Darf ich ohne bedenken ausziehen aus der Eltern-Kind-Einrichtung?

4 Antworten

DU solltest A einen Anwalt fragen.

Und ich würde warten was nach dem Einspruch vom Jugendamt rauskommt.

Und klar kann ich verstehen das sie euch nicht glauben das Er sich geändert hat.

Daß brauch seine zeit er muss sie erst mal überzeugen mit taten und auf längere Zeit im griff haben

Wenn er richtig scheise zu dir war bleib weg von ihm egal ob ihr Kinder habt.

bis dato darfst du garnichts. du kannst gerne ausziehen, allerdings wirst du die kinder nicht mitnehmen dürfen, bis das verfahren zu deinen gunsten abgeschlossen ist.

wenn du das vor der berufung machst, wird es für dich nicht positiv laufen.

also tue was das jugendamt dir sagt und halt dich von deinem "partner" fern. lerne die bedürfnisse deiner kinder nach vorn zu setzen und diese zu erfüllen. das gericht ist bis dato den ausführungen des jugendamtes gefolgt. lerne dich um das kindeswohl zu kümmern, statt nur um dein eigenes.

Das Jugendamt wird sofort handeln und einen Eilantrag stellen.

Und wegen solcher Kleinigkeiten handelt das Jugendamt nicht, da ist mehr vorgefallen.

Klar darfst du ausziehen, kann dir keiner verbieten.

Dann wird das Jugendamt neu beurteilen und eine Kindswohlgefährung sehen und die Kinder wegnehmen. Dann gibt es eine neue Verhandlung.

Scheinbar bist du nicht in der Lage das selber zu beurteilen. Es ist kaum anzunehmen das wegen einer Ohrfeige und 2 verbal laut das Jugenamt so einen Aufriss macht. Normerweise bekommen die das erst gar nicht mit. Aber wenn es dir hilft frage Fremde um Rat und erzähl denen nur die Hälfte, dann ist die Antwort sinnlos.

  1. Wenn du deine Kiner behalten willst krieche denen in den Hintern und verlassen den Freund.
  2. Willst du den Freund behalten, vergiss die Kinder.
  3. 1+ Dein Freund macht eine erfolgreiche Therapie und kommt erst dann zurück

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