchen. Für die Einrichtung eines Kinderzimmers hat es einen Festbetrag gegeben. Zuschüsse gibt es noch für besondere Ereignisse wie Einschulung, Konfirmation oder Urlaub.
Das Jugendamt erhält kein Geld, wenn es ein Kind in Obhut nimmt, sondern es hat unter Umständen Ausgaben, wenn die Eltern nicht Leistungsfähig sind.
Und was die Pflegeeltern bekommen ist nicht pauschal zusagen. Jeder Fall hat seine spezifischen Einzelheiten.
So kann es sein das Pflegeeltern "A" ein Kind bekommen. Und erhalten erheblich weniger Geld, als Pflegeeltern "B".
Und Pflegemutter "C" erhält noch mehr Geld, als Pflegeeltern "B".
Im Fall der Pflegeeltern "A" und "B" liegt der Unterschiedin der Besonderheit des Kindes.
Im Fall Pflegeeltern "B" und Pflegemutter "C" liegt der Unterschied in der Qualifikation der Pflegestellen.
Das ist jetzt nur eine allgemeine Erklärung. Sie kann aber verdeutlichen das sehr viele Faktoren eine Rolle spielen können. Und ich habe nun drei aufgeführt. Es wäre aber kein Problem das 5 oder 10 fache auf zu führen.
Daher kann dir hier niemand eine abschließende Auskunft dazu geben.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes, der Betreuungszeit und dem Betreuungsaufwand. Unter Umständen auch nach der Qualifikation eines Mitglieds der Pflegefamilie. Hierfür gibt es festgelegte Sätze, die das Jugendamt an die Pflegefamilie zahlt. Je nach Einkommen der Herkunftsfamilie des Kindes muss diese hier die Kosten voll oder anteilmäßig übernehmen. Das Jugendamt als öffentliche Einrichtung verdient hier nichts.